Update 21.10.2025: Die Nutzung der Gasnetze wird 2026 im Schnitt um 11 Prozent teurer. Für eine Familie im Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh entstehen dadurch Mehrkosten in Höhe von rund 61 Euro brutto jährlich.
Die Kostensteigerung fällt regional sehr unterschiedlich aus: Überdurchschnittlich stark steigen die Gasnetzentgelte im Saarland (+21 Prozent bzw. 133 Euro), in Thüringen (+20 Prozent bzw. +121 Euro), in Schleswig-Holstein (+20 Prozent bzw. +114 Euro) und in Hamburg (+19 Prozent bzw. +77 Euro). Die geringste Steigerung wird für Sachsen-Anhalt (+2 Prozent bzw. +8 Euro) sowie Brandenburg und Berlin gemeldet (jeweils +4 Prozent bzw. 17 Euro.
Warum steigen die Gasnetzentgelte?
Hohe Gaspreise, milde Winter und eine schwache Konjunktur haben den Gasverbrauch zuletzt deutlich sinken lassen, so dass sich die Netzkosten auf weniger Kilowattstunden verteilen. Zudem dürfen Netzbetreiber auf Anweisung der Bundesnetzagentur ihre Investitionen schneller abschreiben. Beides lässt die Netzentgelte steigen.
Der durchschnittliche Gaspreis in Deutschland liegt im Oktober 2025 bei 11,07 Cent je Kilowattstunde, was bei einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Kosten von 2.214 Euro pro Jahr entspricht. Die steigenden Gasnetzentgelte erhöhen den durchschnittlichen Gaspreis rein rechnerisch um 2,7 Prozent auf 11,37 Cent je Kilowattstunde. Gleichzeitig dämpft die Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 die jährlichen Gaskosten für eine Familie aber um durchschnittlich 69 Euro brutto – und gleicht den durchschnittlichen Netzkostenanstieg damit rechnerisch aus. Es bleibt also abzuwarten, inwieweit die höheren Netzentgelte auf der Gasrechnung der Haushalte durchschlagen.
Was können Haushalte mit Gasheizung tun?
Energieversorger sind nicht verpflichtet, Änderungen bei den Netzentgelten sofort an ihre Bestandskunden weiterzureichen. Sie fließen erst zeitverzögert in die Preiskalkulation neuer Tarife ein. Um direkt von sinkenden Netzentgelten zu profitieren, lohnt es sich daher aktuelle Angebote zu vergleichen und bei Bedarf in ein günstiges Neukundenangebot zu wechseln. Wer eine Preiserhöhung erhält, hat immer ein Sonderkündigungsrecht und kann in einen neuen Tarif wechseln. Auf jeden Fall lohnt sich der Wechsel aus der örtlichen Grundversorgung: Beim Wechsel aus der örtlichen Grundversorgung in den günstigsten Neukundentarif mit Preisgarantie können Haushalte mit Gasheizung durchschnittlich bis zu 1.021 Euro sparen, hat das Vergleichsportal Verivox Anfang Oktober 2025 errechnet.
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Ursprünglicher Artikel vom 7. August 2025
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 die Abschaffung der sogenannten Gasspeicherumlage beschlossen. Nötig war dafür eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Umlage wurde in der Energiekrise eingeführt, um die Kosten für das Befüllen der Gasspeicher in Deutschland zu decken. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) betrug die Höhe der Gasspeicherumlage zuletzt 2,89 Euro pro Megawattstunde.
Damit würde sich die Entlastung für einen 4-Personen-Haushalt je nach Verbrauch auf rund 30 bis 60 Euro im Jahr belaufen - ab dem 1. Januar 2026 sollen Verbraucher:innen davon profitieren. Die Kosten für die Entlastung summieren sich auf rund 3,4 Mrd. Euro, finanziert werden sollen sie aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Warum die Gasheizung dennoch keine Zukunft hat
Auch wenn "Entlastung" immer positiv klingt, werden Haushalte mit Gasheizung kaum eine Entspannung bei den Heizkosten merken. Denn an anderer Stelle steigen die Kosten spürbar: Seit dem 1. Januar 2025 liegen die Kosten für eine Tonne Kohlendioxid bei 55 Euro. Die Zusatzkosten für einen Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden steigen damit rechnerisch von 194 Euro im Jahr 2024 auf 237 Euro im Jahr 2025 an. Schon ab 2027 könnten die Kosten durch den CO2-Preis dann noch weiter steigen. Auch das GEG 2024 enthält noch eine Kostenfalle für neue Öl- und Gasheizungen: Ab 2029 müssen sie schrittweise mit Bioöl / Biogas betrieben werden. Die entsprechenden Tarife sind im Schnitt aber rund 30 Prozent teurer als normale Gastarife - das macht die Gasheizung deutlich unwirtschaftlicher.
--> Wichtig zu wissen: Deutlich mehr Energiekosten als durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage können Eigentümer:innen durch eine energetische Sanierung sparen! Einfache Maßnahmen wie eine Dachbodendämmung und die Dämmung der Kellerdecke senken den Energieverbrauch im Eigenheim deutlich und machen auch den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien rentabel.
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Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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