Update 21.10.2025: Die Nutzung der Gasnetze wird 2026 im Schnitt um 11 Prozent teurer. Für eine Familie im Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh entstehen dadurch Mehrkosten in Höhe von rund 61 Euro brutto jährlich.
Die Kostensteigerung fällt regional sehr unterschiedlich aus: Überdurchschnittlich stark steigen die Gasnetzentgelte im Saarland (+21 Prozent bzw. 133 Euro), in Thüringen (+20 Prozent bzw. +121 Euro), in Schleswig-Holstein (+20 Prozent bzw. +114 Euro) und in Hamburg (+19 Prozent bzw. +77 Euro). Die geringste Steigerung wird für Sachsen-Anhalt (+2 Prozent bzw. +8 Euro) sowie Brandenburg und Berlin gemeldet (jeweils +4 Prozent bzw. 17 Euro.
Warum steigen die Gasnetzentgelte?
Hohe Gaspreise, milde Winter und eine schwache Konjunktur haben den Gasverbrauch zuletzt deutlich sinken lassen, so dass sich die Netzkosten auf weniger Kilowattstunden verteilen. Zudem dürfen Netzbetreiber auf Anweisung der Bundesnetzagentur ihre Investitionen schneller abschreiben. Beides lässt die Netzentgelte steigen.
Der durchschnittliche Gaspreis in Deutschland liegt im Oktober 2025 bei 11,07 Cent je Kilowattstunde, was bei einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Kosten von 2.214 Euro pro Jahr entspricht. Die steigenden Gasnetzentgelte erhöhen den durchschnittlichen Gaspreis rein rechnerisch um 2,7 Prozent auf 11,37 Cent je Kilowattstunde. Gleichzeitig dämpft die Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 die jährlichen Gaskosten für eine Familie aber um durchschnittlich 69 Euro brutto – und gleicht den durchschnittlichen Netzkostenanstieg damit rechnerisch aus. Es bleibt also abzuwarten, inwieweit die höheren Netzentgelte auf der Gasrechnung der Haushalte durchschlagen.
Was können Haushalte mit Gasheizung tun?
Energieversorger sind nicht verpflichtet, Änderungen bei den Netzentgelten sofort an ihre Bestandskunden weiterzureichen. Sie fließen erst zeitverzögert in die Preiskalkulation neuer Tarife ein. Um direkt von sinkenden Netzentgelten zu profitieren, lohnt es sich daher aktuelle Angebote zu vergleichen und bei Bedarf in ein günstiges Neukundenangebot zu wechseln. Wer eine Preiserhöhung erhält, hat immer ein Sonderkündigungsrecht und kann in einen neuen Tarif wechseln. Auf jeden Fall lohnt sich der Wechsel aus der örtlichen Grundversorgung: Beim Wechsel aus der örtlichen Grundversorgung in den günstigsten Neukundentarif mit Preisgarantie können Haushalte mit Gasheizung durchschnittlich bis zu 1.021 Euro sparen, hat das Vergleichsportal Verivox Anfang Oktober 2025 errechnet.
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Ursprünglicher Artikel vom 7. August 2025
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 die Abschaffung der sogenannten Gasspeicherumlage beschlossen. Nötig war dafür eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Umlage wurde in der Energiekrise eingeführt, um die Kosten für das Befüllen der Gasspeicher in Deutschland zu decken. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) betrug die Höhe der Gasspeicherumlage zuletzt 2,89 Euro pro Megawattstunde.
Damit würde sich die Entlastung für einen 4-Personen-Haushalt je nach Verbrauch auf rund 30 bis 60 Euro im Jahr belaufen - ab dem 1. Januar 2026 sollen Verbraucher:innen davon profitieren. Die Kosten für die Entlastung summieren sich auf rund 3,4 Mrd. Euro, finanziert werden sollen sie aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Warum die Gasheizung dennoch keine Zukunft hat
Auch wenn "Entlastung" immer positiv klingt, werden Haushalte mit Gasheizung kaum eine Entspannung bei den Heizkosten merken. Denn an anderer Stelle steigen die Kosten spürbar: Seit dem 1. Januar 2025 liegen die Kosten für eine Tonne Kohlendioxid bei 55 Euro. Die Zusatzkosten für einen Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden steigen damit rechnerisch von 194 Euro im Jahr 2024 auf 237 Euro im Jahr 2025 an. Schon ab 2027 könnten die Kosten durch den CO2-Preis dann noch weiter steigen. Auch das GEG 2024 enthält noch eine Kostenfalle für neue Öl- und Gasheizungen: Ab 2029 müssen sie schrittweise mit Bioöl / Biogas betrieben werden. Die entsprechenden Tarife sind im Schnitt aber rund 30 Prozent teurer als normale Gastarife - das macht die Gasheizung deutlich unwirtschaftlicher.
--> Wichtig zu wissen: Deutlich mehr Energiekosten als durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage können Eigentümer:innen durch eine energetische Sanierung sparen! Einfache Maßnahmen wie eine Dachbodendämmung und die Dämmung der Kellerdecke senken den Energieverbrauch im Eigenheim deutlich und machen auch den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien rentabel.
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Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
Antwort lesen »Das ist eine besondere Situation, in der üblicherweise nur Speziallösungen zur Anwendung kommen. Ein konventionelles WDVS lässt sich aller ...
Antwort lesen »Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Heizungsoptimierung erst abschließen und danach die Förderung der Wärmepumpe beantragen. ...
Antwort lesen »Das kommt darauf an, welche Maßnahme Sie fördern lassen möchten. Geht es allein um die Förderung der Fassadendämmung, ist das Dach ...
Antwort lesen »Die förderbaren Maßnahmen sind nicht zu 100 Prozent identisch. Für den erstmaligen Einbau der Dachfenster können Sie die steuerliche ...
Antwort lesen »Das ist leider nur dann möglich, wenn Sie verschiedene Anträge für die Maßnahmen gestellt haben. Gibt es nur einen Antrag, müssen Sie ...
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