Update 29.9.2022: Am 29.9.2022 hat die Bunderegierung entschieden, dass statt der Gasumlage eine Gaspreisbremse eingeführt wird. Haushalte werden damit entlastet statt belastet.
Gas ist knappes und teures Gut
Für viele Privathaushalte wird Gas von Oktober an deutlich teurer werden - sie müssen mit einigen 100 Euro Mehrkosten pro Haushalt rechnen. Die Höhe der Gasumlage wurde auf 2,419 ct/kWh (24,19 EUR/MWh) festgelegt. Auch Mehrwertsteuer fällt darauf unter Umständen noch an. Für einen 4-Personen-Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch bedeutet das Zusatzkosten von rund 500 Euro pro Jahr. Die Bunderegierung hat allerdings bereits angekündigt, dass die Gasumlage von einem weiteren Entlastungspaket begleitet werden soll. So sind schon erste Schritte wie eine Ausweitung des Wohngeldes mit einem Heizkostenzuschuss geplant, weitere zielgenaue Entlastungen sind im Gespräch. Unter anderem hat die Bundesregierung am 18.8.2022 angekündigt, die Mehrwertsteuer auf Gasverbrauch zeitlich befristet bis zum 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent abzusenken. Damit würden Gaskunden insgesamt deutlich stärker entlastet als durch die Gasumlage belastet.
Wichtig zu wissen: Die Gasumlage gilt nur für Erdgas – und somit nicht für Flüssiggas (LPG). Die mehr als 650.000 Haushalte in Deutschland, die derzeit abseits des Erdgasnetzes mit Flüssiggas (LPG) heizen, sind somit nicht von der Gasumlage betroffen.
Was können Gaskund:innen jetzt tun? Energieexperte Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, sich die Heizkostenrechnung des Vorjahres anzusehen und mindestens den dreifachen Betrag beiseite zu legen. Räume sollten nicht über 20 °C geheizt werden, Schlafzimmer nicht unter 16 °C. Außerdem können bis zum Beginn der Heizsaison noch kleine Sanierungs- und Einsparmaßnahmen umgesetzt werden.
Gasumlage zeitlich befristet auf eineinhalb Jahre
Geregelt ist die Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz. Ziel ist es, in der aktuellen Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Parallel dazu sind Entlastungen für private Haushalte geplant.
Die Rechtsverordnung der Bundesregierung wird dem Bundestag nun zur Konsultation vorgelegt. Anschließend wird sie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Rechtsverordnung ist am 9.8.2022 in Kraft getreten und greift vom 1. Oktober 2022 an. Sie endet am 1. April 2024. Die Geltung der Rechtsverordnung ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Energiesicherungsgesetzes zeitlich befristet, sie gilt bis zum 30. September 2024.
Wie hoch ist die Gasumlage genau?
Die genaue Höhe der Gasumlage wurde vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe am 15. August 2022 bekannt gegeben: Sie liegt bei 2,419 ct/kWh (24,19 EUR/MWh). Das genaue Berechnungsverfahren legt die Verordnung fest. Ab dem 1. Oktober 2022 erhebt THE die befristete Umlage gegenüber den sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen, die diese dann wiederum – je nach Ausgestaltung der Vertragsbedingungen - an ihre privaten und gewerblichen Kunden weiterreichen können. Die Gasumlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.
Hintergrund der Gasumlage
Durch die Lieferkürzungen Russlands fallen bisher vertraglich zugesicherte Gaslieferungen weg. Deshalb können die betroffenen Gasimporteure ihre Lieferpflichten gegenüber den Energieversorgern (wie Stadtwerken) nur noch mit zusätzlichen Neueinkäufen erfüllen – das aber zu wesentlich höheren Kosten. Den Gasimporteuren fehlen aber zunehmend die Mittel für diese Ersatzbeschaffung, weil sie aufgrund von vertraglichen Regeln die höheren Preise zum jetzigen Zeitpunkt nicht an ihre Kunden weitergeben können. Hierdurch entstehen erhebliche Verluste. Wenn diese zu groß sind, drohen diese für das Funktionieren der Gasversorgung in Deutschland relevanten Gasimporteure zusammenzubrechen, was wiederum zu Lieferausfällen und weiteren Insolvenzen führen kann; damit wäre die Gasversorgung von privaten und gewerblichen Verbrauchern insgesamt gefährdet.
Aufschiebende Bedingung heißt, dass ein Vertrag erst dann gilt, wenn die Bedingung (in diesem Fall die Zusage zur Förderung) erfüllt ist. ...
Antwort lesen »Ja, entscheidend ist hier die Situation bei der Antragstellung. Auch wenn Sie das Haus in den kommenden Jahren verkaufen, würden Sie die ...
Antwort lesen »Hier gelten die Übergangsregelungen nach § 26 der 1. BImSchV. Diese fordern den Austausch oder die Nachrüstung des Ofens, wenn Vorgaben in ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort auf Ihre Frage geben. Denn welches Heizsystem technisch und ...
Antwort lesen »Sofern die beantragten Kosten bisher nicht vollständig ausgeschöpft sind, können Sie die Energieberaterkosten in der Maßnahme einfach mit ...
Antwort lesen »Das ist korrekt, hier sollte eigentlich zunächst die PV-Anlage den Akku mit Strom versorgen. Erst dann folgt der Speicher und zuletzt das ...
Antwort lesen »Sofern keine Hohlräume im Aufbau sind, ist es grundsätzlich möglich, die Untersparrendämmung raumseitig unter der Dampfbremse zu montieren. ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Kontakt zu einem freien Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Diese dürfen privatrechtliche Arbeiten (keine hoheitlichen ...
Antwort lesen »Die Vorgangsnummer sollte aus dem Zuwendungsbescheid vom BAFA hervorgehen. Dort ist sie in der Regel prominent abgedruckt. Wir empfehlen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Entscheidend ist, wann Sie die erste Förderung der Heizung beantragt haben. War das bereits vor dem 29. ...
Antwort lesen »Da sich die Außenwand von außen nach innen stark abkühlt, kommt es sehr wahrscheinlich zur Kondensation zwischen Dämmung und Ziegelwand, ...
Antwort lesen »Für den altersgerechten Umbau können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Hier gibt es einen kostengünstigen Kredit über das Programm 159. ...
Antwort lesen »Einen Antrag auf Heizungsförderung darf aktuell nur der Eigentümer des Gebäudes stellen. Dieser muss allerdings nicht darin wohnen. ...
Antwort lesen »Hier besteht grundsätzlich keine Pflicht. Es kann aber sein, dass ein Austausch der Tanks aus technischen Gründen erforderlich ist. Das ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen. Kindesunterhalt gilt hier als steuerlich neutral und wird daher nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, förderfähige Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen zu verschieben. Eine Änderung nach oben ist ...
Antwort lesen »Das ist unseren Informationen zur Folge korrekt und nötig, um eine entsprechende gBnD für die Förderung von Nichtwohngebäuden einreichen zu ...
Antwort lesen »Hier kommt es immer auf die individuellen Gegebenheiten an. Handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eingängen, lassen sich diese ...
Antwort lesen »In fensterlosen Bädern sollte aus baurechtlicher Sicht immer eine mechanische Lüftung vorhanden sein. Typisch sind dabei Abluftanlagen, die ...
Antwort lesen »Die Wandkonstruktion weist einen relativ hohen sd-Wert auf, gilt selbst aber nicht als zuverlässig luftdichtende Ebene. So besteht die ...
Antwort lesen »Da es sich hier nicht um eine wesentliche Änderung (Kosten, Wohneinheiten etc.) handelt, sollte eine Änderung möglich sein. Eine ...
Antwort lesen »PE-Rohre halten im Durchschnitt 15 bis 30 Jahre. Handelt es sich bereits um PE-X- oder PE-RT-Rohre, geben Hersteller hingegen ...
Antwort lesen »Zur Förderung der Photovoltaik steht die KfW-Förderung im Programm 270 zur Verfügung. Über diese bekommen Sie einen günstigen Kredit für ...
Antwort lesen »Ohne Kenntnis vom Gebäude und vom Zustand der Rollläden lässt sich das pauschal leider nicht beurteilen. Abhängig von der Qualität der ...
Antwort lesen »Ob Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Entscheidend dafür ist der Zustand des Systems, den ein ...
Antwort lesen »Wenn Sie Eigentümerin sind und das Haus nachweislich selbst bewohnen, gibt es keine Einschränkungen. Sie können die Förderung der ...
Antwort lesen »Richtig ist, dass die OSB-Platte als relativ stark wirkende Dampfbremse zu betrachten ist. Der Dampfdiffusionswiderstand µ einer solchen ...
Antwort lesen »Ob Sie die Förderung für die Rollläden im kommenden Jahr nutzen können, hängt von der Art der Antragstellung ab. In diesem Jahr ist es ...
Antwort lesen »Die Buderus Logatherm WLW-7 ist in verschiedenen Ausführungen in der "Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis" ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die BAFA- bzw. BEG-Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle setzt immer auch einen Energieberater voraus. ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort