Gas ist knappes und teures Gut
Für viele Privathaushalte wird Gas von Oktober an deutlich teurer werden - sie müssen mit einigen 100 Euro Mehrkosten pro Haushalt rechnen. Die Höhe der Gasumlage steht noch nicht endgültig fest, wird aber zwischen 1,5 und 5 Cent pro Kilowattstunde liegen. Auch Mehrwertsteuer fällt darauf unter Umständen noch an. Für einen 4-Personen-Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch bedeutet das Zusatzkosten von 357 bis 1.190 Euro pro Jahr.
Was können Gaskund:innen jetzt tun? Energieexperte Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, sich die Heizkostenrechnung des Vorjahres anzusehen und mindestens den dreifachen Betrag beiseite zu legen. Räume sollten nicht über 20 °C geheizt werden, Schlafzimmer nicht unter 16 °C. Außerdem können bis zum Beginn der Heizsaison noch kleine Sanierungs- und Einsparmaßnahmen umgesetzt werden.
Gasumlage zeitlich befristet auf eineinhalb Jahre
Geregelt ist die Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz. Ziel ist es, in der aktuellen Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Parallel dazu sind Entlastungen für private Haushalte geplant.
Die Rechtsverordnung der Bundesregierung wird dem Bundestag nun zur Konsultation vorgelegt. Anschließend wird sie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Rechtsverordnung ist am 9.8.2022 in Kraft getreten und greift vom 1. Oktober 2022 an. Sie endet am 1. April 2024. Die Geltung der Rechtsverordnung ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Energiesicherungsgesetzes zeitlich befristet, sie gilt bis zum 30. September 2024.
Wie hoch ist die Gasumlage genau?
Die genaue Höhe der Gasumlage berechnet der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe. Sie wird am 15. August mitgeteilt. Das genaue Berechnungsverfahren legt die Verordnung fest. Ab dem 1. Oktober 2022 erhebt THE die befristete Umlage gegenüber den sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen, die diese dann wiederum – je nach Ausgestaltung der Vertragsbedingungen - an ihre privaten und gewerblichen Kunden weiterreichen können. Die Gasumlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.
Hintergrund der Gasumlage
Durch die Lieferkürzungen Russlands fallen bisher vertraglich zugesicherte Gaslieferungen weg. Deshalb können die betroffenen Gasimporteure ihre Lieferpflichten gegenüber den Energieversorgern (wie Stadtwerken) nur noch mit zusätzlichen Neueinkäufen erfüllen – das aber zu wesentlich höheren Kosten. Den Gasimporteuren fehlen aber zunehmend die Mittel für diese Ersatzbeschaffung, weil sie aufgrund von vertraglichen Regeln die höheren Preise zum jetzigen Zeitpunkt nicht an ihre Kunden weitergeben können. Hierdurch entstehen erhebliche Verluste. Wenn diese zu groß sind, drohen diese für das Funktionieren der Gasversorgung in Deutschland relevanten Gasimporteure zusammenzubrechen, was wiederum zu Lieferausfällen und weiteren Insolvenzen führen kann; damit wäre die Gasversorgung von privaten und gewerblichen Verbrauchern insgesamt gefährdet.
Einen Zuschuss können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Fördermittel für die neuen Fenster und Fliegengitter erhalten Sie aber ...
Antwort lesen »Das Fabrikat muss nicht direkt zur Beantragung feststehen. Wählen Sie Anlagen aus der BAFA-Liste förderbarer Wärmepumpen, können Sie diese ...
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Antwort lesen »Photovoltaikanlagen reflektieren einen Teil des auftreffenden Lichts und strahlen damit auch Wärme ab. Abhängig davon, welche Module zum ...
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Antwort lesen »Den technischen Projektnachweis erstellt Ihr Energieberater, um die Einhaltung aller technischen Vorgaben zu bestätigen und die Kosten ...
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Antwort lesen »Für Räume mit Innentemperaturen von 12 bis 19 °C gelten bei Einzelmaßnahmen geringere Anforderungen an die Qualität von Bauteilen. Darüber ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel kein Problem. Entscheiden Sie sich für eine andere Heizung aus einer Liste förderbarer Wärmeerzeuger vom BAFA (z. B. ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es keine Förderangebote für elektrische Markisen. Eine Ausnahme stellt die BEG-Förderung dar. Diese gibt es für Maßnahmen zum ...
Antwort lesen »Maßnahmen aus einem iSFP können Sie 15 Jahre lang umsetzen lassen, um den Bonus zu bekommen. Letzteres funktioniert jedoch nur, wenn der ...
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Antwort lesen »Förderung für neue Türen gibt es über die BEG-EM-Förderung. Erhältlich sind dabei Zuschüsse, die Sie vor der Vergabe von Liefer- und ...
Antwort lesen »Bei der Beantragung selbst sind keine Angebote einzureichen. Sie können die maximale Fördersumme angeben (60.000 Euro pro Wohneinheit und ...
Antwort lesen »Entscheidend ist das Antragsdatum. Haben Sie im Jahr 2021 Fördermittel für Kosten in Höhe von maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit ...
Antwort lesen »Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält eine entsprechende Dämmpflicht für Dächer. Diese greift bei einem Flachdach immer dann, wenn Sie im ...
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Antwort lesen »Ist der Technikraum für die Installation der neuen Wärmepumpe nötig, bekommen Sie Fördermittel auch für diese Umfeldmaßnahme. Ein ...
Antwort lesen »Nach Punkt 9.2 der BEG-EM-Richtlinie sind Förderanträge vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt dabei der Abschluss eines ...
Antwort lesen »Im Keller ist das machbar. Um Wärmebrücken zu vermeiden, ist es jedoch ratsam, die Fassade bis etwa 30 cm unter die Kellerdecke zu dämmen. ...
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Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Ölheizungs-Austausch-Bonus vermutlich nicht, da die Ölheizung weiterhin in Betrieb bleibt. Bis zum ...
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