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18.08.2022
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Gasumlage ab Oktober: Heizen mit Gas wird deutlich teurer

Umlage festgelegt auf 2,4 Cent pro kWh / Mehrwertsteuer abgesenkt

Damit kein Gasversorger wegen gestiegener Einkaufspreise Insolvenz anmelden muss, sollen ab Oktober Haushalte mit Gasheizung für eineinhalb Jahre eine Umlage zahlen. Die zeitlich befristete Gasumlage für eine sichere Wärmeversorgung im Herbst und Winter wurde am 4.8.2022 vom Bundeskabinett verabschiedet. Die Verordnung ist am 9.8.2022 in Kraft getreten und greift ab Oktober. Als Entlastung soll die Mehrwertsteuer auf Gasverbrauch sinken. Das müssen Haushalte mit Gasheizung jetzt wissen.

Brenner einer alten Gasheizung
Haushalten mit Gasheizung steht ein teurer Winter bevor - die Gasumlage soll die Versorgung sicherstellenFoto: www.meisterwinter.de

Update 29.9.2022: Am 29.9.2022 hat die Bunderegierung entschieden, dass statt der Gasumlage eine Gaspreisbremse eingeführt wird. Haushalte werden damit entlastet statt belastet.

Gas ist knappes und teures Gut
Für viele Privathaushalte wird Gas von Oktober an deutlich teurer werden - sie müssen mit einigen 100 Euro Mehrkosten pro Haushalt rechnen. Die Höhe der Gasumlage wurde auf 2,419 ct/kWh (24,19 EUR/MWh) festgelegt. Auch Mehrwertsteuer fällt darauf unter Umständen noch an. Für einen 4-Personen-Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch bedeutet das Zusatzkosten von rund 500 Euro pro Jahr. Die Bunderegierung hat allerdings bereits angekündigt, dass die Gasumlage von einem weiteren Entlastungspaket begleitet werden soll. So sind schon erste Schritte wie eine Ausweitung des Wohngeldes mit einem Heizkostenzuschuss geplant, weitere zielgenaue Entlastungen sind im Gespräch. Unter anderem hat die Bundesregierung am 18.8.2022 angekündigt, die Mehrwertsteuer auf Gasverbrauch zeitlich befristet bis zum 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent abzusenken. Damit würden Gaskunden insgesamt deutlich stärker entlastet als durch die Gasumlage belastet.

Wichtig zu wissen: Die Gasumlage gilt nur für Erdgas – und somit nicht für Flüssiggas (LPG). Die mehr als 650.000 Haushalte in Deutschland, die derzeit abseits des Erdgasnetzes mit Flüssiggas (LPG) heizen, sind somit nicht von der Gasumlage betroffen.

Was können Gaskund:innen jetzt tun? Energieexperte Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, sich die Heizkostenrechnung des Vorjahres anzusehen und mindestens den dreifachen Betrag beiseite zu legen. Räume sollten nicht über 20 °C geheizt werden, Schlafzimmer nicht unter 16 °C. Außerdem können bis zum Beginn der Heizsaison noch kleine Sanierungs- und Einsparmaßnahmen umgesetzt werden.

Gasumlage zeitlich befristet auf eineinhalb Jahre
Geregelt ist die Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz. Ziel ist es, in der aktuellen Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Parallel dazu sind Entlastungen für private Haushalte geplant.

Die Rechtsverordnung der Bundesregierung wird dem Bundestag nun zur Konsultation vorgelegt. Anschließend wird sie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Rechtsverordnung ist am 9.8.2022 in Kraft getreten und greift vom 1. Oktober 2022 an. Sie endet am 1. April 2024. Die Geltung der Rechtsverordnung ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Energiesicherungsgesetzes zeitlich befristet, sie gilt bis zum 30. September 2024.

Wie hoch ist die Gasumlage genau?
Die genaue Höhe der Gasumlage wurde vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe am 15. August 2022 bekannt gegeben: Sie liegt bei 2,419 ct/kWh (24,19 EUR/MWh). Das genaue Berechnungsverfahren legt die Verordnung fest. Ab dem 1. Oktober 2022 erhebt THE die befristete Umlage gegenüber den sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen, die diese dann wiederum – je nach Ausgestaltung der Vertragsbedingungen - an ihre privaten und gewerblichen Kunden weiterreichen können. Die Gasumlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.

Hintergrund der Gasumlage
Durch die Lieferkürzungen Russlands fallen bisher vertraglich zugesicherte Gaslieferungen weg. Deshalb können die betroffenen Gasimporteure ihre Lieferpflichten gegenüber den Energieversorgern (wie Stadtwerken) nur noch mit zusätzlichen Neueinkäufen erfüllen – das aber zu wesentlich höheren Kosten. Den Gasimporteuren fehlen aber zunehmend die Mittel für diese Ersatzbeschaffung, weil sie aufgrund von vertraglichen Regeln die höheren Preise zum jetzigen Zeitpunkt nicht an ihre Kunden weitergeben können. Hierdurch entstehen erhebliche Verluste. Wenn diese zu groß sind, drohen diese für das Funktionieren der Gasversorgung in Deutschland relevanten Gasimporteure zusammenzubrechen, was wiederum zu Lieferausfällen und weiteren Insolvenzen führen kann; damit wäre die Gasversorgung von privaten und gewerblichen Verbrauchern insgesamt gefährdet.


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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) / energie-fachberater.de
 
 

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