Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) soll die Regelungen rund um Energiestandards für Häuser vereinheitlichen und damit auch dafür sorgen, dass der Gebäudebereich mehr als bisher zur Energiewende beiträgt. Das GEG ersetzt ab Inkrafttreten das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV). Eigentlich sollte das neue Gebäudeenergiegesetz die Vorgaben im Gebäudebereich auch übersichtlicher machen. Doch leider ist der neue Gesetzestext alles andere als schlank und leicht verständlich.
Energiebedarf durch baulichen Wärmeschutz gering halten
Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Wichtigster Punkt für Bauherren und Eigentümer: Die aktuellen energetischen Anforderungen für Neubau und Altbau werden nicht verschärft, sondern bleiben unverändert bestehen.
Energieeffizienz und erneuerbare Energien sind mit dem GEG künftig in einem Gesetz integriert. Die Bundesregierung verfolgt damit den Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz – vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten – zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken.
GEG - diese Regelungen sollen für Hausbesitzer dann Pflicht werden
Ebenso Teil der GEG-Verabschiedung war die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Artikel 8 - die Streichung des sogenannten 52-Gigawatt-Solardeckels. Neue Photovoltaik-Anlagen werden damit auch weiterhin gefördert.
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