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22.06.2020

Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag verabschiedet

Gesetz tritt wahrscheinlich Anfang Oktober 2020 in Kraft

Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude GEG wurde nun endgültig auf den Weg gebracht - am 19. Juni 2020 verabschiedete der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz. Wenn der Bundesrat dem Gesetz am 3.7.2020 zustimmt, kann es zum 1.10.2020 in Kraft treten. Diese Punkte werden sich dann für Hausbesitzer ändern.

Hinter Gerüst: Fassade unter Denkmalschutz
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollen künftig alle gesetzlichen Vorgaben aus dem Gebäudebereich zusammengefasst werdenFoto: Energie-Fachberater.de

Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) soll die Regelungen rund um Energiestandards für Häuser vereinheitlichen und damit auch dafür sorgen, dass der Gebäudebereich mehr als bisher zur Energiewende beiträgt. Das GEG ersetzt ab Inkrafttreten das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV). Eigentlich sollte das neue Gebäudeenergiegesetz die Vorgaben im Gebäudebereich auch übersichtlicher machen. Doch leider ist der neue Gesetzestext alles andere als schlank und leicht verständlich.

Energiebedarf durch baulichen Wärmeschutz gering halten

Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Wichtigster Punkt für Bauherren und Eigentümer: Die aktuellen energetischen Anforderungen für Neubau und Altbau werden nicht verschärft, sondern bleiben unverändert bestehen.

Energieeffizienz und erneuerbare Energien sind mit dem GEG künftig in einem Gesetz integriert. Die Bundesregierung verfolgt damit den Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz – vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten – zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken.

GEG - diese Regelungen sollen für Hausbesitzer dann Pflicht werden


Ebenso Teil der GEG-Verabschiedung war die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Artikel 8 - die Streichung des sogenannten 52-Gigawatt-Solardeckels. Neue Photovoltaik-Anlagen werden damit auch weiterhin gefördert.

 
 
 
Quelle: Bundestag / Energie-Fachberater.de
 
 

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