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10.07.2020

GEG: Diese neuen Regeln für Hausbesitzer sollen Gesetz werden

Regierungsentwurf für Gebäudeenergiegesetz beschlossen

Es gibt einen Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (Gebäudeenergiegesetz – GEG)! Warum das eine Nachricht ist? Weil sage und schreibe 3 Jahre daran gearbeitet wurde! Und was steht drin im GEG für Hausbesitzer? Die wichtigsten neuen Regeln und Änderungen im Vergleich zur Energieeinsparverordnung (EnEV) haben wir hier zusammengefasst.

Dachbereich mit Baugerüst
Welche Regelungen gelten künftig bei einer Sanierung? Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll das regeln und andere Gesetze überflüssig machenFoto: Energie-Fachberater.de

Update 3. Juli 2020: Der Bundesrat hat das GEG passieren lassen, es wird voraussichtlich im Herbst 2020 in Kraft treten. Das Verbot von Ölheizungen wird durch ein Verbot von Kohleheizungen ergänzt.

Update 16. Juni 2020: Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet.

Hintergrund Gebäudeenergiegesetz:
Das GEG soll gleich mehrere andere Gesetze überflüssig machen. Tritt es in Kraft, treten das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) zeitgleich außer Kraft. Und das steht drin für Hausbesitzer:

Keine Verschärfung der energetischen Standards
Erst 2023 sollen die derzeit geltenden Anforderungen bei Sanierungen (und auch bei Neubauten) überprüft werden, so lange bleibt alles beim Alten: Wer saniert, muss die gleichen Werte erfüllen, wie sie jetzt in der EnEV festgeschrieben sind.

Neue Regelungen beim Heizungstausch / Verbot von alleinigen Ölheizungen ab 2026
Wenn in einem bestehenden Gebäude eine Ölheizung ausgetauscht werden muss, darf ab 2026 nur dann wieder eine Ölheizung eingebaut werden, wenn in dem Gebäude der Wärme- und Kältebedarf anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt wird. Erlaubt sind also weiterhin Hybridheizungen zum Beispiel aus Ölheizung und Solarthermie.

Ausnahme: Das Verbot von Ölheizungen gilt nicht, wenn Erdgas oder Fernwärme nicht zur Verfügung stehen und die anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt.

Die schon jetzt geltende Austauschpflicht für Ölheizungen und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bleibt bestehen.

Verpflichtende Energieberatung bei Kauf und umfassender Sanierung
Künftig soll der Verkäufer oder Makler beim Verkauf eines Ein- und Zweifamilienhauses ein Beratungsgespräch mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale anbieten müssen. Diese Beratung soll auf Basis des Energieausweises stattfinden und der Aufklärung des Käufers dienen.

Auch bei der Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses, bei der eine Bewertung der Gesamtenergieeffizienz des sanierten Gebäudes durchgeführt wird, soll eine Energieberatung vor Beauftragung der Planungsleistungen Pflicht werden.

Energieausweis-Pflicht auch für Makler
Die Plichten zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung sowie die Vorgaben zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen werden auch auf Immobilienmakler ausgeweitet.

 
 
 
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
 
 

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