Update 3. Juli 2020: Der Bundesrat hat das GEG passieren lassen, es wird voraussichtlich im Herbst 2020 in Kraft treten. Das Verbot von Ölheizungen wird durch ein Verbot von Kohleheizungen ergänzt.
Update 16. Juni 2020: Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet.
Hintergrund Gebäudeenergiegesetz:
Das GEG soll gleich mehrere andere Gesetze überflüssig machen. Tritt es in Kraft, treten das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) zeitgleich außer Kraft. Und das steht drin für Hausbesitzer:
Keine Verschärfung der energetischen Standards
Erst 2023 sollen die derzeit geltenden Anforderungen bei Sanierungen (und auch bei Neubauten) überprüft werden, so lange bleibt alles beim Alten: Wer saniert, muss die gleichen Werte erfüllen, wie sie jetzt in der EnEV festgeschrieben sind.
Neue Regelungen beim Heizungstausch / Verbot von alleinigen Ölheizungen ab 2026
Wenn in einem bestehenden Gebäude eine Ölheizung ausgetauscht werden muss, darf ab 2026 nur dann wieder eine Ölheizung eingebaut werden, wenn in dem Gebäude der Wärme- und Kältebedarf anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt wird. Erlaubt sind also weiterhin Hybridheizungen zum Beispiel aus Ölheizung und Solarthermie.
Ausnahme: Das Verbot von Ölheizungen gilt nicht, wenn Erdgas oder Fernwärme nicht zur Verfügung stehen und die anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt.
Die schon jetzt geltende Austauschpflicht für Ölheizungen und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bleibt bestehen.
Verpflichtende Energieberatung bei Kauf und umfassender Sanierung
Künftig soll der Verkäufer oder Makler beim Verkauf eines Ein- und Zweifamilienhauses ein Beratungsgespräch mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale anbieten müssen. Diese Beratung soll auf Basis des Energieausweises stattfinden und der Aufklärung des Käufers dienen.
Auch bei der Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses, bei der eine Bewertung der Gesamtenergieeffizienz des sanierten Gebäudes durchgeführt wird, soll eine Energieberatung vor Beauftragung der Planungsleistungen Pflicht werden.
Energieausweis-Pflicht auch für Makler
Die Plichten zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung sowie die Vorgaben zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen werden auch auf Immobilienmakler ausgeweitet.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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