Update 3. Juli 2020: Der Bundesrat hat das GEG passieren lassen, es wird voraussichtlich im Herbst 2020 in Kraft treten. Das Verbot von Ölheizungen wird durch ein Verbot von Kohleheizungen ergänzt.
Update 16. Juni 2020: Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet.
Hintergrund Gebäudeenergiegesetz:
Das GEG soll gleich mehrere andere Gesetze überflüssig machen. Tritt es in Kraft, treten das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) zeitgleich außer Kraft. Und das steht drin für Hausbesitzer:
Keine Verschärfung der energetischen Standards
Erst 2023 sollen die derzeit geltenden Anforderungen bei Sanierungen (und auch bei Neubauten) überprüft werden, so lange bleibt alles beim Alten: Wer saniert, muss die gleichen Werte erfüllen, wie sie jetzt in der EnEV festgeschrieben sind.
Neue Regelungen beim Heizungstausch / Verbot von alleinigen Ölheizungen ab 2026
Wenn in einem bestehenden Gebäude eine Ölheizung ausgetauscht werden muss, darf ab 2026 nur dann wieder eine Ölheizung eingebaut werden, wenn in dem Gebäude der Wärme- und Kältebedarf anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt wird. Erlaubt sind also weiterhin Hybridheizungen zum Beispiel aus Ölheizung und Solarthermie.
Ausnahme: Das Verbot von Ölheizungen gilt nicht, wenn Erdgas oder Fernwärme nicht zur Verfügung stehen und die anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt.
Die schon jetzt geltende Austauschpflicht für Ölheizungen und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bleibt bestehen.
Verpflichtende Energieberatung bei Kauf und umfassender Sanierung
Künftig soll der Verkäufer oder Makler beim Verkauf eines Ein- und Zweifamilienhauses ein Beratungsgespräch mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale anbieten müssen. Diese Beratung soll auf Basis des Energieausweises stattfinden und der Aufklärung des Käufers dienen.
Auch bei der Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses, bei der eine Bewertung der Gesamtenergieeffizienz des sanierten Gebäudes durchgeführt wird, soll eine Energieberatung vor Beauftragung der Planungsleistungen Pflicht werden.
Energieausweis-Pflicht auch für Makler
Die Plichten zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung sowie die Vorgaben zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen werden auch auf Immobilienmakler ausgeweitet.
Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich bekommen Sie auch in diesem Fall eine Förderung für die Wärmepumpe. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist ...
Antwort lesen »In Paragraf 80 GEG heißt es: "Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau des Daches und die Größen bzw. Abstände der Sparren zu kennen, lässt sich das nicht sicher beurteilen. Betrachten wir nur ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag allein stellen und müssen nicht beide im Haus gemeldet sein. Achten Sie aber darauf, die Einkommensgrenzen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn Anträge zur Heizungsförderung sind immer vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Da die Wärmepumpe bereits ...
Antwort lesen »Ohne die 10 Positionen zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Die Kosten sind allerdings recht hoch, ...
Antwort lesen »Wenn er über eine gleichwertige Eignung verfügt, ist das möglich und auch bei Förderprogrammen zulässig. Voraussetzung ist in der Regel, ...
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