Behaglich wohnen mit Kamin, Kachelofen & Fußbodenheizung
Richtig gemütlich wird’s mit den Klassikern in Sachen Behaglichkeit: Kamin und Kachelofen erfüllen jeden noch so kalten Raum mit angenehmer Wärme. Die Nachrüstung ist auch im Altbau möglich. In Kombination mit modernen Heizsystemen steigern sie sogar die Energieeffizienz und sparen Heizkosten - so wie die Fußbodenheizung. Schon die Römer wussten ihre behagliche Strahlungswärme zu schätzen. Heute ist die Flächenheizung so aktuell wie nie. Im Neubau gehört sie zum Standard und auch immer mehr Altbau-Bewohner entscheiden sich in Kombination mit modernen Heizungen dafür.
Fußkälte wegdämmen
Nur wenig ist ungemütlicher als Fußkälte im Erdgeschoss! Doch kalte Füße müssen die Bewohner nicht einfach so hinnehmen: Eine Dämmung der Kellerdecke schafft zügig Abhilfe und spart auch noch Heizkosten. Wird statt dessen im Erdgeschoss der Fußboden erneuert, sollte auch hier auf eine ausreichende Bodendämmung geachtet werden.
Edel und dankbar: Echtholz-Parkett und hochwertige Fliesen
Der perfekte Partner für eine Fußbodenheizung sind Fliesen oder auch Parkett. Generell gilt: Ein schöner Boden bringt die Wirkung eines Raumes erst richtig zur Geltung. Gleichzeitig muss der Bodenbelag strapazierfähig und langlebig sein. Ein hochwertiger Fliesen- oder Parkett-Boden hält jeder Belastung stand. Fliesen sind unschlagbar pflegeleicht. Ein Boden aus Parkett verleiht dem Raum natürliche Eleganz. Das Naturmaterial Holz ist aber auch funktional: Ein Holzboden „atmet“. Parkett reguliert also das Raumklima und sorgt so für mehr Wohngesundheit im Haus.
Für gutes Klima im Haus: Kalkputz. Lehmputz und wohngesunde Wandfarbe
An der Wand übernehmen statt dessen Kalkputze und Kalkfarbe sowie Lehmputz und Lehmfarbe in Sachen Wohngesundheit. Kalkputz und Kalkfarbe wirken sich positiv auf das Raumklima aus. Kalk-Produkte filtern Schadstoffe aus der Luft. Die atmungsaktiven Wände verbessern die Raumluft-Qualität und schaffen ein ausgeglichenes Wohnklima. Das hilft vor allem im Winter gegen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Erkältungen. Auch Lehmputze können die Feuchtigkeit in den Wohnräumen wohltuend regulieren.
Wer dagegen kalten Außenwänden grundlegend zu Leibe rücken möchte, sollte eine Fassadendämmung prüfen. Ist das im Altbau von außen nicht möglich, sind inzwischen auch viele gute Optionen für eine Innendämmung erhältlich. Die Zeiten, in den Styropor für die Innendämmung verwendet wurde, sind zum Glück lange vorbei! Heute sorgen natürliche Materialien wie Holzfasern oder Kalk für ein gesundes Raumklima.
Tschüss Zugluft!
Dichte Fenster und gedämmte Rollladenkästen sind eine echte Wohltat, Zugluft gehört damit endlich der Vergangenheit an! Zusätzlich sorgen neue Fenster auch für einen besseren Schallschutz - Gemütlichkeit winkt also gleich in mehrfacher Hinsicht.
Apropos Schallschutz: Unerlässlich für das persönliche Wohlbefinden ist die nötige Portion Ruhe! Beim Schallschutz sollten Eigentümer deshalb nichts dem Zufall überlassen. Wirksame Maßnahmen wie eine Trittschalldämmung lassen sich gut nachrüsten. Auch der Schallschutz der berüchtigt hellhörigen Altbau-Decken kann nachträglich verbessert werden. So steht einem gemütlichen Winter nichts im Wege.
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Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
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