Richtig gemütlich wird es mit den Klassikern in Sachen Behaglichkeit: Kamin und Kachelofen erfüllen jeden noch so kalten Raum mit angenehmer Wärme. So ein Ofen kann auch im Altbau problemlos nachgerüstet werden, wasserführende Kaminöfen und Kachelöfen lassen sich sogar in das Heizsystem integrieren, so dass die Wärme in allen Räumen genutzt werden kann. Wichtig zu wissen: Um den Ausstoß von Schadstoffen und Feinstaub so gering wie möglich zu halten, sollten Ofennutzer auf das richtige Heizen mit Holz achten! Das lohnt sich auch aus Effizienzgründen, denn in der Energiekrise ist Brennholz deutlich geworden.
Hochwertiger Bodenbelag aus Holz reguliert das Raumklima, Fußbodenheizung garantiert warme Füße
Wer gerade den Fußboden saniert, sollte auch über eine Fußbodenheizung nachdenken. Schon die Römer wussten ihre behagliche Strahlungswärme zu schätzen und auch heute sorgt die Fußbodenheizung für ein fußwarmes Zuhause in der kalten Jahreszeit.
Der perfekte Partner für eine Fußbodenheizung sind Fliesen oder auch Parkett. Ein schöner Bodenbelag bringt die Wirkung eines Raumes erst richtig zur Geltung und sorgt umgehend für Gemütlichkeit. Gleichzeitig sollte der Fußboden aber auch strapazierfähig und langlebig sein. Hochwertige Fliesen und Parkett sind da eine gute Wahl: Fliesen sind unschlagbar pflegeleicht. Im Trend liegen zum Beispiel Fliesen im Natursteinlook und in geradlinigen Großformaten. Ein Boden aus Parkett verleiht jedem Raum sofort natürliche Eleganz. Das Naturmaterial Holz reguliert zusätzlich das Raumklima und sorgt so für mehr Wohngesundheit im Haus.
Übrigens: Die beste Fußbodenheizung kann im Erdgeschoss nichts ausrichten, wenn die Wärme über eine ungedämmte Kellerdecke nach unten zieht. Also erst Kellerdecke dämmen und dann die Fußbodenheizung in Angriff nehmen!
Putz und Farbe gegen dicke Luft
Wer kennt sie nicht – die sprichwörtliche dicke Luft. Doch Muff statt Gemütlichkeit muss nicht sein. Regelmäßiges Stoßlüften sorgt für das richtige Maß Frischluft. Darüber hinaus gibt es kleine Helfer für ein gutes Klima im Haus: Kalkputz und Kalkfarbe an den Wänden wirken sich positiv auf das Raumklima aus. Kalk-Produkte filtern Schadstoffe aus der Luft. Die atmungsaktiven Wände verbessern die Raumluft-Qualität, schaffen ein ausgeglichenes Wohnklima durch die Regulierung der Feuchtigkeit und verhindern Schimmel ganz natürlich. Mehr Wohlfühl-Klima geht fast nicht. Auch Lehmputze und -farben sorgen für ein gutes Wohnklima und schaffen durch warme Farben von ganz allein eine gemütliche Stimmung.
Apropos dicke Luft: Besonders wichtig für das persönliche Wohlbefinden ist Ruhe - beim Schallschutz sollten Eigentümer deshalb nichts dem Zufall überlassen! Wirksame Maßnahmen wie eine Trittschalldämmung lassen sich gut nachrüsten und auch der Schallschutz der Wände und Decken kann nachträglich verbessert werden.
Zugluft adé / Gemütlichkeit dank Wohnaccessoires
Die beste Heizung nützt nichts, wenn Zugluft die Wohlfühlatmosphäre stört. Deshalb ist das Abdichten von Fenstern und Türen Pflicht und auch der alte Rollladenkasten kann eine Dämmung gut vertragen. Zusätzlich sorgen kuschelige Wohnaccessoires für ein besseres Wohngefühl: Ein Wollteppich wirkt kalten Füßen entgegen, dicke Vorhänge vor Fenstern und Haustür halten die Wärme in den Wohnräumen. Und mit dicken Decken und Kissen auf dem Sofa lässt sich der sparsame Betrieb der Heizung gemütlich aussitzen.
Mit Dämmung wird’s mollig warm
Was gibt es besseres im Winter als ein warmes Zuhause? Ein guter Wärmeschutz hält das Haus auch im tiefsten Winter mollig warm und spart Heizkosten. Deshalb sollte die Dämmung auf der Wunschliste von Altbau-Eigentümern ganz oben auf der Wunschliste stehen - dann stellt sich Gemütlichkeit ganz von allein ein.
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Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten ...
Antwort lesen »Sie können hier Fördermittel für Maßnahmen im eigenen Haus beantragen. Das betrifft den Anschluss an das Wärmenetz (auch wenn dieser ...
Antwort lesen »In der BEG-EM-Richtlinie sind folgende Nachweise zur Förderung der Lüftung aufgeführt:Bestätigung eines Experten der ...
Antwort lesen »Geben Sie den Keller als beheizt an, ändern sich die Rahmenbedingungen und der spezifische Energiebedarf ist durch die höhere Fläche unter ...
Antwort lesen »Nein. Ein Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht. Das Dokument zeigt allerdings auf, welche Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus zu empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, ...
Antwort lesen »Nach § 4 der 1. BImSchV dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass die Heizung die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Ihr Budget zur Förderung der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist hier beides möglich. Aus energetischer Sicht ist es günstiger, die Scheiben zu tauschen. Auf diese Weise verbessern Sie ...
Antwort lesen »Ob es sich bei einem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, entscheidet Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ...
Antwort lesen »Hier herrscht Uneinigkeit unter den Beratern. Generell sollten Sie aber bei der tatsächlichen Kubatur bleiben und den detailliert geplanten ...
Antwort lesen »Generell ist pro Haus ein Antrag auf Heizungsförderung zu stellen. Hier gibt es mehrere Sachverhalte. Zum einen erneuern Sie zweimal den ...
Antwort lesen »Befindet sich keine funktionstüchtige Heizung im Haus, bekommen Sie bei der Heizungsförderung maximal die Basis-Förderung und den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, in diesem Jahr die bestehende Förderung zu stornieren und gleich danach eine neue Förderung bei der KfW zu ...
Antwort lesen »Die einfachste Lösung ist hier eine Warmwasserwärmepumpe. Diese nimmt warme Luft auf, entzieht ihr Energie und bläst sie dann abgekühlt in ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller, der die Garantie auf die Anlage gibt. Wichtig ist, dass Sie dessen Vorgaben ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung mehrmals beantragen. Die förderbaren Kosten stehen bei der Heizungsförderung seit 2024 allerdings nur ...
Antwort lesen »Das ist unabhängig voneinander. Relevant ist hier immer der Antragszeitpunkt. Sie können 2024 Fördergelder für Maßnahmen in Höhe von 60.000 ...
Antwort lesen »Das Fördervorhaben in ist in aller Regel nicht übertragbar, sodass der Zuschussempfänger sich nicht ändern kann. Wir gehen daher davon aus, ...
Antwort lesen »Zur Antragstellung der Förderung für die Energieberatung zum Erstellen des Sanierungsfahrplans sind nur die Eigentümer von Gebäuden selbst ...
Antwort lesen »Sanieren Sie ein Haus zum Effizienzhaus 85, müssen Sie Grenzwerte für den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust einfüllen. ...
Antwort lesen »Als Teil der Wärmepumpe bekommen Sie die Förderung auch für den Heizstab. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung in diesem Fall für ...
Antwort lesen »In diesem Fall benötigen Sie keinen Energieausweis. Das GEG gilt nur für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen im Moment leider keine verbindliche Antwort geben. Welche Fördermittel aktuell zur Verfügung stehen, ...
Antwort lesen »Geht es um eine Innendämmung der Außenwände, lohnt sich das in vielen Situationen. Eine Außendämmung sorgt hier in der Regel allerdings für ...
Antwort lesen »Die Förderung aus dem Programm "Wohneigentum für Familien" (KfW 300) gibt es für energieeffiziente Gebäude, die folgende Vorgaben ...
Antwort lesen »Da es sich bei der Versicherungsleistung nicht um eine öffentliche Förderung handelt, spricht erst einmal nichts dagegen, dass Sie die ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie mehrere Wohneinheiten im Mehrfamilienhaus selbst bewohnen, können Sie den Geschwindigkeitsbonus zur Heizungsförderung nur für ...
Antwort lesen »Da es sich um eine neue Heizung handelt, wäre in diesem Fall nach aktuellem Stand nichts zu ändern. Die Vorgaben des neuen GEG gelten erst ...
Antwort lesen »Nach DIN EN 1264 sollten Sie bei Fußböden über dem Erdreich auf einen Wärmeleitwiderstand von 1,25 m²K/W kommen. Mit dem vorgeschlagenen ...
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