1. Viel Tageslicht hebt die Stimmung und spart Energie
Lange Zeit gab es gute Gründe, die Fenster klein zu planen. Doch diese Zeiten sind vorbei! Wer seinen Altbau umfassend saniert, sollte unbedingt auf großzügige Fensterflächen achten. Große Fenster sorgen für viel Tageslicht und solare Wärmegewinne. Das spart nicht nur Strom- und Heizkosten, sondern sorgt auch für helle und wohngesunde Wohnräume. In den dunklen Monaten mit wenig Tageslicht hebt zusätzlich die richtige Beleuchtung die Stimmung.
2. Frischluft nach Maß
Mindestens genauso wichtig wie Tageslicht ist eine ausreichende Frischluftzufuhr. Die Gründe sind vielfältig: Wohlbefinden und Konzentration leiden bei schlechter Luftqualität, zu hohe Luftfeuchtigkeit führt zu Schimmel, in schlecht gelüfteten Räumen können sich Schadstoffe konzentrieren. Gegensteuern können Sie mit verschiedenen Mitteln: Manuelles Lüften durch Stoßlüften, Einbau einer passenden Lüftungsanlage, auch Fensterfalzlüfter sind eine Option.
3. Schimmel ernst nehmen
Schimmelecken killen nicht nur die Stimmung, sie sind auch nicht besonders gesund. Einen Befall sollten Bewohner:innen deshalb immer ernst nehmen! Zuerst gilt es, Luftfeuchtigkeit und Lüftungsverhalten zu überprüfen und anzupassen. Die Chemiekeule aus dem Baumarkt lassen Sie besser stehen und machen sich statt dessen auf die Suche nach möglichen Ursachen. Dabei und bei der fachgerechten Schimmelsanierung helfen Sachverständige und Fachfirmen. Viele Tipps zur Sanierung von Schimmelbefall finden Sie in unserem Ratgeber.
4. Schadstoffe aussperren
Wer saniert, sollte auch auf das Thema Schadstoffe achten. Viele in Altbauten verwendete Materialien sind mit Schadstoffen belastet. Bei einer Sanierung sollten diese Materialien durch wohngesunde, emissionsarme Baustoffe ersetzt werden und auch bei Projekten wie einem Dachausbau lohnt sich die Auswahl von Materialien ohne Schadstoffe. Wichtig: Die beste Schadstoffsanierung bringt nur wenig, wenn Schadstoffe dann über Bodenbeläge, Teppiche und Möbel wieder in das sanierte Haus einziehen! Also auch beim Einrichten und Renovieren einen prüfenden Blick auf die Inhaltsstoffe werfen.
5. Gegen Lärm wappnen - Schallschutz
Lärm macht krank, soviel steht fest. Anwohner von großen Straßen und in Ballungszentren können ein Lied davon singen. Machtlos sind Eigentümer:innen zum Glück nicht, denn für guten Schallschutz lässt sich einiges tun! Schallschutzfenster und Dachdämmung sind hilfreiche Maßnahmen, die wieder Ruhe ins Haus bringen. In Altbau-Wohnungen sind Trittschalldämmung und abgehängte Decke das Mittel der Wahl.
Übrigens: Auch bei der Aufstellung einer Luftwärmepumpe ist Schallschutz ein wichtiges Thema! Das gilt umso mehr in dicht bebauten Siedlungen und bei kleinem Grundstück.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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