1. Viel Tageslicht hebt die Stimmung und spart Energie
Lange Zeit gab es gute Gründe, die Fenster klein zu planen. Doch diese Zeiten sind vorbei! Wer seinen Altbau umfassend saniert, sollte unbedingt auf großzügige Fensterflächen achten. Große Fenster sorgen für viel Tageslicht und solare Wärmegewinne. Das spart nicht nur Strom- und Heizkosten, sondern sorgt auch für helle und wohngesunde Wohnräume. In den dunklen Monaten mit wenig Tageslicht hebt zusätzlich die richtige Beleuchtung die Stimmung.
2. Frischluft nach Maß
Mindestens genauso wichtig wie Tageslicht ist eine ausreichende Frischluftzufuhr. Die Gründe sind vielfältig: Wohlbefinden und Konzentration leiden bei schlechter Luftqualität, zu hohe Luftfeuchtigkeit führt zu Schimmel, in schlecht gelüfteten Räumen können sich Schadstoffe konzentrieren. Gegensteuern können Sie mit verschiedenen Mitteln: Manuelles Lüften durch Stoßlüften, Einbau einer passenden Lüftungsanlage, auch Fensterfalzlüfter sind eine Option.
3. Schimmel ernst nehmen
Schimmelecken killen nicht nur die Stimmung, sie sind auch nicht besonders gesund. Einen Befall sollten Bewohner:innen deshalb immer ernst nehmen! Zuerst gilt es, Luftfeuchtigkeit und Lüftungsverhalten zu überprüfen und anzupassen. Die Chemiekeule aus dem Baumarkt lassen Sie besser stehen und machen sich statt dessen auf die Suche nach möglichen Ursachen. Dabei und bei der fachgerechten Schimmelsanierung helfen Sachverständige und Fachfirmen. Viele Tipps zur Sanierung von Schimmelbefall finden Sie in unserem Ratgeber.
4. Schadstoffe aussperren
Wer saniert, sollte auch auf das Thema Schadstoffe achten. Viele in Altbauten verwendete Materialien sind mit Schadstoffen belastet. Bei einer Sanierung sollten diese Materialien durch wohngesunde, emissionsarme Baustoffe ersetzt werden und auch bei Projekten wie einem Dachausbau lohnt sich die Auswahl von Materialien ohne Schadstoffe. Wichtig: Die beste Schadstoffsanierung bringt nur wenig, wenn Schadstoffe dann über Bodenbeläge, Teppiche und Möbel wieder in das sanierte Haus einziehen! Also auch beim Einrichten und Renovieren einen prüfenden Blick auf die Inhaltsstoffe werfen.
5. Gegen Lärm wappnen - Schallschutz
Lärm macht krank, soviel steht fest. Anwohner von großen Straßen und in Ballungszentren können ein Lied davon singen. Machtlos sind Eigentümer:innen zum Glück nicht, denn für guten Schallschutz lässt sich einiges tun! Schallschutzfenster und Dachdämmung sind hilfreiche Maßnahmen, die wieder Ruhe ins Haus bringen. In Altbau-Wohnungen sind Trittschalldämmung und abgehängte Decke das Mittel der Wahl.
Übrigens: Auch bei der Aufstellung einer Luftwärmepumpe ist Schallschutz ein wichtiges Thema! Das gilt umso mehr in dicht bebauten Siedlungen und bei kleinem Grundstück.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort