Stromsparen im Haushalt hat nach einer Umfrage der Deutschen Energie-Agentur (dena) für 70 Prozent der Verbraucher „sehr große“ oder „große“ Bedeutung. Allerdings gibt nur jeder zweite an, in den letzten sechs Monaten aktiv etwas unternommen zu haben, um Strom und damit Energiekosten einzusparen. Dabei gibt es im Alltag viele Möglichkeiten: Nach Berechnungen der dena kann eine vierköpfige Familie nur durch geringfügige Anpassung ihrer Tagesroutine rund 480 Euro Stromkosten pro Jahr sparen.
Fotos hochladen, gleichzeitig mit der Spielekonsole entspannen, nebenbei läuft der Fernseher: Hierbei Strom effizienter zu verbrauchen, ist einfach. Kleine Veränderungen haben vor allem im Alltag oft eine große Wirkung. Während früher vor allem der Stand-by-Verbrauch und die großen Haushaltsgeräte einen Großteil der Stromkosten ausmachten, ist es heute die verstärkte Nutzung moderner, vernetzter Unterhaltungselektronik und strombetriebener Haushaltshelfer.
Viele Haushalte mehrfach ausgestattet mit mobilen Geräten und Haushaltsgeräten
Die Umfrage der dena zeigt, dass Kühlschrank, Waschmaschine, Fernsehgerät und Herd mit Elektrobackofen sowie Geschirrspülmaschine in (fast) jedem deutschen Haushalt als Grundausstattung vorhanden sind. In annähernd jedem zweiten Haushalt (41 Prozent) sind sogar mehrere Kühlschränke und Fernseher vorhanden. Die absolute Mehrheit der Haushalte (53 Prozent) berichtet außerdem von zwei oder mehr PCs, Laptops und Co. Eine Grafik der dena zeigt, wann im Tagesverlauf Stromkosten gespart werden können. Diese kleinen Tipps summieren sich jährlich auf einen ordentlichen Posten!
Nur wer Stromverbrauch kennt, kann Stromkosten gezielt senken
Fakt ist auch: Wenn es darum geht, im eigenen Haushalt Strom zu sparen, zeigen die Befragten großes (44 Prozent) bis sehr großes (26 Prozent) Interesse. Zudem sind 74 Prozent davon überzeugt, dass sie mit ihrem eigenen Verhalten aktiv die Energiewende vorantreiben können – etwa indem sie den Stromverbrauch im eigenen Haushalt senken. Dennoch sagen 29 Prozent der Befragten, sie hätten „keine Vorstellung“ von der Höhe ihrer Stromkosten. Ein weiteres Drittel kennt seine Stromkosten nur „in etwa“.
Egal, ob Mieter oder Hausbesitzer - häufig können bis zu 25 Prozent der Stromkosten im Haushalt eingespart werden, ohne auf den gewohnten Komfort zu verzichten. Also heißt es für unseren guten Vorsatz: Stromverbrauch kennen, Geräteausstattung und Energieeffizienz prüfen und Tagesroutine überprüfen. Dann purzeln die überflüssigen Pfunde auf dem Stromkosten-Konto ganz schnell...
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Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
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Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
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