Gegen die steife Brise in Hamburg hilft nur eins: Warm einpacken - am besten auch das Haus. Eine dicke Wärmedämmung spart Heizkosten, Brennstoff und damit Ressourcen. Die Stadt unterstützt Hausbesitzer deshalb bei der Sanierung mit beachtlichen Zuschüssen. Nachdem die Hamburger Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung (BSU) ihre Förderung aufgestockt hat, gibt es für manche Sanierungsmaßnahmen sogar doppelt so viel Geld wie vorher.
Für diese Sanierungsmaßnahmen gibt es einen Zuschuss
Die Stadt Hamburg fördert verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten). Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können von der Förderung profitieren. Gefördert wird die Sanierung von einzelnen Bauteilen. Einen Zuschuss gibt es für die Fassadendämmung, die Kellerdeckendämmung oder die Bodendämmung im Keller, die Dachbodendämmung und den Austausch der Fenster.
Förderung für die Wärmedämmung
Pro Quadratmeter wird ein fester Förderbetrag ausgezahlt. Daraus ergibt sich am Ende die Zuschuss-Summe. Für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen wurden die Förderbeträge pro Quadratmeter unterschiedlich stark angehoben. Am meisten Förderung gibt es für den Fenster-Tausch. Die Modernisierung der Fenster wird mit 50 Euro (früher 20 Euro) pro Quadratmeter bezuschusst. Auch für die Fassadendämmung erhalten Hausbesitzer mit 12 Euro statt früher 8 Euro pro Quadratmeter stolze 50 Prozent mehr Förderung. Die Kellerdeckendämmung und die Dämmung des Kellerbodens werden mit 5 Euro statt wie früher 4 Euro pro Quadratmeter belohnt.
Die Förderung für den Fenster-Tausch hat sich damit mehr als verdoppelt. Ein weiterer Anreiz für die Sanierung der Fenster sind die vereinfachten Anforderungen. Bisher wurde der Fenster-Tausch nur gefördert, wenn in diesem Zuge auch eine Fassadendämmung oder eine Dachdämmung durchgeführt wurde. Nun gibt es die Förderung für den Fenster-Tausch auch ohne weitere Dämmung. Allerdings nur, sofern die Einbauebene, also das Dach oder die Fassade, einen besseren Dämmstandard hat als die neuen Fenster. Das müssen Hausbesitzer mit einem Nachweis belegen, um den Zuschuss zu erhalten.
Auch Komplett-Sanierung wird gefördert
Hausbesitzer, die eine umfassende Sanierung durchführen, profitieren ebenfalls von der Förderung. In diesem Fall wird der eingesparte Jahresheizwärmebedarf gefördert: Je besser der nach Sanierung erreichte Standard, desto höher die Förderung für die eingesparte Energie. Für dieses Bilanzverfahren ist die Erstellung eines Hamburger Energiepasses verpflichtend.
Aufschiebende Bedingung heißt, dass ein Vertrag erst dann gilt, wenn die Bedingung (in diesem Fall die Zusage zur Förderung) erfüllt ist. ...
Antwort lesen »Ja, entscheidend ist hier die Situation bei der Antragstellung. Auch wenn Sie das Haus in den kommenden Jahren verkaufen, würden Sie die ...
Antwort lesen »Hier gelten die Übergangsregelungen nach § 26 der 1. BImSchV. Diese fordern den Austausch oder die Nachrüstung des Ofens, wenn Vorgaben in ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort auf Ihre Frage geben. Denn welches Heizsystem technisch und ...
Antwort lesen »Sofern die beantragten Kosten bisher nicht vollständig ausgeschöpft sind, können Sie die Energieberaterkosten in der Maßnahme einfach mit ...
Antwort lesen »Das ist korrekt, hier sollte eigentlich zunächst die PV-Anlage den Akku mit Strom versorgen. Erst dann folgt der Speicher und zuletzt das ...
Antwort lesen »Sofern keine Hohlräume im Aufbau sind, ist es grundsätzlich möglich, die Untersparrendämmung raumseitig unter der Dampfbremse zu montieren. ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Kontakt zu einem freien Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Diese dürfen privatrechtliche Arbeiten (keine hoheitlichen ...
Antwort lesen »Die Vorgangsnummer sollte aus dem Zuwendungsbescheid vom BAFA hervorgehen. Dort ist sie in der Regel prominent abgedruckt. Wir empfehlen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Entscheidend ist, wann Sie die erste Förderung der Heizung beantragt haben. War das bereits vor dem 29. ...
Antwort lesen »Da sich die Außenwand von außen nach innen stark abkühlt, kommt es sehr wahrscheinlich zur Kondensation zwischen Dämmung und Ziegelwand, ...
Antwort lesen »Für den altersgerechten Umbau können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Hier gibt es einen kostengünstigen Kredit über das Programm 159. ...
Antwort lesen »Einen Antrag auf Heizungsförderung darf aktuell nur der Eigentümer des Gebäudes stellen. Dieser muss allerdings nicht darin wohnen. ...
Antwort lesen »Hier besteht grundsätzlich keine Pflicht. Es kann aber sein, dass ein Austausch der Tanks aus technischen Gründen erforderlich ist. Das ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen. Kindesunterhalt gilt hier als steuerlich neutral und wird daher nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, förderfähige Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen zu verschieben. Eine Änderung nach oben ist ...
Antwort lesen »Das ist unseren Informationen zur Folge korrekt und nötig, um eine entsprechende gBnD für die Förderung von Nichtwohngebäuden einreichen zu ...
Antwort lesen »Hier kommt es immer auf die individuellen Gegebenheiten an. Handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eingängen, lassen sich diese ...
Antwort lesen »In fensterlosen Bädern sollte aus baurechtlicher Sicht immer eine mechanische Lüftung vorhanden sein. Typisch sind dabei Abluftanlagen, die ...
Antwort lesen »Die Wandkonstruktion weist einen relativ hohen sd-Wert auf, gilt selbst aber nicht als zuverlässig luftdichtende Ebene. So besteht die ...
Antwort lesen »Da es sich hier nicht um eine wesentliche Änderung (Kosten, Wohneinheiten etc.) handelt, sollte eine Änderung möglich sein. Eine ...
Antwort lesen »PE-Rohre halten im Durchschnitt 15 bis 30 Jahre. Handelt es sich bereits um PE-X- oder PE-RT-Rohre, geben Hersteller hingegen ...
Antwort lesen »Zur Förderung der Photovoltaik steht die KfW-Förderung im Programm 270 zur Verfügung. Über diese bekommen Sie einen günstigen Kredit für ...
Antwort lesen »Ohne Kenntnis vom Gebäude und vom Zustand der Rollläden lässt sich das pauschal leider nicht beurteilen. Abhängig von der Qualität der ...
Antwort lesen »Ob Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Entscheidend dafür ist der Zustand des Systems, den ein ...
Antwort lesen »Wenn Sie Eigentümerin sind und das Haus nachweislich selbst bewohnen, gibt es keine Einschränkungen. Sie können die Förderung der ...
Antwort lesen »Richtig ist, dass die OSB-Platte als relativ stark wirkende Dampfbremse zu betrachten ist. Der Dampfdiffusionswiderstand µ einer solchen ...
Antwort lesen »Ob Sie die Förderung für die Rollläden im kommenden Jahr nutzen können, hängt von der Art der Antragstellung ab. In diesem Jahr ist es ...
Antwort lesen »Die Buderus Logatherm WLW-7 ist in verschiedenen Ausführungen in der "Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis" ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die BAFA- bzw. BEG-Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle setzt immer auch einen Energieberater voraus. ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort