Gegen die steife Brise in Hamburg hilft nur eins: Warm einpacken - am besten auch das Haus. Eine dicke Wärmedämmung spart Heizkosten, Brennstoff und damit Ressourcen. Die Stadt unterstützt Hausbesitzer deshalb bei der Sanierung mit beachtlichen Zuschüssen. Nachdem die Hamburger Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung (BSU) ihre Förderung aufgestockt hat, gibt es für manche Sanierungsmaßnahmen sogar doppelt so viel Geld wie vorher.
Für diese Sanierungsmaßnahmen gibt es einen Zuschuss
Die Stadt Hamburg fördert verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten). Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können von der Förderung profitieren. Gefördert wird die Sanierung von einzelnen Bauteilen. Einen Zuschuss gibt es für die Fassadendämmung, die Kellerdeckendämmung oder die Bodendämmung im Keller, die Dachbodendämmung und den Austausch der Fenster.
Förderung für die Wärmedämmung
Pro Quadratmeter wird ein fester Förderbetrag ausgezahlt. Daraus ergibt sich am Ende die Zuschuss-Summe. Für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen wurden die Förderbeträge pro Quadratmeter unterschiedlich stark angehoben. Am meisten Förderung gibt es für den Fenster-Tausch. Die Modernisierung der Fenster wird mit 50 Euro (früher 20 Euro) pro Quadratmeter bezuschusst. Auch für die Fassadendämmung erhalten Hausbesitzer mit 12 Euro statt früher 8 Euro pro Quadratmeter stolze 50 Prozent mehr Förderung. Die Kellerdeckendämmung und die Dämmung des Kellerbodens werden mit 5 Euro statt wie früher 4 Euro pro Quadratmeter belohnt.
Die Förderung für den Fenster-Tausch hat sich damit mehr als verdoppelt. Ein weiterer Anreiz für die Sanierung der Fenster sind die vereinfachten Anforderungen. Bisher wurde der Fenster-Tausch nur gefördert, wenn in diesem Zuge auch eine Fassadendämmung oder eine Dachdämmung durchgeführt wurde. Nun gibt es die Förderung für den Fenster-Tausch auch ohne weitere Dämmung. Allerdings nur, sofern die Einbauebene, also das Dach oder die Fassade, einen besseren Dämmstandard hat als die neuen Fenster. Das müssen Hausbesitzer mit einem Nachweis belegen, um den Zuschuss zu erhalten.
Auch Komplett-Sanierung wird gefördert
Hausbesitzer, die eine umfassende Sanierung durchführen, profitieren ebenfalls von der Förderung. In diesem Fall wird der eingesparte Jahresheizwärmebedarf gefördert: Je besser der nach Sanierung erreichte Standard, desto höher die Förderung für die eingesparte Energie. Für dieses Bilanzverfahren ist die Erstellung eines Hamburger Energiepasses verpflichtend.
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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