Gegen die steife Brise in Hamburg hilft nur eins: Warm einpacken - am besten auch das Haus. Eine dicke Wärmedämmung spart Heizkosten, Brennstoff und damit Ressourcen. Die Stadt unterstützt Hausbesitzer deshalb bei der Sanierung mit beachtlichen Zuschüssen. Nachdem die Hamburger Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung (BSU) ihre Förderung aufgestockt hat, gibt es für manche Sanierungsmaßnahmen sogar doppelt so viel Geld wie vorher.
Für diese Sanierungsmaßnahmen gibt es einen Zuschuss
Die Stadt Hamburg fördert verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten). Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können von der Förderung profitieren. Gefördert wird die Sanierung von einzelnen Bauteilen. Einen Zuschuss gibt es für die Fassadendämmung, die Kellerdeckendämmung oder die Bodendämmung im Keller, die Dachbodendämmung und den Austausch der Fenster.
Förderung für die Wärmedämmung
Pro Quadratmeter wird ein fester Förderbetrag ausgezahlt. Daraus ergibt sich am Ende die Zuschuss-Summe. Für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen wurden die Förderbeträge pro Quadratmeter unterschiedlich stark angehoben. Am meisten Förderung gibt es für den Fenster-Tausch. Die Modernisierung der Fenster wird mit 50 Euro (früher 20 Euro) pro Quadratmeter bezuschusst. Auch für die Fassadendämmung erhalten Hausbesitzer mit 12 Euro statt früher 8 Euro pro Quadratmeter stolze 50 Prozent mehr Förderung. Die Kellerdeckendämmung und die Dämmung des Kellerbodens werden mit 5 Euro statt wie früher 4 Euro pro Quadratmeter belohnt.
Die Förderung für den Fenster-Tausch hat sich damit mehr als verdoppelt. Ein weiterer Anreiz für die Sanierung der Fenster sind die vereinfachten Anforderungen. Bisher wurde der Fenster-Tausch nur gefördert, wenn in diesem Zuge auch eine Fassadendämmung oder eine Dachdämmung durchgeführt wurde. Nun gibt es die Förderung für den Fenster-Tausch auch ohne weitere Dämmung. Allerdings nur, sofern die Einbauebene, also das Dach oder die Fassade, einen besseren Dämmstandard hat als die neuen Fenster. Das müssen Hausbesitzer mit einem Nachweis belegen, um den Zuschuss zu erhalten.
Auch Komplett-Sanierung wird gefördert
Hausbesitzer, die eine umfassende Sanierung durchführen, profitieren ebenfalls von der Förderung. In diesem Fall wird der eingesparte Jahresheizwärmebedarf gefördert: Je besser der nach Sanierung erreichte Standard, desto höher die Förderung für die eingesparte Energie. Für dieses Bilanzverfahren ist die Erstellung eines Hamburger Energiepasses verpflichtend.
Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend ...
Antwort lesen »Bei der Änderung von Bauteilen gelten die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz immer nur für die geänderten Bauteile. Sie müssen also ...
Antwort lesen »Grundsätzlich wurden die entsprechenden Mittel bereits Ende 2022 von der Regierung freigegeben. Für die Verteilung hat diese allerdings die ...
Antwort lesen »Nutzen Sie für jede Maßnahme explizit ein Förderprogramm, ist die Kombination möglich. Wichtig ist, dass Sie Förderung für die ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für neue Fenster und Terrassentüren zu bekommen, müssen die Bauteile einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser erreichen. Mit ...
Antwort lesen »Ja, die Photovoltaikanlage muss immer angemeldet werden, wenn Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das gilt auch mit der neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung ist im Einfamilienhaus auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Geht es um ein Mehrfamilienhaus, können ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort