Gegen die steife Brise in Hamburg hilft nur eins: Warm einpacken - am besten auch das Haus. Eine dicke Wärmedämmung spart Heizkosten, Brennstoff und damit Ressourcen. Die Stadt unterstützt Hausbesitzer deshalb bei der Sanierung mit beachtlichen Zuschüssen. Nachdem die Hamburger Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung (BSU) ihre Förderung aufgestockt hat, gibt es für manche Sanierungsmaßnahmen sogar doppelt so viel Geld wie vorher.
Für diese Sanierungsmaßnahmen gibt es einen Zuschuss
Die Stadt Hamburg fördert verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten). Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können von der Förderung profitieren. Gefördert wird die Sanierung von einzelnen Bauteilen. Einen Zuschuss gibt es für die Fassadendämmung, die Kellerdeckendämmung oder die Bodendämmung im Keller, die Dachbodendämmung und den Austausch der Fenster.
Förderung für die Wärmedämmung
Pro Quadratmeter wird ein fester Förderbetrag ausgezahlt. Daraus ergibt sich am Ende die Zuschuss-Summe. Für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen wurden die Förderbeträge pro Quadratmeter unterschiedlich stark angehoben. Am meisten Förderung gibt es für den Fenster-Tausch. Die Modernisierung der Fenster wird mit 50 Euro (früher 20 Euro) pro Quadratmeter bezuschusst. Auch für die Fassadendämmung erhalten Hausbesitzer mit 12 Euro statt früher 8 Euro pro Quadratmeter stolze 50 Prozent mehr Förderung. Die Kellerdeckendämmung und die Dämmung des Kellerbodens werden mit 5 Euro statt wie früher 4 Euro pro Quadratmeter belohnt.
Die Förderung für den Fenster-Tausch hat sich damit mehr als verdoppelt. Ein weiterer Anreiz für die Sanierung der Fenster sind die vereinfachten Anforderungen. Bisher wurde der Fenster-Tausch nur gefördert, wenn in diesem Zuge auch eine Fassadendämmung oder eine Dachdämmung durchgeführt wurde. Nun gibt es die Förderung für den Fenster-Tausch auch ohne weitere Dämmung. Allerdings nur, sofern die Einbauebene, also das Dach oder die Fassade, einen besseren Dämmstandard hat als die neuen Fenster. Das müssen Hausbesitzer mit einem Nachweis belegen, um den Zuschuss zu erhalten.
Auch Komplett-Sanierung wird gefördert
Hausbesitzer, die eine umfassende Sanierung durchführen, profitieren ebenfalls von der Förderung. In diesem Fall wird der eingesparte Jahresheizwärmebedarf gefördert: Je besser der nach Sanierung erreichte Standard, desto höher die Förderung für die eingesparte Energie. Für dieses Bilanzverfahren ist die Erstellung eines Hamburger Energiepasses verpflichtend.
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort