Gegen die steife Brise in Hamburg hilft nur eins: Warm einpacken - am besten auch das Haus. Eine dicke Wärmedämmung spart Heizkosten, Brennstoff und damit Ressourcen. Die Stadt unterstützt Hausbesitzer deshalb bei der Sanierung mit beachtlichen Zuschüssen. Nachdem die Hamburger Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung (BSU) ihre Förderung aufgestockt hat, gibt es für manche Sanierungsmaßnahmen sogar doppelt so viel Geld wie vorher.
Für diese Sanierungsmaßnahmen gibt es einen Zuschuss
Die Stadt Hamburg fördert verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten). Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können von der Förderung profitieren. Gefördert wird die Sanierung von einzelnen Bauteilen. Einen Zuschuss gibt es für die Fassadendämmung, die Kellerdeckendämmung oder die Bodendämmung im Keller, die Dachbodendämmung und den Austausch der Fenster.
Förderung für die Wärmedämmung
Pro Quadratmeter wird ein fester Förderbetrag ausgezahlt. Daraus ergibt sich am Ende die Zuschuss-Summe. Für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen wurden die Förderbeträge pro Quadratmeter unterschiedlich stark angehoben. Am meisten Förderung gibt es für den Fenster-Tausch. Die Modernisierung der Fenster wird mit 50 Euro (früher 20 Euro) pro Quadratmeter bezuschusst. Auch für die Fassadendämmung erhalten Hausbesitzer mit 12 Euro statt früher 8 Euro pro Quadratmeter stolze 50 Prozent mehr Förderung. Die Kellerdeckendämmung und die Dämmung des Kellerbodens werden mit 5 Euro statt wie früher 4 Euro pro Quadratmeter belohnt.
Die Förderung für den Fenster-Tausch hat sich damit mehr als verdoppelt. Ein weiterer Anreiz für die Sanierung der Fenster sind die vereinfachten Anforderungen. Bisher wurde der Fenster-Tausch nur gefördert, wenn in diesem Zuge auch eine Fassadendämmung oder eine Dachdämmung durchgeführt wurde. Nun gibt es die Förderung für den Fenster-Tausch auch ohne weitere Dämmung. Allerdings nur, sofern die Einbauebene, also das Dach oder die Fassade, einen besseren Dämmstandard hat als die neuen Fenster. Das müssen Hausbesitzer mit einem Nachweis belegen, um den Zuschuss zu erhalten.
Auch Komplett-Sanierung wird gefördert
Hausbesitzer, die eine umfassende Sanierung durchführen, profitieren ebenfalls von der Förderung. In diesem Fall wird der eingesparte Jahresheizwärmebedarf gefördert: Je besser der nach Sanierung erreichte Standard, desto höher die Förderung für die eingesparte Energie. Für dieses Bilanzverfahren ist die Erstellung eines Hamburger Energiepasses verpflichtend.
Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Bei der BAFA konnten Sie Anpassungen der Förderung nur innerhalb der Widerspruchsfrist (4 ...
Antwort lesen »Um die Umlage zurückfordern zu können, muss die Wärmepumpe über einen eigenen Zähler mit dem Stromnetz verbunden sein. Integrierte, nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich muss die Rechnung beglichen sein, bevor Sie die BnD erhalten und den Verwendungsnachweis einreichen können. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Sind die Bohlen auf dem Dachboden dicht verlegt, könnte tatsächlich Feuchte von unten daran kondensieren. Das passiert, wenn feuchtwarme ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Können Sie das sicherstellen, weil Sie die Förderung beispielsweise für ...
Antwort lesen »Ja, auch für den Austausch einer bestehenden Wärmepumpe bekommen Sie die Heizungsförderung. Wichtig ist, dass die neue Anlage die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümerin allein stellen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im ...
Antwort lesen »Die Höchstgrenze förderbarer Kosten gilt immer pro Gebäude. In diesem Fall darf Ihre Tochter für das geschenkte Haus, in dem Sie mit ...
Antwort lesen »Die Vorgabe mit der maximal möglichen Schichtdicke gilt nur bei einer Einblas-/Kerndämmung. Bringen Sie auch eine Außendämmung an, ist ...
Antwort lesen »Sie können das Material separat allein kaufen und den Fachhandwerker unabhängig davon beauftragen, um die Förderung der Dachdämmung zu ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem Schornsteinfeger. Denn dieser muss den Ofen abnehmen, auch wenn er in der Baugenehmigung ...
Antwort lesen »Wenn die Heizung nicht von der Austauschpflicht nach § 72 GEG betroffen ist und die Emissionswerte den aktuellen Vorgaben entsprechen, ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie in diesem Bereich leider keine Zuschüsse beantragen. Ohne Pflegegrad bekommen Sie bei Bedarf aber einen günstigen ...
Antwort lesen »§ 47 GEG bezieht sich auf die Dämmung der obersten Geschossdecke und lässt die Dachdämmung als Alternative zu. Nach § 3 GEG handelt es sich ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizungsförderung, können Sie im Zweifamilienhaus Fördermittel für zwei Wohneinheiten beantragen. Das gilt allerdings nur ...
Antwort lesen »Ohne die Anlage im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne hier leider nicht möglich. Wurde die Gasheizung fachgerecht ausgelegt, ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K, ...
Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche ...
Antwort lesen »Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort