Gerade am eigenen Haus gibt es immer etwas zu tun. Sparen kann man aber nicht nur im Do-it-Yourself-Modus, sprich, indem man anfallende Arbeiten einfach selbst übernimmt. Wer die Arbeit lieber einem Handwerker überlässt, kann einen Teil der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Für die nächste Steuererklärung sollten Hausbesitzer deshalb immer auch die Handwerker-Rechnung aufbewahren.
Bei Handwerkerarbeiten bis zu 1.200 Euro Steuern sparen
Schließlich
ist man für viele Arbeiten am Haus auf die Expertise eines Handwerkers
angewiesen. Die Investition in einen Fachmann wird vom Finanzamt
belohnt. Pro Jahr und Haushalt können 6.000 Euro an Lohnkosten für
Handwerker von der Steuer abgesetzt werden. Die maximal mögliche
Ersparnis liegt damit bei 1.200 Euro. Neben den Lohnkosten kann der
Auftraggeber auch die Kosten für die Anfahrt des Handwerkers sowie die
Maschinenmiete absetzen, die Materialkosten müssen jedoch selbst
geschultert werden. Was die Rechnung betrifft, gilt: Damit die
Handwerkerkosten steuerlich geltend gemacht werden können, muss die
Rechnung per Überweisung bezahlt werden. Eine Barzahlung gegen Quittung
zählt laut eines Urteils des Bundesfinanzhofs bei der Steuererklärung
nicht.
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