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12.12.2012

Handwerkerkosten von der Steuer absetzen

Bei der Steuererklärung bis zu 1.200 Euro jährlich einsparen

Wer bei der Steuererklärung alles rausholen will, was geht, muss gut informiert sein. Viele Hausbesitzer wissen zum Beispiel nicht, dass sie Handwerkerkosten von der Steuer absetzen können. Dabei können ganze 20 Prozent der Lohnkosten, die für den Handwerker anfallen, steuerlich geltend gemacht werden und wandern zurück in die eigene Tasche - plus Mehrwertsteuer. Eine Steuerersparnis, die sich Hausbesitzer nicht entgehen lassen sollten.

Förderung: Hausbesitzer können Handwerkskosten von der Steuer absetzen
Bei Handwerkerkosten winkt eine Steuerersparnis von bis zu 1.200 Euro im Jahr. Es lohnt sich also, die Handwerker-Rechnung bis zur Steuererklärung aufzubewahrenFoto: mtc

Gerade am eigenen Haus gibt es immer etwas zu tun. Sparen kann man aber nicht nur im Do-it-Yourself-Modus, sprich, indem man anfallende Arbeiten einfach selbst übernimmt. Wer die Arbeit lieber einem Handwerker überlässt, kann einen Teil der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Für die nächste Steuererklärung sollten Hausbesitzer deshalb immer auch die Handwerker-Rechnung aufbewahren.

Bei Handwerkerarbeiten bis zu 1.200 Euro Steuern sparen
Schließlich ist man für viele Arbeiten am Haus auf die Expertise eines Handwerkers angewiesen. Die Investition in einen Fachmann wird vom Finanzamt belohnt. Pro Jahr und Haushalt können 6.000 Euro an Lohnkosten für Handwerker von der Steuer abgesetzt werden. Die maximal mögliche Ersparnis liegt damit bei 1.200 Euro. Neben den Lohnkosten kann der Auftraggeber auch die Kosten für die Anfahrt des Handwerkers sowie die Maschinenmiete absetzen, die Materialkosten müssen jedoch selbst geschultert werden. Was die Rechnung betrifft, gilt: Damit die Handwerkerkosten steuerlich geltend gemacht werden können, muss die Rechnung per Überweisung bezahlt werden. Eine Barzahlung gegen Quittung zählt laut eines Urteils des Bundesfinanzhofs bei der Steuererklärung nicht.

Für diese Handwerker-Leistungen gibt's einen Steuerbonus

  • Schönheitsreparaturen wie Tapezieren, Malern, Heizkörper-Lackieren oder die Teppichbodenreinigung
  • Arbeiten an Dach, Regenrinne und Fassade, Heizungsanlage, Elektro-, Gas- oder Wasserinstallationen
  • Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine, Fernseher oder Computer
  • Anlegen des Gartens 
 
 
 
Quelle: CO2 Online / wirtschaft.t-online.de
 
 

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