Update 26.9.2025: Am 26.9.2025 hat der Bundesrat grünes Licht für den laufenden Haushalt und das Sondervermögen gegeben. Über den kommenden Haushalt für 2026 wird bereits im Kabinett verhandelt.
Update 18.9.2025: Am 18. September 2025 hat das Parlament den Etat 2025 verabschiedet, jetzt muss noch der Bundesrat abstimmen und der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen. Große Änderungen sind jetzt nicht mehr zu erwarten, der Haushalt gilt ohnehin nur noch wenige Monate. Die aktuell noch vorläufige Haushaltsführung endet mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes.
Update 8.9.2025: Der Haushalt 2025 steht - in der sogenannten Bereinigungssitzung am 4. September 2025 gab der Haushaltsausschuss grünes Licht. Gelten wird der Haushalt allerdings nur dreieinhalb Monate bis Jahresende, parallel laufen schon die Verhandlungen für den Haushalt 2026. Die abschließende Beratung des Haushalts 2025 findet vom 15. bis 18. September im Bundestag statt.
Das Bundesbauministerium gab am 5. September 2025 die Haushaltsmittel für die von ihm verantworteten Förderprogramme bekannt:
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Update 30.7.2025: Der Bundeshaushalt 2026 sowie die Finanzplanung bis 2029 wurden heute vom Bundeskabinett beschlossen. Damit wurde auch der Etatentwurf zum Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne des Klima- und Transformationsfonds (KTF) und des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität für das Jahr 2026 beschlossen.
Erste Einblicke zeigen, dass die geplanten Ausgaben des KTF für 2026 sinken gegenüber 2025, vor allem im Gebäudebereich: Mit rund 12,6 Mrd. Euro sollen die Mittel 2026 deutlich unter dem Niveau von 2025 (16,9 Mrd. Euro) liegen. Während die Mittel für einzelne Sanierungsmaßnahmen inklusive Heizungstausch (BEG EM) leicht steigen, sinken die Mittel für die Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG) wohl auf weniger als die Hälfte. Auch die Mittel für die Sanierung von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) sinken deutlich. Das liegt aber wohl nicht daran, dass die Förderung gekürzt wird. Vielmehr fällt der Finanzierungsbedarf für bereits ausgelaufene Programme wie beispielsweise KfW 461 ab 2026 weg.
Weniger Geld ist auch für Energieberatungen eingeplant - wohl eine Folge der in 2024 gekürzten Zuschüsse.
--> Wichtig zu wissen: Auch wenn das Bundeskabinett die Haushalte 2025 und 2026 schon beschlossen hat - Änderungen sind noch möglich! Denn es folgt das parlamentarische Verfahren mit den Beratungen im Bundestag und Haushaltsausschuss. Die Bereinigungssitzung 2025 ist für September geplant, für den Haushalt 2026 im November.
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Update 30.6.2025: Entlastung bei der Stromsteuer statt Heizungsförderung? In den vergangenen Tagen wurde die Koalition scharf dafür kritisiert, dass die Stromsteuer anders als versprochen für private Haushalte nicht gesenkt werden soll. In der aktuellen Haushaltsdebatte wird nun darüber diskutiert, wie Geld eingespart werden kann, um die Strompreise doch noch senken zu können. Kanzleramtschef Thorsten Frei und CDU-Politiker Tilman Kuban sprechen jetzt offen darüber, dass eine Stromsteuersenkung für alle Verbraucher durch Kürzungen bei der Heizungsförderung finanziert werden könnte. Damit droht der Energiewende im Gebäudebestand erneut das Abstellgleis, langfristig wirksame Klimaschutzmaßnahmen könnten kurzfristigen Einsparungen im Haushalt zum Opfer fallen.
Update 25.6.2025: Auch wenn das Bundeskabinett den Haushalt 2025 und die Eckwerte für den Haushalt 2026 gestern beschlossen hat - Änderungen sind noch möglich! Denn jetzt beginnt das parlamentarische Verfahren mit den Beratungen im Bundestag und Haushaltsausschuss. Die Bereinigungssitzung ist für September geplant, für den Haushalt 2026 im November.
Für die Sanierungsförderung bedeutet das zunächst: Die Förderprogramme stehen weiterhin im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung. Eigentümer können ihre Anträge in den Förderprogrammen zur Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaussanierung und für einzelne Sanierungsmaßnahmen weiterhin stellen.
Wie geht's weiter mit der Förderung und den versprochenen Entlastungen?
Der jetzt beschlossene Regierungsentwurf für den Haushalt erlaubt erste Einblicke. So sollen die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) stabil bleiben, so dass ausreichend Mittel für die Sanierungsförderung zur Verfügung stehen und die bestehenden Förderprogramme in 2025 weitergeführt werden können. Wie genau die Förderprogramme künftig gestaltet und finanziell ausgestattet werden, ist aber bisher noch unklar. Das Bundesbauministerium hatte am 24.6.2025 bekannt gegeben, dass die angekündigte Zusammenfassung der Förderung zu einem Neubau- und einem Sanierungsprogramm erst "perspektivisch" erfolgen soll.
Auch aus dem KTF soll künftig die Gasspeicherumlage finanziert werden, damit wird die Entlastung von Gaskunden umgesetzt. Das Geld wird dann allerdings für Klimaschutzvorhaben fehlen.
Ganz vom Tisch ist die versprochene Entlastung bei der Stromsteuer: Anders als im Koalitionsvertrag angekündigt gehen private Haushalte hier leer aus.
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Update 2.4.2025: Ende März hat das Bundesfinanzministerium dafür gesorgt, dass die aktuelle Förderung auch weiterhin verfügbar ist. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hätte sonst ein Förderstopp gedroht, die ursprünglich eingeplanten Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung hätten nur bis April gereicht. Genehmigt wurden eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 1,22 Milliarden Euro für die BEG sowie bis zur Höhe von 300 Millionen Euro für die Bundesförderung "Klimafreundlicher Neubau" (KFN).
Update 2.1.2025: Aktuell stehen fast alle Förderprogramme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung. Eigentümer können ihre Anträge in den Förderprogrammen zur Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaussanierung und für einzelne Sanierungsmaßnahmen weiterhin stellen.
Einzige Ausnahme: Das KfW-Programm 455-B für Maßnahmen zur Barrierefreiheit steht seit Anfang 2025 nicht mehr zur Verfügung.
Einen verabschiedeten Bundeshaushalt für 2025 wird es wohl frühestens Mitte des Jahres geben.
Update 30.12.2024: Bis zum 22. Dezember 2024 wurden rund 210.400 Anträge zum Heizungstausch gestellt. Nach Auskunft des BMWK können Heizungsförderung und die dazugehörigen Ergänzungskredite der KfW auch nach dem Jahreswechsel weiterhin beantragt werden.
Update 17.12.2024: Aktuell bereitet die rot-grüne Minderheitsregierung die vorläufige Haushaltsführung für 2025 vor. Denn auch wenn im Februar gewählt wird - bis die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sind, eine neue Bundesregierung im Amt ist und Bundestag sowie Bundesrat den neuen Haushalt verabschiedet haben, wird es wohl mindestens Sommer werden. Der derzeitige Bundesfinanzminister Jörg Kukies hat jetzt die Ministerien über das Prozedere der vorläufigen Haushaltsführung informiert - demnach können die Ministerien ab dem 1. Januar 2025 zunächst 45 Prozent der Mittel ausgeben, die im letzten Entwurf für den Bundeshaushalt vorgesehen sind. Damit können auch begonnene Förderprogramme und Investitionsmaßnahmen fortgesetzt werden. Neue Projekte können allerdings nicht mehr auf den Weg gebracht werden.
Was bedeutet das für Eigentümer:innen und die Förderung? Theoretisch können die Förderprogramme also auch 2025 zur Verfügung stehen, Eigentümer müssen sich aber trotzdem auf eventuelle (vorübergehende) Auszahungsstopps einstellen. So hat die KfW bisher nur verbindlich zugesichert, dass die Fördergelder für 2024 gestellte Anträge sicher sind. Wer also seine Sanierungsplanung und Handwerkerangebote schon in trockenen Tüchern hat, sollte seinen Förderantrag auch noch bis Ende 2024 bei BAFA und KfW stellen. Alle anderen müssen sich unter Umständen im kommenden Jahr gedulden, bis die Förderung verfügbar ist.
--> Wichtig: Der Zuschuss für Barrierefreiheit (KfW 455-B) war im Haushaltsentwurf für 2025 nicht mehr vorgesehen. Dieses Förderprogramm steht damit wahrscheinlich 2025 nicht mehr zur Verfügung. Förderanträge sollten deshalb unbedingt noch bis Ende 2024 bei der KfW gestellt werden!
Update 15.11.2024: Der Haushalt 2025 ist wohl endgültig gescheitert, der Bundestag sagt die Sitzungswoche Ende November ab - diese Woche war als Haushaltswoche geplant. Der aktuellen Regierung fehlt im Haushaltsausschuss die Mehrheit. Damit drohen Deutschland ab Anfang 2025 eine vorläufige Haushaltsführung und Einschränkungen bei der Förderung von Neubau und Sanierung.
Neuwahlen sind für den 23.2.2025 geplant. Je nach Dauer der Regierungsbildung könnten einige Förderprogramme also bis weit ins Jahr 2025 nicht verfügbar sein.
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Ursprüngliche News vom 8.11.2024
Aktueller Hintergrund: Nach dem Aus der Ampel-Koalition führt der Kanzler aktuell eine Minderheitsregierung. Ob er mit Hilfe der Opposition eine Mehrheit für den Haushalt 2025 organisieren kann, ist derzeit fraglich. Wird der Haushalt 2025 aber nicht rechtzeitig bis Ende 2024 verabschiedet, gibt es im kommenden Jahr zunächst eine sogenannte "vorläufige Haushaltsführung". Das wiederum bedeutet, dass nur laufende gesetzliche Verpflichtungen und Maßnahmen finanziert werden können, die bereits im Haushaltsplan des Vorjahres berücksichtigt worden sind. Für viele Förderprogramme im Gebäudebereich (Neubau und Sanierung) würde das auf einen Förderstopp hinauslaufen, denn zusätzliche Mittel für bestehende Programme können in der vorläufigen Haushaltsführung nicht bewilligt werden.
Für geplante Sanierungsmaßnahmen Förderanträge zügig stellen
Wer schon seinen Heizungstausch oder eine Sanierung fertig geplant und Handwerkerangebote vorliegen hat, sollte möglichst zeitnah auch den dazugehörigen Förderantrag bei KfW oder BAFA stellen und nicht bis 2025 warten. Das erhöht die Chancen, noch von den bestehenden Fördertöpfen zu profitieren. Bereits bewilligte Mittel können auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ausgezahlt werden, während es für neue Anträge zu Pausen oder Verzögerungen kommen kann. Für die Ausführung der Maßnahmen bleiben nach Förderzusage drei Jahre Zeit.
Weiterführende Links:
KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
BAFA-Förderung für Sanierung und Energieberatung richtig beantragen
Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort