Update 26.9.2025: Am 26.9.2025 hat der Bundesrat grünes Licht für den laufenden Haushalt und das Sondervermögen gegeben. Über den kommenden Haushalt für 2026 wird bereits im Kabinett verhandelt.
Update 18.9.2025: Am 18. September 2025 hat das Parlament den Etat 2025 verabschiedet, jetzt muss noch der Bundesrat abstimmen und der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen. Große Änderungen sind jetzt nicht mehr zu erwarten, der Haushalt gilt ohnehin nur noch wenige Monate. Die aktuell noch vorläufige Haushaltsführung endet mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes.
Update 8.9.2025: Der Haushalt 2025 steht - in der sogenannten Bereinigungssitzung am 4. September 2025 gab der Haushaltsausschuss grünes Licht. Gelten wird der Haushalt allerdings nur dreieinhalb Monate bis Jahresende, parallel laufen schon die Verhandlungen für den Haushalt 2026. Die abschließende Beratung des Haushalts 2025 findet vom 15. bis 18. September im Bundestag statt.
Das Bundesbauministerium gab am 5. September 2025 die Haushaltsmittel für die von ihm verantworteten Förderprogramme bekannt:
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Update 30.7.2025: Der Bundeshaushalt 2026 sowie die Finanzplanung bis 2029 wurden heute vom Bundeskabinett beschlossen. Damit wurde auch der Etatentwurf zum Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne des Klima- und Transformationsfonds (KTF) und des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität für das Jahr 2026 beschlossen.
Erste Einblicke zeigen, dass die geplanten Ausgaben des KTF für 2026 sinken gegenüber 2025, vor allem im Gebäudebereich: Mit rund 12,6 Mrd. Euro sollen die Mittel 2026 deutlich unter dem Niveau von 2025 (16,9 Mrd. Euro) liegen. Während die Mittel für einzelne Sanierungsmaßnahmen inklusive Heizungstausch (BEG EM) leicht steigen, sinken die Mittel für die Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG) wohl auf weniger als die Hälfte. Auch die Mittel für die Sanierung von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) sinken deutlich. Das liegt aber wohl nicht daran, dass die Förderung gekürzt wird. Vielmehr fällt der Finanzierungsbedarf für bereits ausgelaufene Programme wie beispielsweise KfW 461 ab 2026 weg.
Weniger Geld ist auch für Energieberatungen eingeplant - wohl eine Folge der in 2024 gekürzten Zuschüsse.
--> Wichtig zu wissen: Auch wenn das Bundeskabinett die Haushalte 2025 und 2026 schon beschlossen hat - Änderungen sind noch möglich! Denn es folgt das parlamentarische Verfahren mit den Beratungen im Bundestag und Haushaltsausschuss. Die Bereinigungssitzung 2025 ist für September geplant, für den Haushalt 2026 im November.
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Update 30.6.2025: Entlastung bei der Stromsteuer statt Heizungsförderung? In den vergangenen Tagen wurde die Koalition scharf dafür kritisiert, dass die Stromsteuer anders als versprochen für private Haushalte nicht gesenkt werden soll. In der aktuellen Haushaltsdebatte wird nun darüber diskutiert, wie Geld eingespart werden kann, um die Strompreise doch noch senken zu können. Kanzleramtschef Thorsten Frei und CDU-Politiker Tilman Kuban sprechen jetzt offen darüber, dass eine Stromsteuersenkung für alle Verbraucher durch Kürzungen bei der Heizungsförderung finanziert werden könnte. Damit droht der Energiewende im Gebäudebestand erneut das Abstellgleis, langfristig wirksame Klimaschutzmaßnahmen könnten kurzfristigen Einsparungen im Haushalt zum Opfer fallen.
Update 25.6.2025: Auch wenn das Bundeskabinett den Haushalt 2025 und die Eckwerte für den Haushalt 2026 gestern beschlossen hat - Änderungen sind noch möglich! Denn jetzt beginnt das parlamentarische Verfahren mit den Beratungen im Bundestag und Haushaltsausschuss. Die Bereinigungssitzung ist für September geplant, für den Haushalt 2026 im November.
Für die Sanierungsförderung bedeutet das zunächst: Die Förderprogramme stehen weiterhin im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung. Eigentümer können ihre Anträge in den Förderprogrammen zur Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaussanierung und für einzelne Sanierungsmaßnahmen weiterhin stellen.
Wie geht's weiter mit der Förderung und den versprochenen Entlastungen?
Der jetzt beschlossene Regierungsentwurf für den Haushalt erlaubt erste Einblicke. So sollen die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) stabil bleiben, so dass ausreichend Mittel für die Sanierungsförderung zur Verfügung stehen und die bestehenden Förderprogramme in 2025 weitergeführt werden können. Wie genau die Förderprogramme künftig gestaltet und finanziell ausgestattet werden, ist aber bisher noch unklar. Das Bundesbauministerium hatte am 24.6.2025 bekannt gegeben, dass die angekündigte Zusammenfassung der Förderung zu einem Neubau- und einem Sanierungsprogramm erst "perspektivisch" erfolgen soll.
Auch aus dem KTF soll künftig die Gasspeicherumlage finanziert werden, damit wird die Entlastung von Gaskunden umgesetzt. Das Geld wird dann allerdings für Klimaschutzvorhaben fehlen.
Ganz vom Tisch ist die versprochene Entlastung bei der Stromsteuer: Anders als im Koalitionsvertrag angekündigt gehen private Haushalte hier leer aus.
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Update 2.4.2025: Ende März hat das Bundesfinanzministerium dafür gesorgt, dass die aktuelle Förderung auch weiterhin verfügbar ist. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hätte sonst ein Förderstopp gedroht, die ursprünglich eingeplanten Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung hätten nur bis April gereicht. Genehmigt wurden eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 1,22 Milliarden Euro für die BEG sowie bis zur Höhe von 300 Millionen Euro für die Bundesförderung "Klimafreundlicher Neubau" (KFN).
Update 2.1.2025: Aktuell stehen fast alle Förderprogramme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung. Eigentümer können ihre Anträge in den Förderprogrammen zur Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaussanierung und für einzelne Sanierungsmaßnahmen weiterhin stellen.
Einzige Ausnahme: Das KfW-Programm 455-B für Maßnahmen zur Barrierefreiheit steht seit Anfang 2025 nicht mehr zur Verfügung.
Einen verabschiedeten Bundeshaushalt für 2025 wird es wohl frühestens Mitte des Jahres geben.
Update 30.12.2024: Bis zum 22. Dezember 2024 wurden rund 210.400 Anträge zum Heizungstausch gestellt. Nach Auskunft des BMWK können Heizungsförderung und die dazugehörigen Ergänzungskredite der KfW auch nach dem Jahreswechsel weiterhin beantragt werden.
Update 17.12.2024: Aktuell bereitet die rot-grüne Minderheitsregierung die vorläufige Haushaltsführung für 2025 vor. Denn auch wenn im Februar gewählt wird - bis die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sind, eine neue Bundesregierung im Amt ist und Bundestag sowie Bundesrat den neuen Haushalt verabschiedet haben, wird es wohl mindestens Sommer werden. Der derzeitige Bundesfinanzminister Jörg Kukies hat jetzt die Ministerien über das Prozedere der vorläufigen Haushaltsführung informiert - demnach können die Ministerien ab dem 1. Januar 2025 zunächst 45 Prozent der Mittel ausgeben, die im letzten Entwurf für den Bundeshaushalt vorgesehen sind. Damit können auch begonnene Förderprogramme und Investitionsmaßnahmen fortgesetzt werden. Neue Projekte können allerdings nicht mehr auf den Weg gebracht werden.
Was bedeutet das für Eigentümer:innen und die Förderung? Theoretisch können die Förderprogramme also auch 2025 zur Verfügung stehen, Eigentümer müssen sich aber trotzdem auf eventuelle (vorübergehende) Auszahungsstopps einstellen. So hat die KfW bisher nur verbindlich zugesichert, dass die Fördergelder für 2024 gestellte Anträge sicher sind. Wer also seine Sanierungsplanung und Handwerkerangebote schon in trockenen Tüchern hat, sollte seinen Förderantrag auch noch bis Ende 2024 bei BAFA und KfW stellen. Alle anderen müssen sich unter Umständen im kommenden Jahr gedulden, bis die Förderung verfügbar ist.
--> Wichtig: Der Zuschuss für Barrierefreiheit (KfW 455-B) war im Haushaltsentwurf für 2025 nicht mehr vorgesehen. Dieses Förderprogramm steht damit wahrscheinlich 2025 nicht mehr zur Verfügung. Förderanträge sollten deshalb unbedingt noch bis Ende 2024 bei der KfW gestellt werden!
Update 15.11.2024: Der Haushalt 2025 ist wohl endgültig gescheitert, der Bundestag sagt die Sitzungswoche Ende November ab - diese Woche war als Haushaltswoche geplant. Der aktuellen Regierung fehlt im Haushaltsausschuss die Mehrheit. Damit drohen Deutschland ab Anfang 2025 eine vorläufige Haushaltsführung und Einschränkungen bei der Förderung von Neubau und Sanierung.
Neuwahlen sind für den 23.2.2025 geplant. Je nach Dauer der Regierungsbildung könnten einige Förderprogramme also bis weit ins Jahr 2025 nicht verfügbar sein.
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Ursprüngliche News vom 8.11.2024
Aktueller Hintergrund: Nach dem Aus der Ampel-Koalition führt der Kanzler aktuell eine Minderheitsregierung. Ob er mit Hilfe der Opposition eine Mehrheit für den Haushalt 2025 organisieren kann, ist derzeit fraglich. Wird der Haushalt 2025 aber nicht rechtzeitig bis Ende 2024 verabschiedet, gibt es im kommenden Jahr zunächst eine sogenannte "vorläufige Haushaltsführung". Das wiederum bedeutet, dass nur laufende gesetzliche Verpflichtungen und Maßnahmen finanziert werden können, die bereits im Haushaltsplan des Vorjahres berücksichtigt worden sind. Für viele Förderprogramme im Gebäudebereich (Neubau und Sanierung) würde das auf einen Förderstopp hinauslaufen, denn zusätzliche Mittel für bestehende Programme können in der vorläufigen Haushaltsführung nicht bewilligt werden.
Für geplante Sanierungsmaßnahmen Förderanträge zügig stellen
Wer schon seinen Heizungstausch oder eine Sanierung fertig geplant und Handwerkerangebote vorliegen hat, sollte möglichst zeitnah auch den dazugehörigen Förderantrag bei KfW oder BAFA stellen und nicht bis 2025 warten. Das erhöht die Chancen, noch von den bestehenden Fördertöpfen zu profitieren. Bereits bewilligte Mittel können auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ausgezahlt werden, während es für neue Anträge zu Pausen oder Verzögerungen kommen kann. Für die Ausführung der Maßnahmen bleiben nach Förderzusage drei Jahre Zeit.
Weiterführende Links:
KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
BAFA-Förderung für Sanierung und Energieberatung richtig beantragen
Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
Antwort lesen »Relevant sind hier immer die Richtlinien, die zum Antragszeitpunkt galten. In Ihrem Fall handelt es sich dabei um die Richtlinie für die ...
Antwort lesen »Jeder Eigentümer kann die Förderung beantragen. Am einfachsten ist es, wenn der Sohn den Antrag stellt. Denn dieser kann für die selbst ...
Antwort lesen »Dämmen Sie auf der Wandverkleidung, entsteht ein Hohlraum, in dem die Temperatur stark absinkt. Dringt Feuchtigkeit aus dem Raum in diesen ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort