Frühling und Sommer haben viele Gelegenheiten für Aufenthalte im Freien geboten. In der kühleren und kalten Jahreszeit jedoch halten wir uns wieder zunehmend drinnen auf. Doch lässt sich die herbstliche und winterliche Gemütlichkeit in den eigenen vier Wänden auch in diesem Jahr unbeschwert genießen? Richtiges Heizen und Lüften ist dafür im Corona-Winter besonders wichtig!
Bewusst heizen - Heizkosten sparen
Fast zwei Drittel der Nebenkosten in Privathaushalten stammen vom Heizen in der kalten Jahreszeit! Für gemütliche und kostensparende Wärme empfehlen Experten die goldene Mitte: Stufe 2 und 3 auf dem Heizkörper-Thermostat reichen völlig aus!
Effizient lüften: Querlüften oder Lüftungsanlage einbauen
Eine Ursache für unnötig hohe Heizkosten ist oft auch das falsche Lüften: Wer denkt, durch ein gekipptes Fenster ließe sich für frische Raumluft sorgen, ohne die wohlige Wärme zu verlieren, sitzt einem Irrtum auf! Das Gegenteil ist der Fall: Kippen zieht den Luftaustausch in die Länge. In dieser Zeit kühlen die Wände um die Fenster aus, die Räume werden kalt und müssen anschließend mit viel Heizenergie wieder aufgewärmt werden. Effizienter ist mehrminütiges Stoß- oder Querlüften. Die verbrauchte Raumluft wird so schnell gegen frische Luft getauscht. Kurz darauf sind die Zimmer wieder wohlig warm. Am besten ist es, gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit zu öffnen. Besonders Küche und Bad sollten mehrmals am Tag einen solchen Durchzug erhalten, bei anderen Wohnräumen reicht das Lüften meist morgens, mittags und abends.
Mit Frischluft gegen Corona
Auch die Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt empfiehlt, in Innenräumen für eine möglichst hohe Zufuhr von Frischluft zu sorgen. Sie sieht das Lüften als eine der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus: "Bei Fensterlüftung ist eine Querlüftung optimal, die über einen Durchzug über möglichst gegenüberliegende weit geöffnete Fenster Raumluft schnell gegen Frischluft austauscht. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es durch die Lüftung nicht zu einer Verbreitung infektiöser Aerosole in andere Räume kommt. Als wirksam gilt auch eine Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster (besser mehrere in einem Raum gleichzeitig) über einige Minuten Dauer. Bei Husten und Niesen einzelner Personen, egal ob zu Hause, im Büro oder in der Schule, sollte sofort eine Stoßlüftung durchgeführt werden."
Lüftungsanlage vereinfacht regelmäßiges Lüften
Das Lüften vereinfachen können Hausbesitzer mit einer Lüftungsanlage. Gelüftet wird dann automatisch, so findet durchgängig ein Abtransport verbrauchter, feuchter Luft und die Zufuhr frischer, sauerstoffreicher Luft mit weniger Luftfeuchte statt. Bewohner müssen sich damit keine Gedanken über falsches, manuelles Lüften machen. Auch Lärm von außen wird durch die Lüftungsanlagen deutlich gemindert. Die Geräte sind häufig mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet. Das hält die Wärme im Raum und spart Heizenergie. Je nach Filterart schützt die Anlage auch vor Feinstaub und Pollen.
Lüftungsanlage hat viele Vorteile im Corona-Winter
Können Lüftungsanlagen das Corona-Virus verbreiten? Diese Sorge bewegt viele Menschen, ist aber nach aktuellem Kenntnisstand unbegründet! Im Gegenteil: Moderne Lüftungsanlagen sind eher ein Beitrag zur Gesundheit.
Der Einsatz einer modernen Lüftungsanlage, die einen stetigen Luftaustausch von Raumluft mit Außenluft gewährleistet, erhöht das Corona-Infektionsrisiko nicht, darin sind sich Experten einig. Denn solche Lüftungen sorgen bereits durch Filterung der Außenluft, der Umluft und der Zuluft für ein hohes Maß an Sicherheit. Da sie verbrauchte Luft absaugen und Frischluft zuführen, wird eine mögliche Virenlast in den Räumen sogar reduziert. Durch eine gezielte Befeuchtung der Raumluft kann ein Infektionsrisiko zusätzlich verringert werden. Eine professionelle Planung, Betrieb, Zonierung und Druckhaltung stellt außerdem sicher, dass sich Schadstoffe aus der Abluft eines Raumes nicht im gesamten Haus verteilen können.
Lüftungsanlage verringert Ansteckungsrisiko mit Covid-19
Automatische Lüftungen verringern die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus, wenn beispielsweise Freunde, Nachbarn, Verwandte oder auch die Reinigungskraft oder Handwerker im Haus sind. Die Lüftungsanlagen führen Frischluft in die Räume und saugen die verbrauchte Abluft aus der Wohnung. Das erhöht den Außenluftanteil in den eigenen vier Wänden und reduziert damit die Gefahr, dass sich Personen über Aerosole mit dem Virus infizieren.
Um die Gefahr konsequent zu minimieren, empfehlen Experten bei vorhandenen Anlagen die Außenluftvolumenströme zu erhöhen und Umluftanteile, soweit in den Anlagen möglich, zu reduzieren. Auch sollte die Betriebszeit der Lüftungsanlage gegebenenfalls ausgeweitet werden und die Anlage vor und nach der üblichen Nutzungszeit laufen, um eine bessere Grundlüftung zu erzielen. Bedingung für eine erfolgreiche Reduzierung der Ansteckungsgefahr ist natürlich weiterhin, dass die Personen einen ausreichenden Abstand halten.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort