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04.02.2022

Heizkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen ab Juni

Einmaliger Zuschuss soll steigende Energiekosten abfedern

Am 2.2.2022 hat das Bundeskabinett einen Heizkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen beschlossen. Der einmalige Zuschuss soll die hohen Energiekosten dieser Heizsaison abfedern und wird ab Juni 2022 an Wohngeldempfänger:innen sowie an Empfänger:innen von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld ausgezahlt. Das Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes ist zum 1. Juni 2022 geplant.

Heizkörper mit Euroscheinen
Der Heizkostenzuschuss soll die hohen Energiekosten dieser Heizsaison abfedern und Haushalte mit geringem Einkommen entlastenFoto: energie-fachberater.de

Der starke Anstieg der Energiekosten trifft Haushalte mit geringem Einkommen am stärksten. Sie mussten schon 2021 7,9 Prozent des Haushaltseinkommens für Heizkosten ausgeben, Haushalte mit mittlerem Einkommen 3,4 Prozent. Für das Jahr 2022 liegen die Schätzungen sogar noch deutlich darüber. Der jetzt beschlossene Heizkostenzuschuss soll diese Entwicklung abfedern.

Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss?
Der Heizkostenzuschuss soll Haushalte mit geringem Einkommen unterstützen. Er beträgt 135 Euro pro Ein-Personen-Haushalt, 175 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt und jedes weiteres Haushaltsmitglied 35 Euro. Weiterhin erhalten Schüler:innen, Studierende, Auszubildende und Menschen in beruflicher Fortbildung einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 115 Euro, wenn sie BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Aufstiegs-BAföG bekommen. Die Auszahlung soll in einem automatisierten Verfahren erfolgen, eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Eine Anrechnung des Heizkostenzuschusses bei anderen Sozialleistungen soll nicht erfolgen.

Wer erhält den Heizkostenzuschuss?
Voraussichtlich 1,6 Mio. Menschen in 710.000 Haushalten, die im Zeitraum 4. Quartal 2021 bis 1. Quartal 2022 (Heizperiode) in mindestens einem Monat Wohngeld bezogen haben, werden den Heizkostenzuschuss erhalten. Weiterhin profitieren rund 370.000 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Geförderte, rund 50.000 mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.

 
 
 
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen / Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
 
 

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