1. Stichwort Gaspreisbremse
Statt der Gasumlage kommt jetzt die Gaspreisbremse. Wie genau die Gaspreisbremse gestaltet wird, hat das Bundeskabinett Anfang November bekannt gegeben: Die Gasabschläge der Haushalte werden im Dezember übernommen und die Preise von März an gedeckelt.
--> Was bedeutet die Gaspreisbremse für Haushalte? Die Gaspreisbremse dämpft die hohen Preise und gibt Sparanreize.
2. Stichwort Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme
Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme sinkt ab dem 1. Oktober 2022. Damit leistet die Bundesregierung einen Beitrag zur Senkung des Gaspreises. Statt einer Mehrwertsteuer von 19 Prozent sinkt diese auf 7 Prozent – die Regelung soll bis Ende März 2024 gelten. Die Bundesregierung hat die Energielieferanten aufgefordert, diese Mehrwertsteuersenkung in vollem Umfang an die Verbraucher:innen weiterzugeben, garantieren kann das der Staat leider nicht.
--> Was sparen Haushalte durch die Senkung der Mehrwertsteuer ein? Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden wird um ca. 366 Euro im Jahr entlastet - vorausgesetzt die Entlastung kommt bei den Haushalten auch an.
3. Stichwort Pflicht zum Heizungscheck für Gasheizungen ab 1. Oktober 2022
Falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Gasheizungen verschwenden unnötig Energie. Das können wir uns in der aktuellen Energiekrise nicht leisten. Deshalb sagt die Bundesregierung zu Beginn der kalten Jahreszeit energiefressenden Heizungen den Kampf an. Vom 1. Oktober 2022 an gilt die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen. Eigentümer:innen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Heizungscheck durchführen lassen. Ein hydraulischer Abgleich wird Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen mit Gasheizung.
--> Was bedeutet das für Eigentümer mit Gasheizung? Sie sollten den Termin für den Heizungscheck möglichst zügig vereinbaren, damit sie in der aktuellen Heizsaison schon von Einsparungen profitieren. Am besten wird der Heizungscheck mit einem Termin kombiniert, der ohnehin ansteht, wie zum Beispiel eine Heizungswartung oder eine Feuerstättenschau des Schornsteinfegers. Dann fallen keine zusätzlichen Anfahrtskosten an. Durchführen können den Check zum Beispiel Heizungsinstallateure oder Schornsteinfeger. Die Kosten für die Heizungsprüfung liegen ungefähr in einer Größenordnung von 50 bis 150 Euro. Diese Kosten machen sich durch Einsparungen schnell wieder bezahlt. Nach der Inspektion erhalten Eigentümer:innen eine schriftliche Bestätigung, die aufbewahrt werden muss.
Wenn eine Erfassung der Verbrauchsdaten nicht möglich ist, müssen Sie einen Bedarfsausweis ausstellen. Das ergibt sich aus Absatz 4 § 82 ...
Antwort lesen »Nein. Zur Förderung der Rollläden benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Listen. ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Sie können die Heizungsförderung bei der KfW und die Förderung für die Dämmung beim BAFA problemlos parallel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Rollladenkästen mit PIR zu dämmen. Es sind allerdings einige Punkte zu beachten. Wichtig ist dabei, dass ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der Haustür können Sie nur beantragen, wenn die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreicht. ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Wärmenetz, läuft die Beantragung der Fördermittel für die Heizung wie üblich ab. Einen Energieberater ...
Antwort lesen »Nachträglich können Sie die Kosten bei der Förderung der Heizung leider nicht anheben. Ändern sich die Ausgaben, müssten Sie daher den ...
Antwort lesen »Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
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