1. Stichwort Gaspreisbremse
Statt der Gasumlage kommt jetzt die Gaspreisbremse. Wie genau die Gaspreisbremse gestaltet wird, hat das Bundeskabinett Anfang November bekannt gegeben: Die Gasabschläge der Haushalte werden im Dezember übernommen und die Preise von März an gedeckelt.
--> Was bedeutet die Gaspreisbremse für Haushalte? Die Gaspreisbremse dämpft die hohen Preise und gibt Sparanreize.
2. Stichwort Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme
Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme sinkt ab dem 1. Oktober 2022. Damit leistet die Bundesregierung einen Beitrag zur Senkung des Gaspreises. Statt einer Mehrwertsteuer von 19 Prozent sinkt diese auf 7 Prozent – die Regelung soll bis Ende März 2024 gelten. Die Bundesregierung hat die Energielieferanten aufgefordert, diese Mehrwertsteuersenkung in vollem Umfang an die Verbraucher:innen weiterzugeben, garantieren kann das der Staat leider nicht.
--> Was sparen Haushalte durch die Senkung der Mehrwertsteuer ein? Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden wird um ca. 366 Euro im Jahr entlastet - vorausgesetzt die Entlastung kommt bei den Haushalten auch an.
3. Stichwort Pflicht zum Heizungscheck für Gasheizungen ab 1. Oktober 2022
Falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Gasheizungen verschwenden unnötig Energie. Das können wir uns in der aktuellen Energiekrise nicht leisten. Deshalb sagt die Bundesregierung zu Beginn der kalten Jahreszeit energiefressenden Heizungen den Kampf an. Vom 1. Oktober 2022 an gilt die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen. Eigentümer:innen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Heizungscheck durchführen lassen. Ein hydraulischer Abgleich wird Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen mit Gasheizung.
--> Was bedeutet das für Eigentümer mit Gasheizung? Sie sollten den Termin für den Heizungscheck möglichst zügig vereinbaren, damit sie in der aktuellen Heizsaison schon von Einsparungen profitieren. Am besten wird der Heizungscheck mit einem Termin kombiniert, der ohnehin ansteht, wie zum Beispiel eine Heizungswartung oder eine Feuerstättenschau des Schornsteinfegers. Dann fallen keine zusätzlichen Anfahrtskosten an. Durchführen können den Check zum Beispiel Heizungsinstallateure oder Schornsteinfeger. Die Kosten für die Heizungsprüfung liegen ungefähr in einer Größenordnung von 50 bis 150 Euro. Diese Kosten machen sich durch Einsparungen schnell wieder bezahlt. Nach der Inspektion erhalten Eigentümer:innen eine schriftliche Bestätigung, die aufbewahrt werden muss.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort