1. Stichwort Gaspreisbremse
Statt der Gasumlage kommt jetzt die Gaspreisbremse. Wie genau die Gaspreisbremse gestaltet wird, hat das Bundeskabinett Anfang November bekannt gegeben: Die Gasabschläge der Haushalte werden im Dezember übernommen und die Preise von März an gedeckelt.
--> Was bedeutet die Gaspreisbremse für Haushalte? Die Gaspreisbremse dämpft die hohen Preise und gibt Sparanreize.
2. Stichwort Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme
Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme sinkt ab dem 1. Oktober 2022. Damit leistet die Bundesregierung einen Beitrag zur Senkung des Gaspreises. Statt einer Mehrwertsteuer von 19 Prozent sinkt diese auf 7 Prozent – die Regelung soll bis Ende März 2024 gelten. Die Bundesregierung hat die Energielieferanten aufgefordert, diese Mehrwertsteuersenkung in vollem Umfang an die Verbraucher:innen weiterzugeben, garantieren kann das der Staat leider nicht.
--> Was sparen Haushalte durch die Senkung der Mehrwertsteuer ein? Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden wird um ca. 366 Euro im Jahr entlastet - vorausgesetzt die Entlastung kommt bei den Haushalten auch an.
3. Stichwort Pflicht zum Heizungscheck für Gasheizungen ab 1. Oktober 2022
Falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Gasheizungen verschwenden unnötig Energie. Das können wir uns in der aktuellen Energiekrise nicht leisten. Deshalb sagt die Bundesregierung zu Beginn der kalten Jahreszeit energiefressenden Heizungen den Kampf an. Vom 1. Oktober 2022 an gilt die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen. Eigentümer:innen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Heizungscheck durchführen lassen. Ein hydraulischer Abgleich wird Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen mit Gasheizung.
--> Was bedeutet das für Eigentümer mit Gasheizung? Sie sollten den Termin für den Heizungscheck möglichst zügig vereinbaren, damit sie in der aktuellen Heizsaison schon von Einsparungen profitieren. Am besten wird der Heizungscheck mit einem Termin kombiniert, der ohnehin ansteht, wie zum Beispiel eine Heizungswartung oder eine Feuerstättenschau des Schornsteinfegers. Dann fallen keine zusätzlichen Anfahrtskosten an. Durchführen können den Check zum Beispiel Heizungsinstallateure oder Schornsteinfeger. Die Kosten für die Heizungsprüfung liegen ungefähr in einer Größenordnung von 50 bis 150 Euro. Diese Kosten machen sich durch Einsparungen schnell wieder bezahlt. Nach der Inspektion erhalten Eigentümer:innen eine schriftliche Bestätigung, die aufbewahrt werden muss.
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Heizungsaustausch-Pflicht aus § 72 GEG gilt nur für 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse die Luft-Wasser-Wärmepumpe über das Programm 261 gefördert wird. Wir ...
Antwort lesen »Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
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