Heizspiegel 2024: Heizkosten gesunken / deutlicher Anstieg allerdings bei Fernwärme
Pünktlich zum Beginn der Heizsaison 2024/25 ist auch der Heizspiegel 2024 erschienen. Er veröffentlicht alljährlich Heizkosten und Energieverbrauch in Privathaushalten sowie das Sparpotenzial bei den Heizkosten. Das Ergebnis für die zurückliegende Heizsaison: Nach wie vor sind die Heizkosten teils erheblich höher als vor der Energiekrise 2022. Heizen mit Wärmepumpe hingegen ist bereits heute deutlich günstiger als mit fossilen Alternativen. Das heißt in Zahlen: Ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus (70-m²-Wohnung) musste im Jahr 2023 für das Heizen mit Gas 1.330 Euro zahlen. Das entspricht einem Rückgang von 10 Prozent (145 Euro) gegenüber dem Vorjahr. Auch die Heizkosten für Wärmepumpen (–28 Prozent), Holzpellets (–20 Prozent) und Heizöl (–19 Prozent) sind deutlich gesunken. Bei Fernwärme gab es allerdings eine Steigerung von 8 Prozent.
Preise für Gas und Heizöl, Holzpellets und Strom
Nach einer Analyse des Vergleichsportals Verivox beginnt die aktuelle Heizsaison günstiger als die vergangene: Die Preise für Erdgas sind im Jahresvergleich um durchschnittlich 6 Prozent gefallen, die Kosten für Heizöl sanken um 23 Prozent. Aktuell liegt der Durchschnittspreis bei 11,41 Cent/kWh für Gas. Ölkunden zahlen derzeit für einen Hektoliter Heizöl rund 92 Euro. Auch der Preis für Holzpellets war im September leicht rückläufig, die Heizkosten liegen hier aktuell bei rund 5,5 Cent pro Kilowattstunde. Die aktuellen Stromkosten liegen bei durchschnittlich 25,8 Cent pro Kilowattstunde, bei speziellen Wärmepumpentarifen auch günstiger. Wichtig hierbei: Wärmepumpen produzieren aus einer Stromeinheit circa drei Wärmeeinheiten. Die kWh-Preise können deshalb nicht direkt mit denen für Gas verglichen werden!
--> Wichtiger Hinweis: Neben dem Brennstoffpreis/Strompreis hängt die Heizkostenrechnung unter anderem davon ab, wie kalt der Winter wird!
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Achtung: Immer mehr Fakeshops für Brennstoffe! Auffallend günstige Preise als Köder
Die Verbraucherzentrale NRW warnt zum Start der Heizsaison vor betrügerischen Internetseiten, es gibt immer mehr Fakeshops für Heizöl und Brennholz. Bei auffallend günstigen Preisen sollten Verbraucher deshalb immer misstrauisch werden! Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, vor einer Bestellung die Seriosität des Anbieters sorgfältig zu prüfen und bei ungewöhnlichen Zahlungsbedingungen, insbesondere bei Vorkasse, äußerst skeptisch zu sein. Erkennen können Verbraucher betrügerische Seiten zum Beispiel an erfundenen Gütesiegeln oder dem fehlenden Impressum. Vor einer Bestellung sollten Verbraucher:innen folgende Punkte in einem Internet-Shop genau checken:
Kostenlosen Fakeshop-Finder nutzen: Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale NRW sucht mittels einer künstlichen Intelligenz ständig gezielt nach Fakeshops im Internet. Dazu werden verschiedene Merkmale, die sehr oft bei unseriösen Shops zu finden sind, geprüft – etwa ein fehlendes Impressum, eine Umsatzsteuer-ID, die es gar nicht gibt, aber auch technische, sprachliche und strukturelle Merkmale. Verbraucher:innen geben unter www.fakeshop-finder.nrw einfach die URL des Shops ein, für den sie sich interessieren, und erhalten nach wenigen Sekunden ein Ergebnis in Ampel-Form: Rot bei einer eindeutigen Warnung, Gelb als Hinweis, vor der Bestellung genauer hinzusehen und Grün, wenn alles in Ordnung ist.
Heizungsförderung: Zuschuss rückt für selbstnutzende Eigentümer in greifbare Nähe
Für selbstnutzende Eigentümer im EFH werden die Zuschüsse der Heizungsförderung bald ausgezahlt: Ab dem 30.9.2024 können sie nach erfolgtem Heizungstausch ihre Nachweise bei der KfW einreichen. Diese werden geprüft - das dauert voraussichtlich 2 bis 5 Wochen - und im Anschluss der Zuschuss ausgezahlt. Die ersten Fördermittel werden am 31. Oktober ausgezahlt.
Alle anderen Eigentümer müssen sich noch gedulden: Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und WEG mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum können ihre Nachweise voraussichtlich im November 2024 einreichen. Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in WEG, die Maßnahmen am Sondereigentum umsetzen, müssen mit der Nachweiseinreichnung und Zuschussauszahlung noch bis Februar 2025 warten.
Wichtig für alle, die Zuschüsse für ihre neue Heizung beantragen möchten: Seit Anfang September gilt das reguläre Antragsverfahren, der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierung eingereicht werden! --> KfW-Heizungsförderung beantragen Schritt für Schritt
Erste Statistik zur Heizungsförderung: Zur KfW-Heizungsförderung liegen inzwischen erste Zahlen vor. Wenig überraschend ist, dass knapp 68 Prozent der Antragsteller:innen die Förderung für eine Luftwärmepumpe beantragen. Deutlich unerwarteter ist aber eine andere Zahl: Gut 25 Prozent der Anträge entfallen auf Luft-Luft-Wärmepumpen, die auch als Split-Klimageräte bekannt sind. Das Heizen mit Klimaanlage ist hierzulande noch nicht so bekannt, kann aber zum Beispiel als Ersatz für eine Nachtspeicherheizung oder Einzelöfen eine gute Lösung sein.
Warum Gasheizung und Ölheizung keine Zukunft haben: CO2-Preis steigt 2025 weiter an
Fast 280.000 Gas- und Ölheizungen wurden im ersten Halbjahr 2024 installiert. Was mit Blick auf die aktuellen Brennstoffpreise nach einer guten Idee klingt, kann künftig ganz schön teuer werden! Ab 1. Januar 2025 steigen die Kosten für eine Tonne Kohlendioxid um zehn Euro auf 55 Euro. Der Anteil des CO2-Preises je Liter leichtes Heizöl beläuft sich dann auf rund 17 Cent. Im Vergleich zu 2024 steigen die durch den CO2-Preis verursachten Kosten für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Litern Heizöl von 287 Euro auf 350 Euro im Jahr. Die Zusatzkosten für einen Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden steigen rechnerisch von 194 Euro im Jahr 2024 auf 237 Euro im Jahr 2025 an.
Schon ab 2027 könnten die Kosten dann noch weiter steigen: Mit Einführung eines europäischen Emissionshandels für Brennstoff wird das Heizen mit Öl und Gas wohl deutlich teurer werden. Davon geht das Münchner Forschungsinstitut für Wärmeschutz aus. Auch das GEG 2024 enthält noch eine mögliche Kostenfalle für neue Öl- und Gasheizungen: Ab 2029 müssen sie schrittweise mit Bioöl / Biogas betrieben werden.
--> Wichtig zu wissen: Für Wärmepumpen, Pelletheizungen und Fernwärme fällt der CO2-Preis dagegen nicht an.
Nachrüstpflicht für alte Kaminöfen bis Ende 2024
150 Milligramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas - diese Grenzwerte für Kamine und Kachelöfen legt das Bundes-Immissionsschutzgesetz fest. Werden die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid vom Ofen überschritten, haben Eigentümer bis Ende 2024 drei Möglichkeiten: Sie können ihren Kamin beziehungsweise Kachelofen mit einem neuen Filter nachrüsten, den Ofen erneuern oder aber stilllegen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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