Rund 40 Prozent der Energie werden in Deutschland in Gebäuden verbraucht - ein großer Teil entfällt derzeit noch auf fossile Heizungen. Dabei soll der Gebäudebestand nach dem Willen der Bundesregierung bis 2050 klimaneutral werden. Heizungen werden im Schnitt alle 20 bis 30 Jahre ausgetauscht. Steht eine Erneuerung an, sind Hauseigentümer oft ratlos, welche Technik sie wählen sollen. Welche Möglichkeiten gibt es bei der Erneuerung der Heizung, wenn die Anlage zukunftsfähig sein soll? Ein 18-seitiges Positionspapier von Experten der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg sowie sieben Forschungsinstituten und Hochschulen bietet einen Überblick über die Vielzahl an Möglichkeiten und gibt eine Orientierung.
Eine Heizungsanlage ist mehr als nur ein Heizkessel
Die Effizienz der Heizungsanlage hängt nicht nur vom Heizkessel selbst ab, sondern auch von der Art und Betriebsweise des Heizungssystems sowie der Trinkwassererwärmung. Hausbesitzer sollten deshalb bei einer energetischen Sanierung auf einen hydraulischen Abgleich, die Anlagenregelung, effiziente Heizungspumpen und passende Heizflächen achten. Auch eine Dämmung von Armaturen und Rohrleitungen ist wichtig. Schon das bringt wesentliche Effizienzverbesserungen, die höher sein können als die eines neuen Heizkessels. Umgekehrt gilt auch: Fehler bei der Heizungsregelung können den Energieverbrauch und die Klimabelastung der Heizung im Extremfall verdoppeln!
Eine zentrale Herausforderung ist das Ziel, die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2050 zu dekarbonisieren. Das Positionspapier zeigt Stärken und Schwächen der einzelnen Heizungstechniken auf. So erhalten Brennwertkessel mit Blick auf die Zukunft schlechte Noten. Die Experten weisen darauf hin, dass mit der Nutzung von Öl oder Erdgas eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung kaum erreichbar ist. Sie sehen Gasheizungen und Ölheizungen nur noch als Brückentechnologie, die nach 2025, spätestens nach 2030 nicht mehr eingebaut werden sollte.
Zukunftsfähige Heizung - diese Möglichkeiten gibt es für Hausbesitzer und diese Vor- und Nachteile haben die Alternativen
1. Wärmenetze
Eine Heiztechnik mit einer besseren Klimabilanz sind Wärmenetze. Sie sind offen für die Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme und können mit Blockheizkraftwerken die fossilen Energieträger besonders effizient nutzen. Liegt ein Wärmenetz bereits in der Straße, so ist der Anschluss daran oft die wirtschaftlichste Option. Besonders für verdichtete, innerstädtische Quartiere sind Wärmenetze ein wichtiges Infrastrukturelement, das die Dekarbonisierung erleichtert.
2. Heizen mit Holz
Eine weitere Option sind Pelletheizung, Holzhackschnitzel- und Scheitholzkessel: Die Verbrennung von Holz ist bei nachhaltiger und regionaler Holzwirtschaft nahezu CO2-neutral. Holz ist damit ein Bestandteil der Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung. Zu betonen sei jedoch, so die Autoren, dass die verfügbaren Potenziale fester Biomasse nicht ausreichen, um den Wärmebedarf des gesamten Gebäudebestandes in Deutschland zu decken. Auch der Anbau oder der Import von Biomasse zur ausschließlichen Verbrennung sei kritisch zu bewerten.
3. Solarthermie
Besser sieht es bei der Solarthermie aus: Sie ist neben Umweltwärme für Wärmepumpen und Photovoltaik die einzige erneuerbare Energieform, die unmittelbar auf dem jeweiligen Grundstück in sinnvoller Menge genutzt werden kann. Grundsätzlich sollte bei Gebäuden jede energetisch sinnvoll nutzbare Dachfläche zur Energieerzeugung vor Ort herangezogen werden. Eine solarthermische Anlage als ergänzendes System ist vor allem bei einem größeren Warmwasserbedarf sinnvoll.
4. Wärmepumpe
Im Zuge des Ökostromausbaus erwarten die Autoren eine wachsende Bedeutung von Wärmepumpen. Wind- und Solaranlagen führen dazu, dass die Treibhausgas-Emissionen pro Kilowattstunde erzeugtem Strom immer weiter sinken, was für einen verstärkten Einsatz zu Heizzwecken spricht. Inzwischen erlaubt die technische Entwicklung auch den Einbau in sanierten Altbauten.
5. Power-to-Gas
Die Autoren des Papiers weisen auch auf die zunehmende Bedeutung erneuerbar hergestellter Gase aus Power-to-Gas-Verfahren hin. Sie sollten aber bevorzugt in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verwendet werden. Zwar ist der Wirkungsgrad von 50 bis 70 Prozent nur mäßig, das Verfahren kann jedoch sonst nicht nutzbare Ökostrommengen verwerten. Ob und wann derartige Sekundärenergieträger in großem Umfang zu vertretbaren Preisen verfügbar sein werden, ist derzeit jedoch noch nicht absehbar. Biomethan betrachten die Autoren skeptisch: Es weist immer noch rund die Hälfte der Emissionen von fossilem Erdgas auf. Ein Ausstoß, der mit dem Dekarbonisierungsziel der Bundesregierung kaum vereinbar ist.
Keine einfache Antwort auf Fragen von Hausbesitzern
Das Fazit der Autoren: Für die Erneuerung einer Heizungsanlage im Gebäudebestand lässt sich keine einfache und für alle Fälle passende Antwort geben. Es sollte stets im Spannungsfeld zwischen technischen und baulichen Möglichkeiten, wirtschaftlicher Machbarkeit sowie den Erfordernissen des Klimaschutzes entschieden werden. Ist eine Gesamtlösung in einem Schritt nicht möglich, können Gebäudeeigentümer mit Energieberatern einen Sanierungsfahrplan erstellen, der dann mittel- und langfristig umgesetzt wird. Ein solcher Sanierungsfahrplan beinhaltet übersichtlich gestaltete Vorschläge, wie Einzelmaßnahmen planvoll miteinander verknüpft und welche Vorhaben in welcher zeitlichen Reihenfolge umgesetzt werden können.
Vorhersage zu künftigen Heizkosten nicht möglich
Über die Kostenentwicklung der unterschiedlichen Heizsysteme haben die Experten keine Angaben gemacht. Zu unabsehbar seien die Entwicklung der Energiepreise und diverser Randbedingungen. Nicht vergessen werden sollte laut Positionspapier auch die Grundbedingung für niedrige und klimafreundliche Energieverbräuche: Die energetische Sanierung der Gebäudehülle.
Das komplette Positionspapier steht Interessenten hier kostenlos zum Download zur Verfügung.
Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
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Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
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