Basisförderung, Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus, maximal 70 Prozent Förderung ab 2024 - das summiert sich (nicht nur) vor dem geistigen Auge zu einer attraktiven Förderung. Viele Eigentümer verlieren dabei jedoch aus dem Blick, dass ab 2024 die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch halbiert werden. Sie sinken von aktuell 60.000 auf 30.000 Euro. Das bedeutet auch: So groß wie vermutet ist der Sprung bei der Förderung gar nicht! Die aktuell eingebrochenen Antragszahlen bei der Förderung von Wärmepumpen zeigen, dass vermutlich viele Haushalte den Heizungstausch ins kommende Jahr verschoben haben. Doch das lohnt sich nicht in jedem Fall! Wir zeigen, wann es sich lohnt, 2023 noch einen Förderantrag zu stellen, und wer auf die neue Heizungsförderung 2024 warten sollte.
--> Wichtig zu wissen: Wer schon eine Förderzusage vom BAFA hat, jetzt aber doch die neue Förderung 2024 in Anspruch nehmen möchte, muss nichts überstürzen! Die Förderrichtlinie enthält beim Heizungstausch eine Ausnahmeregelung: Für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie kann bei einem Verzicht auf Zusage eines Antrags für die Förderung von Heizungstechnik ein neuer Antrag unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung gestellt werden, ohne dass es eine Sperrfrist gibt!
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1. Biomasseheizung ist klare Sache: Mit Antragstellung für Pelletheizung & Co bis 2024 warten
Die Förderung für Holzheizungen wie Pelletheizungen ist zuletzt auf ein Minimum gesunken. Das soll sich 2024 ändern: Schon die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent ist deutlich höher als die jetzigen Zuschüsse - auch bei gesunkenen förderfähigen Kosten. Kommen noch Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus dazu, summiert sich die maximal mögliche Förderung auf 21.000 Euro statt aktuell 12.000 Euro. Bei einer Staubemission von max. 2,5 mg/m3 kommt sogar noch ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro auf den Zuschuss obendrauf.
2. Wärmepumpe: Warten lohnt sich nicht immer
So eindeutig ist die Lage bei der Wärmepumpe nicht - hier lohnt es sich, genau auf die Kosten des Sanierungsprojektes zu schauen, denn nicht immer fällt die neue Heizungsförderung höher aus! Weil die förderfähigen Kosten 2024 halbiert werden, ist die aktuelle Förderung vor allem für umfangreiche (und damit teure) Sanierungsprojekte höher. Denn Wärmepumpen werden auch jetzt schon sehr gut gefördert. Zwei Beispiele:
3. Gebäudenetz / Wärmenetz: Bei hohen Kosten Vorteil bei alter Förderung
Auch bei Errichtung eines Gebäudenetzes greift das Kostenargument: Sind die Investitionskosten hoch, lohnt es sich, eine Antragstellung 2023 zu prüfen - ohne Boni fällt hier die alte Förderung bei Kosten über 30.000 Euro höher aus. Wer dagegen 2024 einen Anspruch auf alle Boni hat, der sollte auf die neue Förderung 2024 warten.
Bei Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz gilt dagegen: Da die Investitionskosten vergleichsweise gering sind, gibt es bei der Förderung 2023 / 2024 kaum einen Unterschied.
Fazit: Vor allem bei hohen Kosten beim Heizungstausch sollten Eigentümer eine Antragstellung 2023 in Erwägung ziehen, das gilt besonders dann, wenn sie keinen Anspruch auf den Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus haben. Für Biomasseheizungen wie Pelletheizungen ist eine Antragstellung 2024 immer vorteilhafter.
--> Wichtig zu wissen: Die Angaben beziehen sich auf den Heizungstausch in einem Einfamilienhaus und beruhen auf den bisher bekannten Informationen zur Heizungsförderung 2024. Wirkliche Planungssicherheit gibt es allerdings erst, wenn die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und damit die endgültigen Förderkonditionen, die ab 1.1.2024 in Kraft treten, feststehen. Die Abwicklung der Heizungsförderung wird ab 2024 wieder komplett die KfW übernehmen.
Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
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