Basisförderung, Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus, maximal 70 Prozent Förderung ab 2024 - das summiert sich (nicht nur) vor dem geistigen Auge zu einer attraktiven Förderung. Viele Eigentümer verlieren dabei jedoch aus dem Blick, dass ab 2024 die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch halbiert werden. Sie sinken von aktuell 60.000 auf 30.000 Euro. Das bedeutet auch: So groß wie vermutet ist der Sprung bei der Förderung gar nicht! Die aktuell eingebrochenen Antragszahlen bei der Förderung von Wärmepumpen zeigen, dass vermutlich viele Haushalte den Heizungstausch ins kommende Jahr verschoben haben. Doch das lohnt sich nicht in jedem Fall! Wir zeigen, wann es sich lohnt, 2023 noch einen Förderantrag zu stellen, und wer auf die neue Heizungsförderung 2024 warten sollte.
--> Wichtig zu wissen: Wer schon eine Förderzusage vom BAFA hat, jetzt aber doch die neue Förderung 2024 in Anspruch nehmen möchte, muss nichts überstürzen! Die Förderrichtlinie enthält beim Heizungstausch eine Ausnahmeregelung: Für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie kann bei einem Verzicht auf Zusage eines Antrags für die Förderung von Heizungstechnik ein neuer Antrag unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung gestellt werden, ohne dass es eine Sperrfrist gibt!
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1. Biomasseheizung ist klare Sache: Mit Antragstellung für Pelletheizung & Co bis 2024 warten
Die Förderung für Holzheizungen wie Pelletheizungen ist zuletzt auf ein Minimum gesunken. Das soll sich 2024 ändern: Schon die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent ist deutlich höher als die jetzigen Zuschüsse - auch bei gesunkenen förderfähigen Kosten. Kommen noch Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus dazu, summiert sich die maximal mögliche Förderung auf 21.000 Euro statt aktuell 12.000 Euro. Bei einer Staubemission von max. 2,5 mg/m3 kommt sogar noch ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro auf den Zuschuss obendrauf.
2. Wärmepumpe: Warten lohnt sich nicht immer
So eindeutig ist die Lage bei der Wärmepumpe nicht - hier lohnt es sich, genau auf die Kosten des Sanierungsprojektes zu schauen, denn nicht immer fällt die neue Heizungsförderung höher aus! Weil die förderfähigen Kosten 2024 halbiert werden, ist die aktuelle Förderung vor allem für umfangreiche (und damit teure) Sanierungsprojekte höher. Denn Wärmepumpen werden auch jetzt schon sehr gut gefördert. Zwei Beispiele:
3. Gebäudenetz / Wärmenetz: Bei hohen Kosten Vorteil bei alter Förderung
Auch bei Errichtung eines Gebäudenetzes greift das Kostenargument: Sind die Investitionskosten hoch, lohnt es sich, eine Antragstellung 2023 zu prüfen - ohne Boni fällt hier die alte Förderung bei Kosten über 30.000 Euro höher aus. Wer dagegen 2024 einen Anspruch auf alle Boni hat, der sollte auf die neue Förderung 2024 warten.
Bei Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz gilt dagegen: Da die Investitionskosten vergleichsweise gering sind, gibt es bei der Förderung 2023 / 2024 kaum einen Unterschied.
Fazit: Vor allem bei hohen Kosten beim Heizungstausch sollten Eigentümer eine Antragstellung 2023 in Erwägung ziehen, das gilt besonders dann, wenn sie keinen Anspruch auf den Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus haben. Für Biomasseheizungen wie Pelletheizungen ist eine Antragstellung 2024 immer vorteilhafter.
--> Wichtig zu wissen: Die Angaben beziehen sich auf den Heizungstausch in einem Einfamilienhaus und beruhen auf den bisher bekannten Informationen zur Heizungsförderung 2024. Wirkliche Planungssicherheit gibt es allerdings erst, wenn die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und damit die endgültigen Förderkonditionen, die ab 1.1.2024 in Kraft treten, feststehen. Die Abwicklung der Heizungsförderung wird ab 2024 wieder komplett die KfW übernehmen.
Ob ein Anschluss technisch möglich ist, hängt von den vor Ort verlegten Leitungen ab. Decken diese die Leistung ab, können Sie theoretisch ...
Antwort lesen »Bei einer Dämmstärke von 5 cm verbessern Sie den Wärmeschutz bereits. Wie stark der Effekt auffallen wird, lässt sich ohne Kenntnis vom ...
Antwort lesen »Wohnen Sie nicht selbst im Haus, können Sie die Basisförderung und optional den Effizienzbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragen. Die ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir den Kontakt zu einem Ofenbauer aus Ihrer Region. Ansprechpartner und Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen ...
Antwort lesen »Geht es um die neue E-Auto-Förderung, bekommen Sie den Zuschuss für ein ab dem 01. Januar 2026 neu auf Sie zugelassenes Elektroauto, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Empfehlung hier nicht möglich. Aus diesem Grund raten wir, Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer ...
Antwort lesen »Ja, wir informieren darüber auf der Seite "Förderung für die barrierefreie Badsanierung". Darüber hinaus finden Sie aktuelle Angaben zum ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider nötig. Zunächst können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser enthält konkrete ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Es gibt Aerogel-Platten, die für den Einsatz auf der Fassade geeignet sind. Sie weisen eine sehr geringe ...
Antwort lesen »Energetisch am günstigsten ist es, die Rollläden außen auf die Dämmung zu setzen. Auch wenn das optisch nicht die eleganteste Lösung ...
Antwort lesen »Sie können hier die Heizungsförderung für ein Haus mit zwei Wohneinheiten beantragen und insgesamt Kosten von 30 000 plus 15 000 Euro bei ...
Antwort lesen »Laut KfW-Informationen gilt Folgendes: "Als anteilige förderfähige Kosten kann maximal der Förderhöchstbetrag für die vorliegende ...
Antwort lesen »Auch in Ihrem Fall können Sie aller Voraussicht nach ohne die Hinterlüftung arbeiten. Ohne Verbindung nach draußen wäre die Funktion ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, können Sie den Handwerker einfach wechseln. Wichtig ist, dass der neue die Sanierung entsprechend den ...
Antwort lesen »Ja, sofern die neue Heizung die Vorgaben der Fördergeber erfüllt, können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung einfach online über das KfW-Portal beantragen – das funktioniert auch bei Arbeiten in Eigenleistung. ...
Antwort lesen »Da Sie selbst nicht Eigentümer sind, können Sie technische Maßnahmen wie eine Ertüchtigung oder den Austausch der Fenster leider nicht ...
Antwort lesen »Ohne Angaben zum Gebäude können wir aus der Ferne leider nicht einschätzen, ob die Heizung zu viel verbraucht. Geht es um ein intaktes, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie Fördermittel beantragen, wenn Sie durch die Ertüchtigung einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen. Bei der Umsetzung ...
Antwort lesen »In diesem Fall wäre die Dämmung der Geschossdecke die förderbare Maßnahme. Sie müssten hier also einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. ...
Antwort lesen »Geht es um Maßnahmen am Gebäude und nicht um die Förderung der Heizung, können Sie den Förderantrag selbst bzw. zusammen mit einem ...
Antwort lesen »Geht es um die Vorgaben, beantragen Sie Fördermittel für die einzelnen Wärmepumpen. Anzugeben ist daher immer die jeweilige Leistung. Zu ...
Antwort lesen »Das ist möglich, allerdings nicht ohne Weiteres außen auf Holz oder Klinker. Sie müssten den Luftspalt dazu entweder komplett füllen, ...
Antwort lesen »Bei der Förderung einer ganzheitlichen Sanierung gibt es keine einzelnen Bauteilvorgaben. Hier ist es wichtig, den geforderten ...
Antwort lesen »Bekommen Sie einen neuen Zähler, können Sie für diesen einen neuen Vertrag abschließen. Der alte Vertrag bleibt bestehen – hier können Sie ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für jede Rente, die Sie beziehen, eine entsprechende Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Fassadendämmung (Innendämmung) zu erhalten, müssten Sie einen U-Wert von 0,20 W/m²K erreichen. Ausnahmen bestehen ...
Antwort lesen »Tauschen Sie eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe aus, bekommen Sie einen Zuschuss über das Programm 458 der KfW. Erhältlich sind 30 ...
Antwort lesen »Das beschriebene Bild ist normal und in aller Regel unbedenklich. Denn auch durch die Dachdämmung gelangt Wärme nach außen. Die Oberfläche ...
Antwort lesen »Sofern ein Eigentümer eine Wohnung im Ein- oder Zweifamilienhaus schon am 01. Februar 2002 selbst bewohnt hat, gelten Ausnahmen von den ...
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