Basisförderung, Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus, maximal 70 Prozent Förderung ab 2024 - das summiert sich (nicht nur) vor dem geistigen Auge zu einer attraktiven Förderung. Viele Eigentümer verlieren dabei jedoch aus dem Blick, dass ab 2024 die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch halbiert werden. Sie sinken von aktuell 60.000 auf 30.000 Euro. Das bedeutet auch: So groß wie vermutet ist der Sprung bei der Förderung gar nicht! Die aktuell eingebrochenen Antragszahlen bei der Förderung von Wärmepumpen zeigen, dass vermutlich viele Haushalte den Heizungstausch ins kommende Jahr verschoben haben. Doch das lohnt sich nicht in jedem Fall! Wir zeigen, wann es sich lohnt, 2023 noch einen Förderantrag zu stellen, und wer auf die neue Heizungsförderung 2024 warten sollte.
--> Wichtig zu wissen: Wer schon eine Förderzusage vom BAFA hat, jetzt aber doch die neue Förderung 2024 in Anspruch nehmen möchte, muss nichts überstürzen! Die Förderrichtlinie enthält beim Heizungstausch eine Ausnahmeregelung: Für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie kann bei einem Verzicht auf Zusage eines Antrags für die Förderung von Heizungstechnik ein neuer Antrag unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung gestellt werden, ohne dass es eine Sperrfrist gibt!
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1. Biomasseheizung ist klare Sache: Mit Antragstellung für Pelletheizung & Co bis 2024 warten
Die Förderung für Holzheizungen wie Pelletheizungen ist zuletzt auf ein Minimum gesunken. Das soll sich 2024 ändern: Schon die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent ist deutlich höher als die jetzigen Zuschüsse - auch bei gesunkenen förderfähigen Kosten. Kommen noch Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus dazu, summiert sich die maximal mögliche Förderung auf 21.000 Euro statt aktuell 12.000 Euro. Bei einer Staubemission von max. 2,5 mg/m3 kommt sogar noch ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro auf den Zuschuss obendrauf.
2. Wärmepumpe: Warten lohnt sich nicht immer
So eindeutig ist die Lage bei der Wärmepumpe nicht - hier lohnt es sich, genau auf die Kosten des Sanierungsprojektes zu schauen, denn nicht immer fällt die neue Heizungsförderung höher aus! Weil die förderfähigen Kosten 2024 halbiert werden, ist die aktuelle Förderung vor allem für umfangreiche (und damit teure) Sanierungsprojekte höher. Denn Wärmepumpen werden auch jetzt schon sehr gut gefördert. Zwei Beispiele:
3. Gebäudenetz / Wärmenetz: Bei hohen Kosten Vorteil bei alter Förderung
Auch bei Errichtung eines Gebäudenetzes greift das Kostenargument: Sind die Investitionskosten hoch, lohnt es sich, eine Antragstellung 2023 zu prüfen - ohne Boni fällt hier die alte Förderung bei Kosten über 30.000 Euro höher aus. Wer dagegen 2024 einen Anspruch auf alle Boni hat, der sollte auf die neue Förderung 2024 warten.
Bei Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz gilt dagegen: Da die Investitionskosten vergleichsweise gering sind, gibt es bei der Förderung 2023 / 2024 kaum einen Unterschied.
Fazit: Vor allem bei hohen Kosten beim Heizungstausch sollten Eigentümer eine Antragstellung 2023 in Erwägung ziehen, das gilt besonders dann, wenn sie keinen Anspruch auf den Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus haben. Für Biomasseheizungen wie Pelletheizungen ist eine Antragstellung 2024 immer vorteilhafter.
--> Wichtig zu wissen: Die Angaben beziehen sich auf den Heizungstausch in einem Einfamilienhaus und beruhen auf den bisher bekannten Informationen zur Heizungsförderung 2024. Wirkliche Planungssicherheit gibt es allerdings erst, wenn die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und damit die endgültigen Förderkonditionen, die ab 1.1.2024 in Kraft treten, feststehen. Die Abwicklung der Heizungsförderung wird ab 2024 wieder komplett die KfW übernehmen.
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Heizungsaustausch-Pflicht aus § 72 GEG gilt nur für 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse die Luft-Wasser-Wärmepumpe über das Programm 261 gefördert wird. Wir ...
Antwort lesen »Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
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