12.09.2023
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Heizungsgesetz: So können Eigentümer ab 2024 heizen

Neues GEG ab 2024 / Wärmepumpe ist wirtschaftlich

Mit der Verabschiedung des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird das Ende fossiler Heizungen eingeleitet, Anfang 2024 soll es in Kraft treten. Künftig soll ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung erreicht werden. Viele Wege führen zu diesem Ziel, das Gesetz lässt Eigentümern freie Wahl. Es lohnt sich aber, die Optionen genau zu prüfen und den Heizungstausch vorausschauend zu planen.

Luftwärmepumpe im Garten eines Altbaus
Eine Luftwärmepumpe ist oft die günstigste Option, um die Anforderungen des neuen Heizungsgesetzes (GEG) zu erfüllenFoto: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.

Dämmen lohnt sich – nicht nur für die Wärmepumpe
Zwei Drittel aller Wohngebäude sind vor 1977 gebaut worden und nur unzureichend saniert. Mit einer Dämmung, dem Austausch der Fenster und moderner Lüftung lässt sich der Energieverbrauch teils deutlich senken – nicht nur, wenn man mit einer Wärmepumpe plant! So eine Modernisierung lohnt sich vor allem dann, wenn das zu sanierende Bauteil sowieso instandgesetzt oder erneuert werden muss.

Wärmepumpe plus Photovoltaik mit großem Kostenvorteil
Wärmepumpen werden bereits in jeder zweiten neuen Wohnung als Heizung eingebaut. Auch im Altbau können sie sinnvoll eingesetzt werden. Berechnungen von co2online zeigen, dass die Wärmepumpe über die gesamte Lebensdauer einen Kostenvorteil von bis zu 20.000 Euro im Vergleich zu einer neuen Gasheizung hat. Gründe dafür sind die geplante hohe Förderung sowie die durch den CO2-Preis deutlich steigenden Betriebskosten einer Gasheizung.

Vor allem in Kombination mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage lässt sich ein hoher Grad an Autarkie, Unabhängigkeit von den Energiepreisen und ein zusätzlicher Kostenvorteil erreichen.

Eigentümer müssen nicht auf Wärmeplanung der Kommune warten
Der Anschluss an ein erneuerbares Fern- oder Nahwärmenetz kann eine Alternative zur Wärmepumpe sein. Kommunen haben bis Mitte 2026 beziehungsweise bis Mitte 2028 Zeit, eine Wärmeplanung für ihre Kommune aufzustellen. Darin werden Gebiete definiert, in denen ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz geplant ist. Wichtig zu wissen: Die Planung und Errichtung solcher Netze kann langwierig sein. Wer heute schon auf erneuerbare Energieträger umstellen will, muss nicht auf die Wärmeplanung warten. Hinzu kommt, dass die Kosten für das Heizen mit Fernwärme oder Wasserstoff deutlich teurer sein können als mit einer eigenen Wärmepumpe.

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Weitere Heizungs-Optionen oft nur in Einzelfällen sinnvoll
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eröffnet weitere Optionen, mit denen die 65 Prozent erneuerbare Energien erreicht werden können. Diese sind aber meistens nur in wenigen Einzelfällen sinnvoll.

  • Biomasseheizungen wie Pelletheizung, Hackschnitzelheizung und Scheitholzheizung verbrennen Holz. Dabei wird CO2 emittiert. Nur wenn das Holz aus nachhaltiger und lokaler Forstwirtschaft stammt, ist eine Biomasseheizung aus Klimaschutzgründen empfehlenswert. Sie kann zum Beispiel in denkmalgeschützten Gebäuden mit hohem Wärmebedarf eine gute Option sein. Ebenso eine gute und klimafreundliche Möglichkeit ist die Kombination von Holzheizung und Solarthermie-Anlage oder Holzheizung mit Photovoltaik-Anlage.
  • Stromdirektheizungen, wie zum Beispiel die Infrarotheizung, benötigen viel Strom und lohnen sich nur in sehr effizienten Gebäuden und mit eigener Stromerzeugung.

Wie vorgehen beim Heizungstausch?
Zusammen mit einem Energieberater können Eigentümer die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten vor Ort prüfen. Eine solche Energieberatung wird mit 80 Prozent der Kosten gefördert. Der dabei entstehende individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt Auskunft über die wichtigsten Sanierungsmaßnahmen, um Heizkosten einzusparen.

Nach dem Heizungstausch sorgt ein verpflichtender hydraulischer Abgleich dafür, dass die neue Heizung optimal läuft und möglichst viel Energie einspart. Damit das auch langfristig klappt, sollten Eigentümer regelmäßig auf den Energieverbrauch achten und die entsprechenden Werte auch festhalten.

Förderung für die neue Heizung soll bis zu 70 Prozent betragen
Die geplante Förderung für neue Heizungen soll bei maximal 70 Prozent für bis zu 30.000 Euro Investitionskosten. Neben einer Basisförderung von 30 Prozent gibt es sowohl für den vorzeitigen Austausch, als auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen zusätzliche Boni.

Studie zeigt: Wärmepumpe ist wirtschaftlich
Eine aktuelle Prognos-Studie untersuchte aktuell den Einfluss der Förderoptionen (also der geplanten Förderung ab 2024) auf die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen. Bewertet wurden die Kosten für typische Einfamilienhäuser.

Die Berechnungen zeigen:

  • Der Einbau einer Luft-Wärmepumpe ist unter Berücksichtigung aller Kosten inklusive gering investiver Maßnahmen am Gebäude ohne Förderung etwas teurer als der Einbau einer neuen Gasheizung.
  • Wenn die Grundförderung von 30 Prozent berücksichtigt wird, sind die jährlichen Kosten einer Wärmepumpe bereits etwas niedriger als die einer Gasheizung.
  • Wenn zusätzlich zu der Grundförderung der Klima-Geschwindigkeitsbonus und/oder der Einkommensbonus in Anspruch genommen wird, verbessert sich die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe nochmals deutlich.
  • Je nach Höhe der Förderung amortisiert sich die Wärmepumpe nach drei bis zwölf Jahren, mit einer zusätzlichen Photovoltaik-Anlage sogar nach ein bis neun Jahren.

Für die Studie wurde ein typisches Einfamilienhaus im Bestand betrachtet, teilsaniert, Effizienzklasse F. Solche Gebäude kommen im deutschen Wohngebäudebestand häufig vor.


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Quelle: co2online / Prognos AG / energie-fachberater.de
 
 

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