Ein aufmerksamer Rundgang ums Haus am Ende des Sommers zahlt sich aus. Wer Schäden an Dach und Fassade rechtzeitig vor dem Winter behebt, verhindert damit, dass Feuchtigkeit und Frost an die Substanz gehen und tiefgreifende Bauschäden nach sich ziehen. Mit einer systematischen Inspektion lassen sich Gefahrenquellen aus dem Weg räumen – so ist das Haus für den Winter gerüstet. Die wichtigsten Stationen für den Herbstcheck sind das Dach, die Fassade und die Heizung.
Check Dach & Fassade
Bevor die Regen- und Sturmsaison startet, sollten Dach und Fassade auf Mängel überprüft werden: Gibt es lockere oder defekte Dachziegel? Ist die Dachabdichtung intakt? Wie sieht die Solaranlage aus? Gibt es Risse in der Fassade? Feuchte oder schadhafte Stellen an der Fassade können bei Frost zu Putzabplatzungen führen, aber durchaus auch tiefergreifende Schäden verursachen. Und gerade auf dem Dach bieten Schwachstellen nicht nur Angriffsfläche für Feuchtigkeit, sondern sind auch eine Gefahr, sollten Teile der Dacheindeckung herabfallen. Wer Dach und Fassade intakt halt, beugt größeren Schäden vor. Schwachstellen, die schon in diesem feuchten Sommer ins Auge gefallen sind, sollten spätestens jetzt fachgerecht behoben werden.
Check Heizung
Nach der langen Sommerpause lohnt sich auch ein Blick auf die Heizung, damit das Heizsystem voll funktionsfähig ist, wenn die ersten kalten Tage kommen. Wer jetzt einen Installateur mit der fachmännischen Wartung der Heizung beauftragt, kann beruhigt in die Heizsaison starten. Positiver Nebeneffekt: Eine gut gewartete Heizung arbeitet nicht nur verlässlicher, sondern auch effizienter und spart so Heizkosten. Ein hydraulischer Abgleich des Systems und das Entlüften der Heizkörper sparen Brennstoff. Leere Brennstoff-Tanks lassen sich jetzt noch günstiger auffüllen als mitten in der Heizsaison. Und wenn die alte Heizung nicht mehr zu retten ist, bleibt noch Zeit für eine Modernisierung.
Check Dämmung
Damit die Wärme auch dort bleibt, wo sie benötigt wird, ist eine möglichst lückenlose Dämmung erforderlich. Am meisten Energie sparen die Dachdämmung und die Fassadendämmung. Kurzfristig und sogar in Eigenregie durchführen lassen sich auf die Schnelle noch eine Dachbodendämmung, eine Kellerdeckendämmung und eine Dämmung der Heizungsrohre. An sämtlichen Fenstern und Türen ist es sinnvoll, die Dichtungen zu überprüfen, um kalter Zugluft den Weg abzuschneiden.
Noch mehr Tipps und ausführlichere Informationen gibt’s auf einen Blick in unserem Ratgeber Herbstcheck.
Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
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Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort