Ein aufmerksamer Rundgang ums Haus am Ende des Sommers zahlt sich aus. Wer Schäden an Dach und Fassade rechtzeitig vor dem Winter behebt, verhindert damit, dass Feuchtigkeit und Frost an die Substanz gehen und tiefgreifende Bauschäden nach sich ziehen. Mit einer systematischen Inspektion lassen sich Gefahrenquellen aus dem Weg räumen – so ist das Haus für den Winter gerüstet. Die wichtigsten Stationen für den Herbstcheck sind das Dach, die Fassade und die Heizung.
Check Dach & Fassade
Bevor die Regen- und Sturmsaison startet, sollten Dach und Fassade auf Mängel überprüft werden: Gibt es lockere oder defekte Dachziegel? Ist die Dachabdichtung intakt? Wie sieht die Solaranlage aus? Gibt es Risse in der Fassade? Feuchte oder schadhafte Stellen an der Fassade können bei Frost zu Putzabplatzungen führen, aber durchaus auch tiefergreifende Schäden verursachen. Und gerade auf dem Dach bieten Schwachstellen nicht nur Angriffsfläche für Feuchtigkeit, sondern sind auch eine Gefahr, sollten Teile der Dacheindeckung herabfallen. Wer Dach und Fassade intakt halt, beugt größeren Schäden vor. Schwachstellen, die schon in diesem feuchten Sommer ins Auge gefallen sind, sollten spätestens jetzt fachgerecht behoben werden.
Check Heizung
Nach der langen Sommerpause lohnt sich auch ein Blick auf die Heizung, damit das Heizsystem voll funktionsfähig ist, wenn die ersten kalten Tage kommen. Wer jetzt einen Installateur mit der fachmännischen Wartung der Heizung beauftragt, kann beruhigt in die Heizsaison starten. Positiver Nebeneffekt: Eine gut gewartete Heizung arbeitet nicht nur verlässlicher, sondern auch effizienter und spart so Heizkosten. Ein hydraulischer Abgleich des Systems und das Entlüften der Heizkörper sparen Brennstoff. Leere Brennstoff-Tanks lassen sich jetzt noch günstiger auffüllen als mitten in der Heizsaison. Und wenn die alte Heizung nicht mehr zu retten ist, bleibt noch Zeit für eine Modernisierung.
Check Dämmung
Damit die Wärme auch dort bleibt, wo sie benötigt wird, ist eine möglichst lückenlose Dämmung erforderlich. Am meisten Energie sparen die Dachdämmung und die Fassadendämmung. Kurzfristig und sogar in Eigenregie durchführen lassen sich auf die Schnelle noch eine Dachbodendämmung, eine Kellerdeckendämmung und eine Dämmung der Heizungsrohre. An sämtlichen Fenstern und Türen ist es sinnvoll, die Dichtungen zu überprüfen, um kalter Zugluft den Weg abzuschneiden.
Noch mehr Tipps und ausführlichere Informationen gibt’s auf einen Blick in unserem Ratgeber Herbstcheck.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
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