Ein aufmerksamer Rundgang ums Haus am Ende des Sommers zahlt sich aus. Wer Schäden an Dach und Fassade rechtzeitig vor dem Winter behebt, verhindert damit, dass Feuchtigkeit und Frost an die Substanz gehen und tiefgreifende Bauschäden nach sich ziehen. Mit einer systematischen Inspektion lassen sich Gefahrenquellen aus dem Weg räumen – so ist das Haus für den Winter gerüstet. Die wichtigsten Stationen für den Herbstcheck sind das Dach, die Fassade und die Heizung.
Check Dach & Fassade
Bevor die Regen- und Sturmsaison startet, sollten Dach und Fassade auf Mängel überprüft werden: Gibt es lockere oder defekte Dachziegel? Ist die Dachabdichtung intakt? Wie sieht die Solaranlage aus? Gibt es Risse in der Fassade? Feuchte oder schadhafte Stellen an der Fassade können bei Frost zu Putzabplatzungen führen, aber durchaus auch tiefergreifende Schäden verursachen. Und gerade auf dem Dach bieten Schwachstellen nicht nur Angriffsfläche für Feuchtigkeit, sondern sind auch eine Gefahr, sollten Teile der Dacheindeckung herabfallen. Wer Dach und Fassade intakt halt, beugt größeren Schäden vor. Schwachstellen, die schon in diesem feuchten Sommer ins Auge gefallen sind, sollten spätestens jetzt fachgerecht behoben werden.
Check Heizung
Nach der langen Sommerpause lohnt sich auch ein Blick auf die Heizung, damit das Heizsystem voll funktionsfähig ist, wenn die ersten kalten Tage kommen. Wer jetzt einen Installateur mit der fachmännischen Wartung der Heizung beauftragt, kann beruhigt in die Heizsaison starten. Positiver Nebeneffekt: Eine gut gewartete Heizung arbeitet nicht nur verlässlicher, sondern auch effizienter und spart so Heizkosten. Ein hydraulischer Abgleich des Systems und das Entlüften der Heizkörper sparen Brennstoff. Leere Brennstoff-Tanks lassen sich jetzt noch günstiger auffüllen als mitten in der Heizsaison. Und wenn die alte Heizung nicht mehr zu retten ist, bleibt noch Zeit für eine Modernisierung.
Check Dämmung
Damit die Wärme auch dort bleibt, wo sie benötigt wird, ist eine möglichst lückenlose Dämmung erforderlich. Am meisten Energie sparen die Dachdämmung und die Fassadendämmung. Kurzfristig und sogar in Eigenregie durchführen lassen sich auf die Schnelle noch eine Dachbodendämmung, eine Kellerdeckendämmung und eine Dämmung der Heizungsrohre. An sämtlichen Fenstern und Türen ist es sinnvoll, die Dichtungen zu überprüfen, um kalter Zugluft den Weg abzuschneiden.
Noch mehr Tipps und ausführlichere Informationen gibt’s auf einen Blick in unserem Ratgeber Herbstcheck.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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