Im Winter versucht man mit allen Mitteln, die teuer erzeugte Wärme im Haus zu behalten. Im Sommer hingegen soll die Sonnenhitze am besten erst gar nicht in die Wohnung gelangen. Für kühle Wohnräume im Sommer gibt es drei Ansatzpunkte:
Ein Rundgang durch das Haus hilft, die größten Hitze-Schwachstellen zu identifizieren und gezielte Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Station 1: Das Dach
Die exponierte Lage des Daches hat im Sommer zur Folge, dass die Sonne erbarmungslos zuschlägt. Den ganzen Tag über knallt sie aufs Dach. Ohne sommerlichen Wärmeschutz gibt es kein Entrinnen, die Räume in den oberen Geschossen heizen sich extrem auf, nach und nach breitet sich die Hitze im ganzen Haus aus. Dachdämmung oder Dachbodendämmung (je nachdem, ob das Dachgeschoss ausgebaut ist oder nicht) machen Schluss mit dem Hitzestau! Die Dämmung schirmt die Hitze ab, die Räume heizen sich nicht so stark auf, das Raumklima bleibt im angenehmen Rahmen.
Station 2: Fenster
Nach Süden ausgerichtet bescheren große Fenster Hausbesitzer im Winter solare Energiegewinne. Das spart Heizkosten. Im Sommer kann die Fensterfront allerdings zum Problem werden, wenn sich darüber das ganze Haus aufheizt. Zumindest für große Südfenster kann Sonnenschutzglas eine Lösung sein. Es besteht aus eingefärbten oder beschichteten Scheiben, die einem wesentlichen Teil der Wärmeeinstrahlung den Weg in den Raum versperren. Einen ähnlichen Schutz bieten - meist getönte - Reflexionsfolien, die nachträglich von innen auf die Glasflächen geklebt werden. Die Folie ist selbstklebend, jedoch begrenzt haltbar. Auf jeden Fall bewährt hat sich ein außen liegender Sonnenschutz für Fenster und Dachfenster! Geschlossene Rollläden und große Markisen können bei hohen Außentemperaturen viel bewirken. Wer sie zudem noch automatisch steuern lässt, kann sicher sein, am Abend Wohlfühltemperaturen vorzufinden.
Station 3: Haustechnik
Stichwort Smarthome: Wenn sich der Sonnenschutz automatisch steuern lässt, ist auch bei Abwesenheit immer die optimale Verschattung der Fenster gegeben und die Räume können sich nicht aufheizen. Noch komfortabler ist eine kontrollierte Wohnungslüftung oder die automatische Steuerung der Fensterlüftung. Wer sich eine Wärmepumpe einbauen lässt, sollte überlegen, ob eine reversible Wärmepumpe sinnvoll ist. Mit diesen Modellen kann im Sommer auch kühlen. Die Sonne zeigt über Wochen gar keine Gnade und ein Klimagerät ist die letzte Rettung? Dann sollten Hausbesitzer unbedingt auf energiesparende Technik achten! Sonst droht am Ende des Sommer eine teure Stromrechnung.
Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer das Datum des Antrags. Möchten Sie von der alten zur neuen Förderung wechseln, müssen Sie den bestehenden Antrag ...
Antwort lesen »Hier sind alle beschriebenen Maßnahmen förderbar. Einen Überblick finden Sie im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen. Im ...
Antwort lesen »Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten. Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese ...
Antwort lesen »Ein Angebot muss in aller Regel nicht eingereicht werden. Gefordert ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Eine ...
Antwort lesen »Heizlüfter und mobile Gasheizer gelten unserer Auffassung nach nicht als Heizgeräte. Handelt es sich um fest installierte Elektroheizkörper ...
Antwort lesen »Hier können Sie auch einen anderen Energieberater beauftragen. Wichtig ist, dass dieser die Arbeiten nachvollziehen oder nachprüfen kann, ...
Antwort lesen »Eine Austauschpflicht betrifft nur 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich beziehen sich die Verbote nicht auf bestehende Anlagen. Sie gelten im Allgemeinen für neu in Verkehr gebrachte Systeme. Auch ...
Antwort lesen »Für Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung bekommen Sie Fördermittel nur dann, wenn Sie in den Geltungsbereich des GEG fallen. Dazu müssen ...
Antwort lesen »Sie können neue Anträge stellen, auch wenn laufende Fördervorhaben noch nicht abgeschlossen sind. Bei unterschiedlichen Kalenderjahren ...
Antwort lesen »Die Kombination bei einer Maßnahme ist leider nicht möglich. Sie können förderbare Maßnahmen aber auf verschiedene Förderangebote ...
Antwort lesen »Ist das Fördervorhaben bereits abgeschlossen, können Sie die Rechnung leider nicht mehr nachreichen. Mit dem Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
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