Der Begriff "sommerlicher Wärmeschutz" ist lange nicht so bekannt wie sein winterliches Pendant. Dabei ist er extrem wichtig für das Wohnklima und damit die Lebensqualität, die ein Haus bietet.
Der sommerliche Wärmeschutz zielt darauf ab, die Innentemperaturen auch an heißen Sommertagen auf einem angenehmen Niveau zu halten. Besonders wirkungsvoll ist das Zusammenspiel aus einer guten Dämmung, insbesondere einer Dachdämmung, und den richtigen Sonnenschutz-Vorrichtungen. Sie verhindern, dass sich das Haus im Sommer aufheizt und zur Sauna wird.
Dachdämmung versperrt Sommerhitze den Weg ins Haus
Ein Haus muss nicht nur für den Winter gegen Kälte gut gedämmt sein, sondern auch für den Sommer gegen die Hitze. Denn Häuser werden oft nach Süden hin ausgerichtet. Der Vorteil im Winter wird im Sommer zum Nachteil: Der im Winter erwünschte Wärmegewinn durch die Sonneneinstrahlung führt in den warmen Sommermonaten zu einer spürbaren Überhitzung. An einem heißen Hochsommertag kann die Außentemperatur schnell auch über 30 °C ansteigen. Ein Großteil der Sonnenstrahlung wird in Raumlufterwärmung umgesetzt, die Temperaturen im Haus steigen. Dachgeschoss-Wohnungen sind davon besonders betroffen. Hier ist der Schutz vor sommerlicher Hitze enorm wichtig für die Gesundheit.
Ein erträgliches Raumklima kann im Dachbereich nur mit einer Dachdämmung erreicht werden. Ob auf, zwischen oder unter den Sparren - durch eine effiziente Dachdämmung wird der Wärmedurchgang in den heißen Mittagsstunden begrenzt und die Aufheizung der Dachräume verringert. In der Folge heizt sich das gesamte Haus weniger auf. So schafft eine Dachdämmung Wohlfühlklima im Sommer. Darüber hinaus sollten Dachfenster immer mit einem Sonnenschtz ausgerüstet werden.
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Sonnenschutz stoppt den Hitze-Stau: Rollladen, Markise & Co.
Große Glasflächen verschärfen das Hitze-Problem im Haus. Ohne Rollladen und Markise heizen sie den Bewohner:innen zusätzlich ein. Denn Glasflächen wie Fenster oder Terrassentüren haben ebenfalls einen großen Einfluss auf das sommerliche Temperaturverhalten in den Innenräumen. Unverschattet lassen sie mit dem Sonnenlicht auch die Sommerhitze ins Haus.
Fenster und Türen sollten deshalb mit einem guten Sonnenschutz versehen werden, um den "Glashauseffekt" zu verhindern. Durch Rollladen und Markise wird die Wärmezufuhr durch die direkte Sonneneinstrahlung spürbar begrenzt und die Innenraumtemperatur nicht weiter aufgeheizt. Die Beschattung lässt sich im besten Fall auch automatisch steuern: Ein Sonnensensor misst die Helligkeit und schließt die Rollläden bei zu viel Sonne. Eine automatische gesteuerte Fensterlüftung schützt vor Hitzestau.
--> Wichtig zu wissen: Bei einer Hitzewelle die Rollläden nie komplett schließen, sondern die Licht- und Lüftungsschlitze offen lassen! Sonst staut sich Hitze zwischen Rollladen und Fenster, was die Raumluft weiter aufheizen und im schlimmsten Fall die Scheibe beschädigen kann.
Grün auf dem Grundstück bietet zusätzlich Schatten und Erholung
Nicht unterschätzen sollten Eigentümer:innen auch den Effekt von schattenspendenden Pflanzen! Wer den Vorgarten pflegeleicht und hitzeresistent anlegt, kann sich über blühende Pracht freuen und profitiert von einer besseren nächtlichen Abkühlung als bei zugepflasterten Flächen. Das gilt auch für Wege auf dem Grundstück und die Einfahrt: Gepflasterte Wege, Terrassen und Stellplätze sind Hitzeinseln, die nachts kaum abkühlen. Die Lösung gegen Hitze- und Wasserstau ist eine offene und begrünte Pflasterung. Und last but not least sorgt eine Schatten spendende Bepflanzung für weniger Hitzedruck auf Terrasse und Balkon.
Nicht zu unterschätzen: Abwärme durch Elektrogeräte
Neben der Sonneneinstrahlung trägt auch die Abwärme von Personen und Elektrogeräten ihren Teil zur Erhitzung der Innenräume bei. In einem modernen Haushalt kommt da schon einiges an Elektronik zusammen. Elektrogeräte, die nicht ständig gebraucht werden, sollten im Sommer ausgeschaltet oder komplett vom Strom genommen werden. So werden die Innentemperaturen - und die Stromkosten - nicht unnötig in die Höhe getrieben.
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Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
Antwort lesen »Die Energieberaterleistung wird in 35c als eigenständige Maßnahme gewertet und kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie bei der KfW ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander ...
Antwort lesen »Zur Förderung einer PV-Anlage gibt es vom Staat aktuell nur einen günstigen Kredit, den Sie in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
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