Rund 11 Millionen Zusatzheizungen gibt es in Deutschland in Ein- und Zweifamilienhäusern. Im Schnitt decken sie ein Drittel des Wärmebedarfs eines Hauses ab – und senken den Verbrauch der Hauptheizung durchschnittlich um etwa ein Viertel. So lassen sich Heizkosten sparen. Aber es gibt auch einen Haken bei diesen Zusatzheizungen: Etwa 40 Prozent der eingesetzten Energie wird verschwendet. So gelangen unnötig viele Schadstoffe in die Luft, die Umwelt und Gesundheit der Menschen belasten. Zusatzheizungen sparen zwar oft Erdgas und Heizöl. Aber dieser eigentlich positive Effekt fürs Klima verpufft weitgehend durch den Mehrverbrauch.
Nutzerverhalten und alte Technik treiben Energieverbrauch in die Höhe
Für den erhöhten Heizenergieverbrauch durch Zusatzheizungen wie zum Beispiel einen Kaminofen gibt es vor allem zwei Gründe – das Nutzerverhalten und die Technik: Es wird zu viel zusätzlich geheizt und viele Zusatzheizungen sind weniger effizient als die eigentliche Heizung. Wer einen Kaminofen hat, will es in der Regel komfortabel und behaglich haben – und heizt deshalb oft deutlich mehr als eigentlich notwendig wäre. Dass dabei mehr Brennholz verbraucht wird, ist für die Nutzer oft nicht wichtig, weil es sich kaum auf die Kosten auswirkt. Denn viele Hausbesitzer verfeuern Holz aus dem eigenen Garten oder erhalten dieses kostengünstig von Nachbarn oder Bekannten.
Fünf Gründe für die Nutzung einer Zusatzheizung wie Kaminofen oder Kachelofen
Der Wirkungsgrad von Zusatzheizungen ist im Schnitt deutlich geringer als der des Hauptheizsystems. Das liegt zum Beispiel am Ofentyp: Ein kostengünstiger Ofen aus dem Baumarkt ist weniger effizient als ein gemauerter Kachelofen oder ein moderner Feuerofen mit Wasserführung. Außerdem muss ein Ofen die richtige Größe haben, damit er effizient genutzt werden kann.
Fazit: Wenn sich Hausbesitzer einen Kaminofen wünschen, sollten sie sich unbedingt von einem Energieberater oder auch Schornsteinfeger zur passenden Größe und Einbindung in das bestehende Heizsystem beraten lassen. Wer schon einen Kaminofen besitzt, tauscht das veraltete Modell im besten Fall gegen einen energieeffizienten Ofen aus.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort