Ist noch keine
Dachbodendämmung vorhanden, heißt es also: Nachrüsten. Ohnehin ist der
Aufwand gering und lohnt sich deshalb um so mehr. Eine Dämmung im Do-it-yourself-Verfahren ist bei der obersten Geschossdecke überhaupt kein Problem, ein wenig handwerkliches Geschick vorausgesetzt. So können Hausbesitzer den Dachboden noch preiswerter dämmen.
Lösungen für die Dachbodenämmung
Der
Dachboden kann mit einer Aufdeckendämmung, Zwischendeckendämmung oder
Unterdeckendämmung (in den darunter liegenden Räumen) gedämmt werden. Hausbesitzer haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Dämmmaterialien: Es gibt feste Dämmstoffplatten, flexible Dämmstoffbahnen und auch Schütt- oder
Einblasdämmungen für Hohlräume in Holzbalkendecken - und damit für jeden Dachboden die passende Lösung. Besonders praktisch für die Dachbodendämmung in Eigenregie sind Dämmplatten mit Nut-Feder-Verbindung, mit denen sich spielend eine lückenlose Dämmschicht "zusammenpuzzeln" lässt, aber auch gefalzte Dämmplatten, Dämmstoffbahnen oder -schüttungen sind leicht zu verarbeiten.
Begehbar oder nicht begehbar?
Eine Frage sollten sich Hausbesitzer vor der Dachbodendämmung stellen: Soll der Dachboden begehbar bleiben? In diesem Fall muss die Dämmung belastbar sein. Das gilt auch, wenn der Dachboden für Lagerzwecke genutzt werden soll. Für eine solche begehbare
Dachbodendämmung stehen Dämmplatten mit verstärkter Oberfläche aus
druckstabilen Gips- oder Spanplatten zur Verfügung. Muss die oberste
Geschossdecke nicht begehbar bleiben, reichen Dämmplatten ohne
Verstärkung oder weiche Dämmstoffbahnen aus.
Bodentreppe ist neuralgischer Punkt
Beachtung sollte zudem der Bodentreppe geschenkt werden. Sie durchbricht die oberste Geschossdecke auf rund einem Quadratmeter - wird sie bei der Dämmung
vergessen, zieht das kostenschwere Folgen nach sich: Ein beträchtlicher
Teil der Dämmwirkung geht verloren. Wichtig ist deshalb eine gut gedämmte Einbaufuge und
eine luftdicht eingebaute Bodentreppe.
Dachbodendämmung ist Pflicht nach EnEV
Über beheizten Räumen ist die Dachbodendämmung übrigens Pflicht, so schreibt es die
Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Das beste Argument für
eine Dämmung der obersten Geschossdecke ist und bleibt aber die
Energieeinsparung: Bis zu 20 Prozent der Heizkosten können sich
Hausbesitzer sparen, wenn sie den Dachboden nicht mehr unnötig
mitheizen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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