Gaspreise steigen aktuell / Unsicherheit bei Verbrauchern wächst
Wer mit Gas heizt, sollte den eigenen Gasvertrag überprüfen. Wichtig sind dabei Preisniveau, Vertragslaufzeit und, sofern vorhanden, die Preisgarantie. Sie legt fest, wie lange der aktuelle Preis stabil bleibt. Läuft sie bald aus, kann der Anbieter den Preis erhöhen, indem er ein Preiserhöhungsschreiben verschickt. Haushalte sollten deshalb prüfen, wann die Preisgarantie endet. Wenn sie bald ausläuft, sollten sich Kund:innen bei ihrem aktuellen Anbieter nach Verlängerungsoptionen mit Preisgarantie erkundigen. Ein neuer Vertrag mit längerer Preisgarantie schafft Planungssicherheit für den nächsten Winter. Bietet der bisherige Anbieter keine attraktiven Tarife an, ist ein Anbieterwechsel sinnvoll. Die günstigsten Tarife beginnen aktuelll bei etwa zehn Cent pro Kilowattstunde, Anfang März waren es noch acht Cent. Um günstige Tarife zu finden, sollten die Filter in Vergleichsportalen genutzt werden, aber insbesondere den Bonus und die "direkte Wechselmöglichkeit" herausnehmen.
Strom und Fernwärme mittelfristig betroffen, allerdings wohl geringer als bei Gas
Die gestiegenen Gaspreise machen sich nun auch bei den Strompreisen bemerkbar. Seit Ausbruch des Konflikts sind Stromtarife für Neukunden um rund 16 Prozent teurer geworden. Das aktuelle Preisniveau entspricht dem von Oktober 2025, kurz bevor die Strompreise durch einen milliardenschweren Bundeszuschuss zu sinken begannen. So lässt der Irankrieg den Milliardenzuschuss des Staates verpuffen. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) bezahlte im Februar 2026 im bundesweiten Durchschnitt im günstigsten Stromtarif mit zwölfmonatiger Preisgarantie rund 24,2 Cent pro kWh. Aktuell liegt das günstigste Angebot im Bundesschnitt bei rund 28 Cent/kWh. Das entspricht laut dem Vergleichsportal Verivox einem Preisanstieg von rund 15,7 Prozent.
Auch die Fernwärmepreise sind in den meisten Netzen eng an die Entwicklung des Gaspreises geknüpft: Teilweise replizieren die Preisformeln der Anbieter direkt die Großhandelspreise für Gas. Die komplexen Preisformeln führen in der Fernwärme zu einer automatischen Preisanpassung, wobei die Entwicklung der Großhandelspreise häufig erst mit einem Verzug von einem Jahr berücksichtigt werden. Die Preise vieler Fernwärmekunden werden daher oftmals vorerst stabil bleiben, die Preiserhöhung käme dann mit einer Verzögerung von etwa einem Jahr. Bei vielen Mieter:innen dürften sich höhere Preise sogar erst in zwei Jahren mit der Nebenkostenabrechnung bemerkbar machen.
Ölheizung: Kosten für Heizöl direkt gestiegen / Warnung vor Fakeshops!
Die Heizölpreise sind rasant gestiegen, und sie schwanken besonders stark. Bei einer Bestellung von 3.000 Litern kostet Heizöl aktuell etwa 145 Euro pro 100 Liter. Preise in dieser Größenordnung gab es letztmalig in der Energiekrise im Herbst 2022. Haushalte, deren Tanks noch bis zum Ende der aktuellen Heizsaison ausreichend gefüllt sind, können mit der Bestellung warten. Wer einen Tank hat, der weniger als 15 Prozent gefüllt ist, sollte bald bestellen. Eine kleinere Bestellmenge ist dann sinnvoll. Wichtig ist außerdem ein Preisvergleich.
Fake-Shops locken mit günstigem Heizöl: Durch die steigenden Energiepreise suchen viele Haushalte aktuell nach günstigen Angeboten für Heizöl. Kriminelle nutzen diese Situation aus: Obwohl die Saison für den Heizölkauf im Frühjahr in der Regel vorbei ist, nehmen die Fakeshops, die Brennstoffe anbieten, derzeit zu, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen beobachtet. Die Seiten sind professionell gestaltet, teilweise sogar mit gefälschten "Trusted Shops Siegeln" oder einem nachgeahmten Impressum. Die Verbraucherzentrale rät dazu, bei unbekannten Anbietern besonders vorsichtig zu sein. Mit dem Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale können Verbraucher:innen prüfen, ob ein Onlineshop seriös ist.
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Was können Verbraucher aktuell tun?
Immer sinnvoll und die kurzfristigste Möglichkeit, Preissteigerungen zu umgehen, ist das Einsparen von Energie. Dies gilt an der Zapfsäule genauso wie für Warmwasser, Strom und Heizung. Doch auch mittelfristig können sich Verbraucher vor Preissteigerungen schützen:
Langfristige Unabhängigkeit durch erneuerbare Energien
Auch wenn Gaskraftwerke weiterhin einen Teil der Stromerzeugung übernehmen - der wachsende Anteil erneuerbarer Energien im Strommix sorgt dafür, dass Deutschland in diesem Bereich zunehmend unabhängiger von Energieimporten wird. Auch private Eigentümer:innen können diese Strategie für sich nutzen, um weniger anfällig für schwankende Öl- und Gaspreise zu sein:
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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