Die Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben viele Eigentümer verunsichert. Darf ich jetzt noch eine neue Gasheizung einbauen? Das ist eine häufig gestellte Frage. Viele wollen Fakten schaffen, bevor das umgangssprachlich so genannte Heizungsgesetz in Kraft tritt. Doch wer künftige Kostenrisiken dabei nicht im Blick hat, wird womöglich draufzahlen, warnt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Mit dem Blick auf steigende Netzentgelte und CO2-Abgaben sowie hohe Kosten für Wasserstoff und Biomethan heißt es: "Jetzt noch eine neue Gasheizung einzubauen, kann deshalb für Verbraucher:innen zu einem extrem teuren Experiment werden."
Diese 5 Risiken beim Einbau einer neuen Gasheizung sollten Eigentümer jetzt kennen
Risiko 1: Hohe Anschaffungskosten und keine Förderung
Viele Eigentümer erschrecken, wenn sie die Kosten für eine Wärmepumpe sehen. So kostet eine Luftwärmepumpe aktuell rund 31.000 Euro. Dabei übersehen sie, dass auch eine Gasheizung nicht mehr so günstig ist wie in den vergangenen Jahren. Von 6.000 Euro auf rund 10.000 Euro sind die Kosten allein in den letzten zwei Jahren gestiegen. Und anders als bei der Wärmepumpe gibt es für die Gasheizung keine Förderung. Wer sich dagegen für eine klimafreundliche Heizung entscheidet, kann die Anschaffungskosten mit einer Förderung deutlich senken. Übrigens: 5/6 der Kosten für eine Heizung entstehen nicht bei der Investition am Anfang, sondern danach im Heizungsbetrieb. Eigentümer sollten deshalb nicht nur auf die Anschaffungskosten schauen!
Risiko 2: Hohe Betriebskosten für die Gasheizung
Die Gaspreise liegen aktuell wieder auf Vorkrisenniveau, deshalb gehen viele Eigentümer davon aus, dass die Gasheizung auch künftig eine günstige Variante ist. Doch diese Rechnung wird gleich an mehreren Stellen nicht mehr aufgehen, denn in den kommenden Jahren wird das Heizen mit Gas deutlich teurer: So wird der CO2-Preis schon ab 2024 wieder steigen, ab 2027 könnte die Abgabe sogar sprunghaft ansteigen. Dann könnte ein Preisschock ähnlich wie zu Beginn der Energiekrise 2022 drohen. Dazu kommen steigende Netzentgelte und Umlagen wie die Speicherumlage, die bis 2027 verlängert wurde und aktuell Mehrkosten von rund 20 Euro im Jahr bedeutet.
Was hat es mit den steigenden Netzentgelten auf sich? Durch die zunehmende Nutzung von Wärmepumpen und Fernwärme wird die Anzahl von privaten Haushalten, die an das Gasnetz angeschlossen sind, deutlich zurückgehen. Dadurch werden die Kosten für den Betrieb der Gasnetze auf immer weniger Schultern verteilt.
Risiko 3: Preisbremsen fallen weg
Darauf, dass Preisschübe durch staatliche Preisbremsen aufgefangen werden, können sich Eigentümer künftig nicht verlassen. Sowohl die Gaspreisbremse als auch die abgesenkte Umsatzsteuer auf Gaslieferungen laufen im Frühjahr 2024 aus.
Aktuellen Informationen nach könnte die abgesenkte Umsatzsteuer sogar schon früher passé sein. Demnach plant die Bundesregierung, die Regelung bereits Ende 2023 auslaufen zu lassen. Statt 7 fallen dann wieder 19 Prozent Steuer an.
Risiko 4: Begrenzte Laufzeit
Mit dem GEG-Kompromiss ist der Einbau einer neuen Gasheizung zwar in mehr Fällen möglich, voraussichtlich auch nach 2024 noch, am Enddatum hält die Bundesregierung aber fest: Ab 2045 sollen nach dem bisherigen Entwurf keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen mehr betrieben werden dürfen. Alle jetzt eingebauten Gasheizungen dürfen also noch maximal 22 Jahre laufen. Bisher laufen Gasheizungen in der Praxis häufig deutlich länger.
Risiko 5: Aber was ist mit Wasserstoff und Biomethan / Biogas?
Das GEG erlaubt zwar unter Umständen noch den Einbau einer Gasheizung, fordert in Zukunft aber einen Anteil erneuerbarer Energien. Dieser könnte zum Beispiel mit Biomethan erfüllt werden. Doch Biomethan (und auch Wasserstoff) werden in absehbarer Zeit nicht ausreichend und nur zu hohen Preisen verfügbar sein. Schon jetzt gibt es im Biogas-Markt erhebliche Versorgungs- und Kostenprobleme. Auch hier kann also eine Kostenfalle lauern!
Was also tun? Die Verbraucherzentrale rät, Schnellschüsse bei der Heizungsfrage zu vermeiden. Bei einer noch funktionierenden Heizungsanlage sollte die Zeit jetzt genutzt werden, um einfache oder auch umfangreichere Sanierungsmaßnahmen am Gebäude umzusetzen. Darüber hinaus lohnt sich während der restlichen Laufzeit der Gasheizung ein Gasvergleich, um die Heizkosten so gering wie möglich zu halten.
Die Devise für Eigentümer mit Gasheizung sollte sein: Besser Niedertemperatur-ready als Wasserstoff-ready! Es ist sinnvoller das Temperaturniveau in der Wärmeverteilung im Haus zu senken als auf eine Gasheizung zu setzen, die irgendwann auch mal Wasserstoff verbrennen könnte. Einsparmaßnahmen an der Gebäudehülle führen in der Regel dazu, dass die Vorlauftemperatur für die Heizung gesenkt werden kann. Das erleichtert später den Einbau einer Wärmepumpe – und spart insgesamt Heizenergie unabhängig von der Art der Wärmeerzeugung.
WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
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