Die Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben viele Eigentümer verunsichert. Darf ich jetzt noch eine neue Gasheizung einbauen? Das ist eine häufig gestellte Frage. Viele wollen Fakten schaffen, bevor das umgangssprachlich so genannte Heizungsgesetz in Kraft tritt. Doch wer künftige Kostenrisiken dabei nicht im Blick hat, wird womöglich draufzahlen, warnt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Mit dem Blick auf steigende Netzentgelte und CO2-Abgaben sowie hohe Kosten für Wasserstoff und Biomethan heißt es: "Jetzt noch eine neue Gasheizung einzubauen, kann deshalb für Verbraucher:innen zu einem extrem teuren Experiment werden."
Diese 5 Risiken beim Einbau einer neuen Gasheizung sollten Eigentümer jetzt kennen
Risiko 1: Hohe Anschaffungskosten und keine Förderung
Viele Eigentümer erschrecken, wenn sie die Kosten für eine Wärmepumpe sehen. So kostet eine Luftwärmepumpe aktuell rund 31.000 Euro. Dabei übersehen sie, dass auch eine Gasheizung nicht mehr so günstig ist wie in den vergangenen Jahren. Von 6.000 Euro auf rund 10.000 Euro sind die Kosten allein in den letzten zwei Jahren gestiegen. Und anders als bei der Wärmepumpe gibt es für die Gasheizung keine Förderung. Wer sich dagegen für eine klimafreundliche Heizung entscheidet, kann die Anschaffungskosten mit einer Förderung deutlich senken. Übrigens: 5/6 der Kosten für eine Heizung entstehen nicht bei der Investition am Anfang, sondern danach im Heizungsbetrieb. Eigentümer sollten deshalb nicht nur auf die Anschaffungskosten schauen!
Risiko 2: Hohe Betriebskosten für die Gasheizung
Die Gaspreise liegen aktuell wieder auf Vorkrisenniveau, deshalb gehen viele Eigentümer davon aus, dass die Gasheizung auch künftig eine günstige Variante ist. Doch diese Rechnung wird gleich an mehreren Stellen nicht mehr aufgehen, denn in den kommenden Jahren wird das Heizen mit Gas deutlich teurer: So wird der CO2-Preis schon ab 2024 wieder steigen, ab 2027 könnte die Abgabe sogar sprunghaft ansteigen. Dann könnte ein Preisschock ähnlich wie zu Beginn der Energiekrise 2022 drohen. Dazu kommen steigende Netzentgelte und Umlagen wie die Speicherumlage, die bis 2027 verlängert wurde und aktuell Mehrkosten von rund 20 Euro im Jahr bedeutet.
Was hat es mit den steigenden Netzentgelten auf sich? Durch die zunehmende Nutzung von Wärmepumpen und Fernwärme wird die Anzahl von privaten Haushalten, die an das Gasnetz angeschlossen sind, deutlich zurückgehen. Dadurch werden die Kosten für den Betrieb der Gasnetze auf immer weniger Schultern verteilt.
Risiko 3: Preisbremsen fallen weg
Darauf, dass Preisschübe durch staatliche Preisbremsen aufgefangen werden, können sich Eigentümer künftig nicht verlassen. Sowohl die Gaspreisbremse als auch die abgesenkte Umsatzsteuer auf Gaslieferungen laufen im Frühjahr 2024 aus.
Aktuellen Informationen nach könnte die abgesenkte Umsatzsteuer sogar schon früher passé sein. Demnach plant die Bundesregierung, die Regelung bereits Ende 2023 auslaufen zu lassen. Statt 7 fallen dann wieder 19 Prozent Steuer an.
Risiko 4: Begrenzte Laufzeit
Mit dem GEG-Kompromiss ist der Einbau einer neuen Gasheizung zwar in mehr Fällen möglich, voraussichtlich auch nach 2024 noch, am Enddatum hält die Bundesregierung aber fest: Ab 2045 sollen nach dem bisherigen Entwurf keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen mehr betrieben werden dürfen. Alle jetzt eingebauten Gasheizungen dürfen also noch maximal 22 Jahre laufen. Bisher laufen Gasheizungen in der Praxis häufig deutlich länger.
Risiko 5: Aber was ist mit Wasserstoff und Biomethan / Biogas?
Das GEG erlaubt zwar unter Umständen noch den Einbau einer Gasheizung, fordert in Zukunft aber einen Anteil erneuerbarer Energien. Dieser könnte zum Beispiel mit Biomethan erfüllt werden. Doch Biomethan (und auch Wasserstoff) werden in absehbarer Zeit nicht ausreichend und nur zu hohen Preisen verfügbar sein. Schon jetzt gibt es im Biogas-Markt erhebliche Versorgungs- und Kostenprobleme. Auch hier kann also eine Kostenfalle lauern!
Was also tun? Die Verbraucherzentrale rät, Schnellschüsse bei der Heizungsfrage zu vermeiden. Bei einer noch funktionierenden Heizungsanlage sollte die Zeit jetzt genutzt werden, um einfache oder auch umfangreichere Sanierungsmaßnahmen am Gebäude umzusetzen. Darüber hinaus lohnt sich während der restlichen Laufzeit der Gasheizung ein Gasvergleich, um die Heizkosten so gering wie möglich zu halten.
Die Devise für Eigentümer mit Gasheizung sollte sein: Besser Niedertemperatur-ready als Wasserstoff-ready! Es ist sinnvoller das Temperaturniveau in der Wärmeverteilung im Haus zu senken als auf eine Gasheizung zu setzen, die irgendwann auch mal Wasserstoff verbrennen könnte. Einsparmaßnahmen an der Gebäudehülle führen in der Regel dazu, dass die Vorlauftemperatur für die Heizung gesenkt werden kann. Das erleichtert später den Einbau einer Wärmepumpe – und spart insgesamt Heizenergie unabhängig von der Art der Wärmeerzeugung.
Generell ist die Installation möglich. Bei Kältemittel führenden Leitungen sind allerdings Längen- und Höhengrenzen der Hersteller zu ...
Antwort lesen »Da Sie den Steuerbonus für die Sanierung nur bekommen, wenn das Fachunternehmen die Bescheinigung ausstellt, sollte das möglich sein. Zudem ...
Antwort lesen »Um die Anforderungen der Förderung für die Wärmepumpe zu erfüllen, ist kein zweiter Zähler erforderlich. Nachlesen können Sie das unter ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung teilt sich auf die Basis- und die Bonusförderung auf. Zur Basisförderung bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es nicht verboten, den Heizeinsatz selbst zu tauschen. Benötigen Sie die Fachunternehmererklärung für die ...
Antwort lesen »Relevant ist hier das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Nachweisen müssen Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, das Gebäude zu verkaufen oder zu vermieten, benötigen Sie einen Energieausweis. Aufgrund der Größe und des Baustandards ist ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus, teilen sich die Kosten gleichmäßig auf alle Wohneinheiten auf. Insgesamt stehen bei 16 ...
Antwort lesen »Im nächsten Schritt benötigen Sie einen technischen Projektnachweis (TPN) von Ihrem Energieberater. Mit diesem können Sie den ...
Antwort lesen »Nach § 21 des Wohnungseigentumsgesetzes teilen sich die Kosten in aller Regel entsprechend den Miteigentumsanteilen auf die ...
Antwort lesen »Im Programm 455-E sind keine Fördermittel mehr verfügbar. Es gibt allerdings einige Alternativen. So bekommen Sie günstige Darlehen für die ...
Antwort lesen »Nach den Anforderungen im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg ist die Installation einer Solaranlage im Bestand ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Generell wirkt sich der Denkmalschutz-Status erst einmal ...
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Antwort lesen »Fördermittel für einen neuen Pufferspeicher bekommen Sie im Zuge einer geförderten Heizungsoptimierung. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in ...
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Antwort lesen »Aller Voraussicht ist das nicht möglich, da Sie mit den Arbeiten bereits begonnen haben. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hier nach ...
Antwort lesen »Die Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ unterscheidet nicht zwischen Denkmal und ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine festen Regelungen, sodass Energieberater die anfallenden Kosten selbst festlegen können. Eine Kopplung an die Förder- ...
Antwort lesen »In diesem besonderen Fall ist das Gebäudeenergiegesetz nicht eindeutig. Denn da heißt es: "Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Dachdämmung ohne Hinterlüftung auszuführen. Damit das funktioniert, sind allerdings zwei Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich bzw. auch nicht sinnvoll ist. Denn die Förderung aus dem KfW-Programm 308 bekommen Sie nur, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Wärmepumpe im Dachgeschoss aufzustellen. Interessieren Sie sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, gibt es ...
Antwort lesen »Soll die Maßnahme komplett in Eigenleistung umgesetzt werden, ist ausnahmsweise kein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung ...
Antwort lesen »Am einfachsten ist es in Ihrem Fall, ein Gefach aus Balken zwischen die Dämmwolle zu legen. Darauf können Sie Bohlen mit Abstand verlegen. ...
Antwort lesen »Zum Jahr 2024 haben sich die Rahmenbedingungen für Wärmepumpenstrom geändert. So ist geregelt, dass die Netzentgelte bei 60 Prozent des ...
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Antwort lesen »Sind Sie nicht umgemeldet, aber Eigentümer, können Sie die Förderung der Heizung beantragen. Nötig ist dazu mindestens eine ...
Antwort lesen »Handelt es sich um einen Boden zu unbeheizten Räumen oder zu Erdreich, ist eine Dämmung unter der Fußbodenheizung nötig. Diese können Sie ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im ...
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