Die Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben viele Eigentümer verunsichert. Darf ich jetzt noch eine neue Gasheizung einbauen? Das ist eine häufig gestellte Frage. Viele wollen Fakten schaffen, bevor das umgangssprachlich so genannte Heizungsgesetz in Kraft tritt. Doch wer künftige Kostenrisiken dabei nicht im Blick hat, wird womöglich draufzahlen, warnt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Mit dem Blick auf steigende Netzentgelte und CO2-Abgaben sowie hohe Kosten für Wasserstoff und Biomethan heißt es: "Jetzt noch eine neue Gasheizung einzubauen, kann deshalb für Verbraucher:innen zu einem extrem teuren Experiment werden."
Diese 5 Risiken beim Einbau einer neuen Gasheizung sollten Eigentümer jetzt kennen
Risiko 1: Hohe Anschaffungskosten und keine Förderung
Viele Eigentümer erschrecken, wenn sie die Kosten für eine Wärmepumpe sehen. So kostet eine Luftwärmepumpe aktuell rund 31.000 Euro. Dabei übersehen sie, dass auch eine Gasheizung nicht mehr so günstig ist wie in den vergangenen Jahren. Von 6.000 Euro auf rund 10.000 Euro sind die Kosten allein in den letzten zwei Jahren gestiegen. Und anders als bei der Wärmepumpe gibt es für die Gasheizung keine Förderung. Wer sich dagegen für eine klimafreundliche Heizung entscheidet, kann die Anschaffungskosten mit einer Förderung deutlich senken. Übrigens: 5/6 der Kosten für eine Heizung entstehen nicht bei der Investition am Anfang, sondern danach im Heizungsbetrieb. Eigentümer sollten deshalb nicht nur auf die Anschaffungskosten schauen!
Risiko 2: Hohe Betriebskosten für die Gasheizung
Die Gaspreise liegen aktuell wieder auf Vorkrisenniveau, deshalb gehen viele Eigentümer davon aus, dass die Gasheizung auch künftig eine günstige Variante ist. Doch diese Rechnung wird gleich an mehreren Stellen nicht mehr aufgehen, denn in den kommenden Jahren wird das Heizen mit Gas deutlich teurer: So wird der CO2-Preis schon ab 2024 wieder steigen, ab 2027 könnte die Abgabe sogar sprunghaft ansteigen. Dann könnte ein Preisschock ähnlich wie zu Beginn der Energiekrise 2022 drohen. Dazu kommen steigende Netzentgelte und Umlagen wie die Speicherumlage, die bis 2027 verlängert wurde und aktuell Mehrkosten von rund 20 Euro im Jahr bedeutet.
Was hat es mit den steigenden Netzentgelten auf sich? Durch die zunehmende Nutzung von Wärmepumpen und Fernwärme wird die Anzahl von privaten Haushalten, die an das Gasnetz angeschlossen sind, deutlich zurückgehen. Dadurch werden die Kosten für den Betrieb der Gasnetze auf immer weniger Schultern verteilt.
Risiko 3: Preisbremsen fallen weg
Darauf, dass Preisschübe durch staatliche Preisbremsen aufgefangen werden, können sich Eigentümer künftig nicht verlassen. Sowohl die Gaspreisbremse als auch die abgesenkte Umsatzsteuer auf Gaslieferungen laufen im Frühjahr 2024 aus.
Aktuellen Informationen nach könnte die abgesenkte Umsatzsteuer sogar schon früher passé sein. Demnach plant die Bundesregierung, die Regelung bereits Ende 2023 auslaufen zu lassen. Statt 7 fallen dann wieder 19 Prozent Steuer an.
Risiko 4: Begrenzte Laufzeit
Mit dem GEG-Kompromiss ist der Einbau einer neuen Gasheizung zwar in mehr Fällen möglich, voraussichtlich auch nach 2024 noch, am Enddatum hält die Bundesregierung aber fest: Ab 2045 sollen nach dem bisherigen Entwurf keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen mehr betrieben werden dürfen. Alle jetzt eingebauten Gasheizungen dürfen also noch maximal 22 Jahre laufen. Bisher laufen Gasheizungen in der Praxis häufig deutlich länger.
Risiko 5: Aber was ist mit Wasserstoff und Biomethan / Biogas?
Das GEG erlaubt zwar unter Umständen noch den Einbau einer Gasheizung, fordert in Zukunft aber einen Anteil erneuerbarer Energien. Dieser könnte zum Beispiel mit Biomethan erfüllt werden. Doch Biomethan (und auch Wasserstoff) werden in absehbarer Zeit nicht ausreichend und nur zu hohen Preisen verfügbar sein. Schon jetzt gibt es im Biogas-Markt erhebliche Versorgungs- und Kostenprobleme. Auch hier kann also eine Kostenfalle lauern!
Was also tun? Die Verbraucherzentrale rät, Schnellschüsse bei der Heizungsfrage zu vermeiden. Bei einer noch funktionierenden Heizungsanlage sollte die Zeit jetzt genutzt werden, um einfache oder auch umfangreichere Sanierungsmaßnahmen am Gebäude umzusetzen. Darüber hinaus lohnt sich während der restlichen Laufzeit der Gasheizung ein Gasvergleich, um die Heizkosten so gering wie möglich zu halten.
Die Devise für Eigentümer mit Gasheizung sollte sein: Besser Niedertemperatur-ready als Wasserstoff-ready! Es ist sinnvoller das Temperaturniveau in der Wärmeverteilung im Haus zu senken als auf eine Gasheizung zu setzen, die irgendwann auch mal Wasserstoff verbrennen könnte. Einsparmaßnahmen an der Gebäudehülle führen in der Regel dazu, dass die Vorlauftemperatur für die Heizung gesenkt werden kann. Das erleichtert später den Einbau einer Wärmepumpe – und spart insgesamt Heizenergie unabhängig von der Art der Wärmeerzeugung.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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