Die Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben viele Eigentümer verunsichert. Darf ich jetzt noch eine neue Gasheizung einbauen? Das ist eine häufig gestellte Frage. Viele wollen Fakten schaffen, bevor das umgangssprachlich so genannte Heizungsgesetz in Kraft tritt. Doch wer künftige Kostenrisiken dabei nicht im Blick hat, wird womöglich draufzahlen, warnt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Mit dem Blick auf steigende Netzentgelte und CO2-Abgaben sowie hohe Kosten für Wasserstoff und Biomethan heißt es: "Jetzt noch eine neue Gasheizung einzubauen, kann deshalb für Verbraucher:innen zu einem extrem teuren Experiment werden."
Diese 5 Risiken beim Einbau einer neuen Gasheizung sollten Eigentümer jetzt kennen
Risiko 1: Hohe Anschaffungskosten und keine Förderung
Viele Eigentümer erschrecken, wenn sie die Kosten für eine Wärmepumpe sehen. So kostet eine Luftwärmepumpe aktuell rund 31.000 Euro. Dabei übersehen sie, dass auch eine Gasheizung nicht mehr so günstig ist wie in den vergangenen Jahren. Von 6.000 Euro auf rund 10.000 Euro sind die Kosten allein in den letzten zwei Jahren gestiegen. Und anders als bei der Wärmepumpe gibt es für die Gasheizung keine Förderung. Wer sich dagegen für eine klimafreundliche Heizung entscheidet, kann die Anschaffungskosten mit einer Förderung deutlich senken. Übrigens: 5/6 der Kosten für eine Heizung entstehen nicht bei der Investition am Anfang, sondern danach im Heizungsbetrieb. Eigentümer sollten deshalb nicht nur auf die Anschaffungskosten schauen!
Risiko 2: Hohe Betriebskosten für die Gasheizung
Die Gaspreise liegen aktuell wieder auf Vorkrisenniveau, deshalb gehen viele Eigentümer davon aus, dass die Gasheizung auch künftig eine günstige Variante ist. Doch diese Rechnung wird gleich an mehreren Stellen nicht mehr aufgehen, denn in den kommenden Jahren wird das Heizen mit Gas deutlich teurer: So wird der CO2-Preis schon ab 2024 wieder steigen, ab 2027 könnte die Abgabe sogar sprunghaft ansteigen. Dann könnte ein Preisschock ähnlich wie zu Beginn der Energiekrise 2022 drohen. Dazu kommen steigende Netzentgelte und Umlagen wie die Speicherumlage, die bis 2027 verlängert wurde und aktuell Mehrkosten von rund 20 Euro im Jahr bedeutet.
Was hat es mit den steigenden Netzentgelten auf sich? Durch die zunehmende Nutzung von Wärmepumpen und Fernwärme wird die Anzahl von privaten Haushalten, die an das Gasnetz angeschlossen sind, deutlich zurückgehen. Dadurch werden die Kosten für den Betrieb der Gasnetze auf immer weniger Schultern verteilt.
Risiko 3: Preisbremsen fallen weg
Darauf, dass Preisschübe durch staatliche Preisbremsen aufgefangen werden, können sich Eigentümer künftig nicht verlassen. Sowohl die Gaspreisbremse als auch die abgesenkte Umsatzsteuer auf Gaslieferungen laufen im Frühjahr 2024 aus.
Aktuellen Informationen nach könnte die abgesenkte Umsatzsteuer sogar schon früher passé sein. Demnach plant die Bundesregierung, die Regelung bereits Ende 2023 auslaufen zu lassen. Statt 7 fallen dann wieder 19 Prozent Steuer an.
Risiko 4: Begrenzte Laufzeit
Mit dem GEG-Kompromiss ist der Einbau einer neuen Gasheizung zwar in mehr Fällen möglich, voraussichtlich auch nach 2024 noch, am Enddatum hält die Bundesregierung aber fest: Ab 2045 sollen nach dem bisherigen Entwurf keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen mehr betrieben werden dürfen. Alle jetzt eingebauten Gasheizungen dürfen also noch maximal 22 Jahre laufen. Bisher laufen Gasheizungen in der Praxis häufig deutlich länger.
Risiko 5: Aber was ist mit Wasserstoff und Biomethan / Biogas?
Das GEG erlaubt zwar unter Umständen noch den Einbau einer Gasheizung, fordert in Zukunft aber einen Anteil erneuerbarer Energien. Dieser könnte zum Beispiel mit Biomethan erfüllt werden. Doch Biomethan (und auch Wasserstoff) werden in absehbarer Zeit nicht ausreichend und nur zu hohen Preisen verfügbar sein. Schon jetzt gibt es im Biogas-Markt erhebliche Versorgungs- und Kostenprobleme. Auch hier kann also eine Kostenfalle lauern!
Was also tun? Die Verbraucherzentrale rät, Schnellschüsse bei der Heizungsfrage zu vermeiden. Bei einer noch funktionierenden Heizungsanlage sollte die Zeit jetzt genutzt werden, um einfache oder auch umfangreichere Sanierungsmaßnahmen am Gebäude umzusetzen. Darüber hinaus lohnt sich während der restlichen Laufzeit der Gasheizung ein Gasvergleich, um die Heizkosten so gering wie möglich zu halten.
Die Devise für Eigentümer mit Gasheizung sollte sein: Besser Niedertemperatur-ready als Wasserstoff-ready! Es ist sinnvoller das Temperaturniveau in der Wärmeverteilung im Haus zu senken als auf eine Gasheizung zu setzen, die irgendwann auch mal Wasserstoff verbrennen könnte. Einsparmaßnahmen an der Gebäudehülle führen in der Regel dazu, dass die Vorlauftemperatur für die Heizung gesenkt werden kann. Das erleichtert später den Einbau einer Wärmepumpe – und spart insgesamt Heizenergie unabhängig von der Art der Wärmeerzeugung.
Um die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen geht es bei Anlagen zur Versorgung mehrerer Gebäude. Die Förderung ...
Antwort lesen »Die Entlastung können alle beantragen, die eine Heizungsanlage selbst betreiben, Brennstoffe kaufen und diese auch bezahlen. Erfüllen Sie ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist zumindest in Bezug auf aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen (auch GEG 2024) nichts weiter zu beachten. Denn eine ...
Antwort lesen »Damit hat Ihr Elektriker recht. Denn weite Teile des Jahres lassen sich überschüssige solare Gewinne auf diese Weise direkt in den ...
Antwort lesen »Ist die Garage Teil des beheizten Gebäudes, können Sie eine BEG-Förderung zur Dachsanierung und -dämmung in Anspruch nehmen. In allen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es hier keine Änderung gibt. Die entsprechende Passage ist in § 71 Absatz 12 der Beschlussfassung des Bundestages ...
Antwort lesen »Nein, das funktioniert leider nicht. Den Steuerbonus für die Sanierung bekommen Sie nur, wenn Fachhandwerker Arbeiten durchführen. Möchten ...
Antwort lesen »Für das reine Aufheizen der Fußbodenheizung gibt es grundsätzlich keine Förderung. Sie können allerdings den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist eine Lüftungsanlage nur im Rahmen der EE-Klasse Pflicht. Wichtig ist jedoch, dass Sie die beantragte Effizienzhausstufe ...
Antwort lesen »In § 32 der Bauordnung geht es um Abstandsregeln auf Dächern. Diese sollen ein Überspringen von Bränden von einem Gebäudeteil auf einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist geplant, den Geschwindigkeitsbonus nur selbstnutzenden Wohneigentümern zur Verfügung zu stellen. Nachlesen können Sie das ...
Antwort lesen »Zuletzt konnten Sie die steuerliche Förderung aus § 35c EStG 2022 für eine Gasheizung nutzen. Voraussetzung dafür war jedoch der Einbau ...
Antwort lesen »Da neuer Wohnraum ausschließlich im Anbau bzw. in der Aufstockung entstehen soll, ist hier zu unterscheiden. Für die Aufstockung können Sie ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es in diesem Fall keinen KfW-Kredit, abgesehen von der Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus. Ab 2024 soll sich das ...
Antwort lesen »Aktuell stehen Ihnen zur Förderung neuer Fenster Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent über die BEG-EM zur Verfügung. Diese gibt es für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es eine gute Idee, überschüssigem Strom der Solaranlage im Sommer für die Warmwasserbereitung zu nutzen. Haben Sie ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung 2024 können Sie beantragen. Allerdings erhalten Sie den Einkommensbonus nur als selbstnutzender Eigentümer (keine ...
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Antwort lesen »Ja, das ist kein Problem. Sie haben nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Sollte es ohne Ihr ...
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