1. Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG): Derzeit sind nur die ersten Details zur neuen Förderung bekannt, die im Januar 2021 startet, Merkblätter und Richtlinien werden wohl zum Jahreswechsel veröffentlicht. Wichtig für Eigentümer ist: Die Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen werden ab dem 2. Januar 2021 beim BAFA beantragt, Förderkredite weiterhin bei der KfW. Auf der sicheren Seite beim Thema Förderung sind Sanierer übrigens mit unseren Förder-eBooks. Denn die interaktiven Schritt-für-Schritt-Anleitungen enthalten immer die aktuellsten Informationen. Und auch, wer schon ein eBook besitzt, wird ein Update erhalten.
2. Run auf die Förderung: Regelrecht mit Anträgen überrollt wurde die KfW, als das neue Förderprogramm für private Ladestationen im November startete. Nach nicht einmal vier Wochen sind bereits 100.000 Zuschuss-Anträge eingegangen! Ebenso gefragt sind die BAFA-Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen: Vom 1. Januar bis 30. November wurden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle insgesamt 211.079 Anträge auf Förderung gestellt!
3. Druckfrisches EEG 2021: Gute Nerven mussten viele Eigentümer in diesem Jahr beim Thema erneuerbare Energien haben! Vor allem die Solarpioniere, also diejenigen Eigentümer, die schon vor 20 Jahren ihre Photovoltaik-Anlagen in Betrieb genommen haben, hingen bis jetzt in der Luft! Im wahrsten Sinne des Wortes "last minute" haben Bundestag und Bundesrat das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) verabschiedet, dass einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb alter Solarstrom-Anlagen ermöglicht. Und auch für alle anderen Eigentümer wird die Nutzung von Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage attraktiver.
4. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das gerade erst in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz wird 2021 zu unser aller Alltagsbegleiter werden! Relevant ist es bei jeder Sanierung, beim Austausch alter Heizungen, bei jedem Hauskauf oder Verkauf, bei Vermietung und Verpachtung. Im neuen Jahr werden wir alle Informationen zu gesetzlichen Vorgaben auf unserem Ratgeberportal auf das GEG umstellen. Nur beim Energieausweis gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2021.
5. Heizungstausch und CO2-Preis: Auch 2020 ist für einige Heizungen die "Gnadenfrist" abgelaufen, sie müssen raus. Und auch darüber hinaus gilt: Augen auf beim Heizungstausch! Denn bei der Auswahl der neuen Heizung muss jetzt ein Punkt mehr bedacht werden - der CO2-Preis. Er verteuert ab 2021 das Heizen mit fossilen Brennstoffen. Ein Grund mehr, einer klimafreundlichen Heizung den Vorzug zu geben!
6. Corona und lüften: Das kann und will nun wirklich keiner mehr hören! Doch das Thema wird uns mindestens noch diesen Winter begleiten. Und gerade bei Treffen im Familien- und Freundeskreis über die Feiertage sollte das Lüften nicht zu kurz kommen. Wir haben dafür Tipps und vielleicht sind Lüftungsanlagen dann das Trendthema 2021?
7. Marktstammdatenregister: Die Verbraucherzentralen weisen zum Jahresende noch einmal verstärkt darauf hin: Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher - auch alte bestehende Anlagen! - müssen bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Sonst droht ein Verlust der Einspeisevergütung!
8. Aus für alte Kaminöfen zum Jahresende: Von Januar 2021 an dürfen viele ältere Kaminofen-Modelle nicht mehr betrieben werden. Eigentümer sollten dringend einen Blick auf das Typenschild werfen, ob auch ihr alter Kamin augrund der Fristenregelung außer Betrieb gehen muss.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort