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30.12.2020
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Jahresende 2020: Sanierungsthemen auf Allzeithoch

Unsere Checkliste - diese 8 Punkte sind jetzt noch wichtig

Ein schwieriges und für uns alle anstrengendes Jahr geht zu Ende. Doch was die Themen rund um die Sanierung angeht, heißt es eher: Krise? Welche Krise? Schon der Jahresstart mit der neuen Förderung war fulminant und zum Ende von 2020 überschlagen sich die Meldungen mit Neuerungen und Änderungen. Vieles lässt auf ein tolles 2021 hoffen! Das sind die aktuell wichtigsten Themen.

Fachwerkstadt im Schnee
Zum Jahresende nochmal in Ruhe das ungewöhnliche Jahr Revue passieren lassen und Haken auf der Sanierungs-Checkliste machenFoto: Pixabay / hschmider

1. Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG): Derzeit sind nur die ersten Details zur neuen Förderung bekannt, die im Januar 2021 startet, Merkblätter und Richtlinien werden wohl zum Jahreswechsel veröffentlicht. Wichtig für Eigentümer ist: Die Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen werden ab dem 2. Januar 2021 beim BAFA beantragt, Förderkredite weiterhin bei der KfW. Auf der sicheren Seite beim Thema Förderung sind Sanierer übrigens mit unseren Förder-eBooks. Denn die interaktiven Schritt-für-Schritt-Anleitungen enthalten immer die aktuellsten Informationen. Und auch, wer schon ein eBook besitzt, wird ein Update erhalten.

2. Run auf die Förderung: Regelrecht mit Anträgen überrollt wurde die KfW, als das neue Förderprogramm für private Ladestationen im November startete. Nach nicht einmal vier Wochen sind bereits 100.000 Zuschuss-Anträge eingegangen! Ebenso gefragt sind die BAFA-Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen: Vom 1. Januar bis 30. November wurden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle insgesamt 211.079 Anträge auf Förderung gestellt!

3. Druckfrisches EEG 2021:
Gute Nerven mussten viele Eigentümer in diesem Jahr beim Thema erneuerbare Energien haben! Vor allem die Solarpioniere, also diejenigen Eigentümer, die schon vor 20 Jahren ihre Photovoltaik-Anlagen in Betrieb genommen haben, hingen bis jetzt in der Luft! Im wahrsten Sinne des Wortes "last minute" haben Bundestag und Bundesrat das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) verabschiedet, dass einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb alter Solarstrom-Anlagen ermöglicht. Und auch für alle anderen Eigentümer wird die Nutzung von Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage attraktiver.

4. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das gerade erst in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz wird 2021 zu unser aller Alltagsbegleiter werden! Relevant ist es bei jeder Sanierung, beim Austausch alter Heizungen, bei jedem Hauskauf oder Verkauf, bei Vermietung und Verpachtung. Im neuen Jahr werden wir alle Informationen zu gesetzlichen Vorgaben auf unserem Ratgeberportal auf das GEG umstellen. Nur beim Energieausweis gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2021.

5. Heizungstausch und CO2-Preis: Auch 2020 ist für einige Heizungen die "Gnadenfrist" abgelaufen, sie müssen raus. Und auch darüber hinaus gilt: Augen auf beim Heizungstausch! Denn bei der Auswahl der neuen Heizung muss jetzt ein Punkt mehr bedacht werden - der CO2-Preis. Er verteuert ab 2021 das Heizen mit fossilen Brennstoffen. Ein Grund mehr, einer klimafreundlichen Heizung den Vorzug zu geben!

6. Corona und lüften: Das kann und will nun wirklich keiner mehr hören! Doch das Thema wird uns mindestens noch diesen Winter begleiten. Und gerade bei Treffen im Familien- und Freundeskreis über die Feiertage sollte das Lüften nicht zu kurz kommen. Wir haben dafür Tipps und vielleicht sind Lüftungsanlagen dann das Trendthema 2021?

7. Marktstammdatenregister: Die Verbraucherzentralen weisen zum Jahresende noch einmal verstärkt darauf hin: Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher - auch alte bestehende Anlagen! - müssen bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Sonst droht ein Verlust der Einspeisevergütung!

8. Aus für alte Kaminöfen zum Jahresende: Von Januar 2021 an dürfen viele ältere Kaminofen-Modelle nicht mehr betrieben werden. Eigentümer sollten dringend einen Blick auf das Typenschild werfen, ob auch ihr alter Kamin augrund der Fristenregelung außer Betrieb gehen muss.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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