1. Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG): Derzeit sind nur die ersten Details zur neuen Förderung bekannt, die im Januar 2021 startet, Merkblätter und Richtlinien werden wohl zum Jahreswechsel veröffentlicht. Wichtig für Eigentümer ist: Die Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen werden ab dem 2. Januar 2021 beim BAFA beantragt, Förderkredite weiterhin bei der KfW. Auf der sicheren Seite beim Thema Förderung sind Sanierer übrigens mit unseren Förder-eBooks. Denn die interaktiven Schritt-für-Schritt-Anleitungen enthalten immer die aktuellsten Informationen. Und auch, wer schon ein eBook besitzt, wird ein Update erhalten.
2. Run auf die Förderung: Regelrecht mit Anträgen überrollt wurde die KfW, als das neue Förderprogramm für private Ladestationen im November startete. Nach nicht einmal vier Wochen sind bereits 100.000 Zuschuss-Anträge eingegangen! Ebenso gefragt sind die BAFA-Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen: Vom 1. Januar bis 30. November wurden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle insgesamt 211.079 Anträge auf Förderung gestellt!
3. Druckfrisches EEG 2021: Gute Nerven mussten viele Eigentümer in diesem Jahr beim Thema erneuerbare Energien haben! Vor allem die Solarpioniere, also diejenigen Eigentümer, die schon vor 20 Jahren ihre Photovoltaik-Anlagen in Betrieb genommen haben, hingen bis jetzt in der Luft! Im wahrsten Sinne des Wortes "last minute" haben Bundestag und Bundesrat das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) verabschiedet, dass einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb alter Solarstrom-Anlagen ermöglicht. Und auch für alle anderen Eigentümer wird die Nutzung von Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage attraktiver.
4. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das gerade erst in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz wird 2021 zu unser aller Alltagsbegleiter werden! Relevant ist es bei jeder Sanierung, beim Austausch alter Heizungen, bei jedem Hauskauf oder Verkauf, bei Vermietung und Verpachtung. Im neuen Jahr werden wir alle Informationen zu gesetzlichen Vorgaben auf unserem Ratgeberportal auf das GEG umstellen. Nur beim Energieausweis gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2021.
5. Heizungstausch und CO2-Preis: Auch 2020 ist für einige Heizungen die "Gnadenfrist" abgelaufen, sie müssen raus. Und auch darüber hinaus gilt: Augen auf beim Heizungstausch! Denn bei der Auswahl der neuen Heizung muss jetzt ein Punkt mehr bedacht werden - der CO2-Preis. Er verteuert ab 2021 das Heizen mit fossilen Brennstoffen. Ein Grund mehr, einer klimafreundlichen Heizung den Vorzug zu geben!
6. Corona und lüften: Das kann und will nun wirklich keiner mehr hören! Doch das Thema wird uns mindestens noch diesen Winter begleiten. Und gerade bei Treffen im Familien- und Freundeskreis über die Feiertage sollte das Lüften nicht zu kurz kommen. Wir haben dafür Tipps und vielleicht sind Lüftungsanlagen dann das Trendthema 2021?
7. Marktstammdatenregister: Die Verbraucherzentralen weisen zum Jahresende noch einmal verstärkt darauf hin: Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher - auch alte bestehende Anlagen! - müssen bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Sonst droht ein Verlust der Einspeisevergütung!
8. Aus für alte Kaminöfen zum Jahresende: Von Januar 2021 an dürfen viele ältere Kaminofen-Modelle nicht mehr betrieben werden. Eigentümer sollten dringend einen Blick auf das Typenschild werfen, ob auch ihr alter Kamin augrund der Fristenregelung außer Betrieb gehen muss.
WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
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