1. Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG): Derzeit sind nur die ersten Details zur neuen Förderung bekannt, die im Januar 2021 startet, Merkblätter und Richtlinien werden wohl zum Jahreswechsel veröffentlicht. Wichtig für Eigentümer ist: Die Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen werden ab dem 2. Januar 2021 beim BAFA beantragt, Förderkredite weiterhin bei der KfW. Auf der sicheren Seite beim Thema Förderung sind Sanierer übrigens mit unseren Förder-eBooks. Denn die interaktiven Schritt-für-Schritt-Anleitungen enthalten immer die aktuellsten Informationen. Und auch, wer schon ein eBook besitzt, wird ein Update erhalten.
2. Run auf die Förderung: Regelrecht mit Anträgen überrollt wurde die KfW, als das neue Förderprogramm für private Ladestationen im November startete. Nach nicht einmal vier Wochen sind bereits 100.000 Zuschuss-Anträge eingegangen! Ebenso gefragt sind die BAFA-Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen: Vom 1. Januar bis 30. November wurden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle insgesamt 211.079 Anträge auf Förderung gestellt!
3. Druckfrisches EEG 2021: Gute Nerven mussten viele Eigentümer in diesem Jahr beim Thema erneuerbare Energien haben! Vor allem die Solarpioniere, also diejenigen Eigentümer, die schon vor 20 Jahren ihre Photovoltaik-Anlagen in Betrieb genommen haben, hingen bis jetzt in der Luft! Im wahrsten Sinne des Wortes "last minute" haben Bundestag und Bundesrat das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) verabschiedet, dass einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb alter Solarstrom-Anlagen ermöglicht. Und auch für alle anderen Eigentümer wird die Nutzung von Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage attraktiver.
4. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das gerade erst in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz wird 2021 zu unser aller Alltagsbegleiter werden! Relevant ist es bei jeder Sanierung, beim Austausch alter Heizungen, bei jedem Hauskauf oder Verkauf, bei Vermietung und Verpachtung. Im neuen Jahr werden wir alle Informationen zu gesetzlichen Vorgaben auf unserem Ratgeberportal auf das GEG umstellen. Nur beim Energieausweis gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2021.
5. Heizungstausch und CO2-Preis: Auch 2020 ist für einige Heizungen die "Gnadenfrist" abgelaufen, sie müssen raus. Und auch darüber hinaus gilt: Augen auf beim Heizungstausch! Denn bei der Auswahl der neuen Heizung muss jetzt ein Punkt mehr bedacht werden - der CO2-Preis. Er verteuert ab 2021 das Heizen mit fossilen Brennstoffen. Ein Grund mehr, einer klimafreundlichen Heizung den Vorzug zu geben!
6. Corona und lüften: Das kann und will nun wirklich keiner mehr hören! Doch das Thema wird uns mindestens noch diesen Winter begleiten. Und gerade bei Treffen im Familien- und Freundeskreis über die Feiertage sollte das Lüften nicht zu kurz kommen. Wir haben dafür Tipps und vielleicht sind Lüftungsanlagen dann das Trendthema 2021?
7. Marktstammdatenregister: Die Verbraucherzentralen weisen zum Jahresende noch einmal verstärkt darauf hin: Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher - auch alte bestehende Anlagen! - müssen bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Sonst droht ein Verlust der Einspeisevergütung!
8. Aus für alte Kaminöfen zum Jahresende: Von Januar 2021 an dürfen viele ältere Kaminofen-Modelle nicht mehr betrieben werden. Eigentümer sollten dringend einen Blick auf das Typenschild werfen, ob auch ihr alter Kamin augrund der Fristenregelung außer Betrieb gehen muss.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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