1. Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG): Derzeit sind nur die ersten Details zur neuen Förderung bekannt, die im Januar 2021 startet, Merkblätter und Richtlinien werden wohl zum Jahreswechsel veröffentlicht. Wichtig für Eigentümer ist: Die Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen werden ab dem 2. Januar 2021 beim BAFA beantragt, Förderkredite weiterhin bei der KfW. Auf der sicheren Seite beim Thema Förderung sind Sanierer übrigens mit unseren Förder-eBooks. Denn die interaktiven Schritt-für-Schritt-Anleitungen enthalten immer die aktuellsten Informationen. Und auch, wer schon ein eBook besitzt, wird ein Update erhalten.
2. Run auf die Förderung: Regelrecht mit Anträgen überrollt wurde die KfW, als das neue Förderprogramm für private Ladestationen im November startete. Nach nicht einmal vier Wochen sind bereits 100.000 Zuschuss-Anträge eingegangen! Ebenso gefragt sind die BAFA-Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen: Vom 1. Januar bis 30. November wurden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle insgesamt 211.079 Anträge auf Förderung gestellt!
3. Druckfrisches EEG 2021: Gute Nerven mussten viele Eigentümer in diesem Jahr beim Thema erneuerbare Energien haben! Vor allem die Solarpioniere, also diejenigen Eigentümer, die schon vor 20 Jahren ihre Photovoltaik-Anlagen in Betrieb genommen haben, hingen bis jetzt in der Luft! Im wahrsten Sinne des Wortes "last minute" haben Bundestag und Bundesrat das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) verabschiedet, dass einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb alter Solarstrom-Anlagen ermöglicht. Und auch für alle anderen Eigentümer wird die Nutzung von Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage attraktiver.
4. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das gerade erst in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz wird 2021 zu unser aller Alltagsbegleiter werden! Relevant ist es bei jeder Sanierung, beim Austausch alter Heizungen, bei jedem Hauskauf oder Verkauf, bei Vermietung und Verpachtung. Im neuen Jahr werden wir alle Informationen zu gesetzlichen Vorgaben auf unserem Ratgeberportal auf das GEG umstellen. Nur beim Energieausweis gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2021.
5. Heizungstausch und CO2-Preis: Auch 2020 ist für einige Heizungen die "Gnadenfrist" abgelaufen, sie müssen raus. Und auch darüber hinaus gilt: Augen auf beim Heizungstausch! Denn bei der Auswahl der neuen Heizung muss jetzt ein Punkt mehr bedacht werden - der CO2-Preis. Er verteuert ab 2021 das Heizen mit fossilen Brennstoffen. Ein Grund mehr, einer klimafreundlichen Heizung den Vorzug zu geben!
6. Corona und lüften: Das kann und will nun wirklich keiner mehr hören! Doch das Thema wird uns mindestens noch diesen Winter begleiten. Und gerade bei Treffen im Familien- und Freundeskreis über die Feiertage sollte das Lüften nicht zu kurz kommen. Wir haben dafür Tipps und vielleicht sind Lüftungsanlagen dann das Trendthema 2021?
7. Marktstammdatenregister: Die Verbraucherzentralen weisen zum Jahresende noch einmal verstärkt darauf hin: Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher - auch alte bestehende Anlagen! - müssen bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Sonst droht ein Verlust der Einspeisevergütung!
8. Aus für alte Kaminöfen zum Jahresende: Von Januar 2021 an dürfen viele ältere Kaminofen-Modelle nicht mehr betrieben werden. Eigentümer sollten dringend einen Blick auf das Typenschild werfen, ob auch ihr alter Kamin augrund der Fristenregelung außer Betrieb gehen muss.
Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Bei der BAFA konnten Sie Anpassungen der Förderung nur innerhalb der Widerspruchsfrist (4 ...
Antwort lesen »Um die Umlage zurückfordern zu können, muss die Wärmepumpe über einen eigenen Zähler mit dem Stromnetz verbunden sein. Integrierte, nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich muss die Rechnung beglichen sein, bevor Sie die BnD erhalten und den Verwendungsnachweis einreichen können. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Sind die Bohlen auf dem Dachboden dicht verlegt, könnte tatsächlich Feuchte von unten daran kondensieren. Das passiert, wenn feuchtwarme ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Können Sie das sicherstellen, weil Sie die Förderung beispielsweise für ...
Antwort lesen »Ja, auch für den Austausch einer bestehenden Wärmepumpe bekommen Sie die Heizungsförderung. Wichtig ist, dass die neue Anlage die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümerin allein stellen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im ...
Antwort lesen »Die Höchstgrenze förderbarer Kosten gilt immer pro Gebäude. In diesem Fall darf Ihre Tochter für das geschenkte Haus, in dem Sie mit ...
Antwort lesen »Die Vorgabe mit der maximal möglichen Schichtdicke gilt nur bei einer Einblas-/Kerndämmung. Bringen Sie auch eine Außendämmung an, ist ...
Antwort lesen »Sie können das Material separat allein kaufen und den Fachhandwerker unabhängig davon beauftragen, um die Förderung der Dachdämmung zu ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem Schornsteinfeger. Denn dieser muss den Ofen abnehmen, auch wenn er in der Baugenehmigung ...
Antwort lesen »Wenn die Heizung nicht von der Austauschpflicht nach § 72 GEG betroffen ist und die Emissionswerte den aktuellen Vorgaben entsprechen, ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie in diesem Bereich leider keine Zuschüsse beantragen. Ohne Pflegegrad bekommen Sie bei Bedarf aber einen günstigen ...
Antwort lesen »§ 47 GEG bezieht sich auf die Dämmung der obersten Geschossdecke und lässt die Dachdämmung als Alternative zu. Nach § 3 GEG handelt es sich ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizungsförderung, können Sie im Zweifamilienhaus Fördermittel für zwei Wohneinheiten beantragen. Das gilt allerdings nur ...
Antwort lesen »Ohne die Anlage im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne hier leider nicht möglich. Wurde die Gasheizung fachgerecht ausgelegt, ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K, ...
Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche ...
Antwort lesen »Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort