Schon heute müssen Hausbesitzer, die mit Holz heizen, strenge Anforderungen an die Luftreinhaltung erfüllen. Ab dem 01.01.2015 werden die Anforderungen für Pelletheizungen weiter verschärft: Der Grenzwert von 60 Milligramm (mg) Feinstaub wird auf 20 mg herabgesetzt, so sieht es die neue Fassung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (2. Stufe der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionschutzgesetz - BImSchV) vor. Wer also jetzt auf eine Pelletheizung umsattelt, spart sich über die gesamte Betriebsdauer der Heizung die teurere Messung im Heizungskeller. Denn noch in diesem Jahr in Betrieb genommene Heizungen werden nach den Vorgaben der 1. Stufe der BImSchV gemessen.
Günstig heizen mit Holzpellets
Mit Holzpellets können Hausbesitzer im Vergleich zu fossilen Brennstoffen nicht nur sauber heizen, sondern auch ihre Heizkosten senken. Denn im Vergleich mit Heizöl sind Holzpellets im Schnitt rund 25 Prozent günstiger, im Juli 2014 waren es sogar stolze 35 Prozent. Auch niedrige Zinsen für Modernisierungskredite sprechen für einen zügigen Austausch. Finanzieren lässt sich die Pelletheizung mit dem KfW-Programm 167 "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" für die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien. Förderung für die neue Heizung gibt es aber nicht nur von der KfW.
Förderung senkt Kosten für Pelletheizung
Auch beim Bafa können Hausbesitzer Förderung für ihre Pelletheizung beantragen. Mindestens 2.400 Euro sieht das Marktanreizprogramm als Basisförderung für den Austausch veralteter Heiztechnik vor. Kommt zusätzlich eine Solarthermie-Anlage zum Einsatz, gibt es noch mehr Förderung. Einziger Wermutstropfen: Schon seit 01.01.2014 werden nur noch Pelletheizungen, die die Grenzwerte der 2. Stufe für Feinstaub und CO nachweisen können (für CO-Emissionen 200mg/m³ und für Staubemissionen 20mg/m³), vom Bafa gefördert.
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