Schon heute müssen Hausbesitzer, die mit Holz heizen, strenge Anforderungen an die Luftreinhaltung erfüllen. Ab dem 01.01.2015 werden die Anforderungen für Pelletheizungen weiter verschärft: Der Grenzwert von 60 Milligramm (mg) Feinstaub wird auf 20 mg herabgesetzt, so sieht es die neue Fassung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (2. Stufe der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionschutzgesetz - BImSchV) vor. Wer also jetzt auf eine Pelletheizung umsattelt, spart sich über die gesamte Betriebsdauer der Heizung die teurere Messung im Heizungskeller. Denn noch in diesem Jahr in Betrieb genommene Heizungen werden nach den Vorgaben der 1. Stufe der BImSchV gemessen.
Günstig heizen mit Holzpellets
Mit Holzpellets können Hausbesitzer im Vergleich zu fossilen Brennstoffen nicht nur sauber heizen, sondern auch ihre Heizkosten senken. Denn im Vergleich mit Heizöl sind Holzpellets im Schnitt rund 25 Prozent günstiger, im Juli 2014 waren es sogar stolze 35 Prozent. Auch niedrige Zinsen für Modernisierungskredite sprechen für einen zügigen Austausch. Finanzieren lässt sich die Pelletheizung mit dem KfW-Programm 167 "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" für die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien. Förderung für die neue Heizung gibt es aber nicht nur von der KfW.
Förderung senkt Kosten für Pelletheizung
Auch beim Bafa können Hausbesitzer Förderung für ihre Pelletheizung beantragen. Mindestens 2.400 Euro sieht das Marktanreizprogramm als Basisförderung für den Austausch veralteter Heiztechnik vor. Kommt zusätzlich eine Solarthermie-Anlage zum Einsatz, gibt es noch mehr Förderung. Einziger Wermutstropfen: Schon seit 01.01.2014 werden nur noch Pelletheizungen, die die Grenzwerte der 2. Stufe für Feinstaub und CO nachweisen können (für CO-Emissionen 200mg/m³ und für Staubemissionen 20mg/m³), vom Bafa gefördert.
Das ist möglich. Sie können den iSFP 15 Jahre lang zur Beantragung von Fördermitteln mit iSFP-Bonus nutzen, sofern diese angeboten werden. ...
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Antwort lesen »Als von der KfW unabhängige Online-Plattform können wir Ihnen zu technischen Fragen leider keine individuellen Antworten geben. Diese ...
Antwort lesen »Als unabhängiges Online-Portal bieten wir selbst leider keine individuellen Beratungen an. Diese bekommen Sie aber von einem Handwerker aus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK sollte in solch einem Fall der Bauträger die Förderung beantragen. Denn er vergibt die Aufträge an Fachunternehmen ...
Antwort lesen »Eine verlässliche Antwort auf Ihre Frage können wir Ihnen aus der Ferne leider nicht geben. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die ...
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Antwort lesen »Verbindliche Antworten bekommen Sie hier von der für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland. Verlässliche Aussagen bekommen ...
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Antwort lesen »Zugelassene Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Die Experten nehmen Ihr Gebäude ...
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Antwort lesen »Die Grenze von 60.000 Euro gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Möchten Sie beide Maßnahmen in diesem Jahr umsetzen lassen, ändert sich ...
Antwort lesen »Sofern der Platz im Erdgeschoss vorhanden ist, können Sie Gastherme und Warmwasserspeicher problemlos dort aufstellen lassen. Nötig sind ...
Antwort lesen »Das BAFA hat aktuell Bearbeitungszeiten von 2 bis 5 Monaten. Diese sind zum einen auf Corona bedingte Ausfälle, zum anderen aber auch auf ...
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Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine rechtliche Frage handelt, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Experten für WEG-Recht in ...
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