Update 8.1.2026: Die KfW informiert über eine rückwirkende Herabsenkung des energetischen Zielniveaus für schon laufende Projekte: Auch für Anträge, die bis zum 23.10.2025 gestellt wurden, akzeptiert die KfW jetzt bei der geförderten Wohnimmobilie das energetische Niveau EH 85 EE als ausreichend, statt des vorher erforderlichen Standards EH 70 EE.
Update 12. November 2025: Ab dem 10.12.2025 bietet die KfW keine Beantragung der 20-jährigen Zinsbindung mehr an! Familien können sich die günstigen Zinsen dadurch nur noch für maximal 10 Jahre sichern.
Update 23.10.2025: Seit dem 23. Oktober 2025 gelten im KfW-Programm "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) deutlich bessere Konditionen. Zum Einen wurden die Zinsen merklich gesenkt, so dass Familien günstigere Kredite erhalten können, zum Anderen sind die Förderbedingungen verbessert worden:
Deutlich verbesserte Zinskonditionen für Familien
Seit dem 23.10.2025 gilt bei "Jung kauft Alt" ein Endkundenzinssatz von 1,12 % (vorher 1,71 %) p. a. bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung.
Ein Rechenbeispiel zeigt, was Familien jetzt sparen
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Das KfW-Programm "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) steht seit dem 3.9.2024 bereit.
Wichtig zu wissen: Familien, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen den Kreditantrag unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrags bei der KfW stellen. Alternativ kann ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Gewährung der Förderung aus dem Produkt "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) vor Antragstellung geschlossen werden.
Wie sieht die Förderung aus?
Familien können einen zinsgünstigen Kredit für den Altbau-Kauf beantragen. Die Konditionen liegen Ende Oktober 2025 zwischen 0,01 % (7 bis 10 Jahre Laufzeit) und 1,12 % (26 bis 35 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung) effektiver Jahreszins. Die Kredithöhe richtet sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt:
Was genau wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf einer Bestandsimmobilie
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Gefördert werden nur Familien mit Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (laut Steuerbescheid) bei einem minderjährigen Kind im Haushalt (für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt kommen 10.000 Euro hinzu). Die Immobilie muss insgesamt mindestens 5 Jahre selbst zu Wohnzwecken genutzt werden (Unterbrechungen von maximal 2 Jahren sind möglich). Bei Antragstellung darf noch kein Wohneigentum vorhanden sein. Außerdem dürfen Haushalte bei Antragstellung noch keine Bundesförderung aus den Programmen "Baukindergeld" (424), "Wohneigentum für Familien" (300) oder "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb 308) in Anspruch genommen haben. Antragsteller:innen müssen einen Eigentumsanteil von mindestens 50 Prozent haben.
Diese Unterlagen benötigen Familien für das Gespräch mit ihrer Bank / Sparkasse / Bausparkasse:
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Update 24.9.2025: Gezündet hat das Programm bisher nicht, die Antragszahlen sind überschaubar. Das liegt an den hohen Hürden und Risiken. Um das KfW-Programm "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) attraktiver zu machen, sind zwei Änderungen geplant. Die KfW hat das neue Merkblatt für Experten bereits veröffentlicht - es gilt ab dem 23. Oktober 2025.
Update 13.12.2024: Die KfW hat zum 1.1.2025 Änderungen im Förderprogramm angekündigt. So soll ab dem kommenden Jahr auch der entgeltliche Erwerb einer Bestandsimmobilie von Angehörigen zur Selbstnutzung förderfähig sein. Außerdem wird das Programm um den Effizienzhausstandard "Effizienzhaus Denkmal EE" als Sanierungsziel erweitert. Darüber hinaus kann ab dem kommenden Jahr die Selbstnutzung für maximal zwei Jahre unterbrochen werden. Die Mindestselbstnutzungsdauer von insgesamt mindestens 5 Jahren verlängert sich dann um die Zeit, die das geförderte Wohneigentum nicht selbst genutzt wurde.
Update 2.9.2024: Das neue KfW-Programm "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) startet am 3.9.2024. Familien, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen den Kreditantrag unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrags bei der KfW stellen. Alternativ kann ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Gewährung der Förderung aus dem Produkt "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) vor Antragstellung geschlossen werden. Die Konditionen zum Programmstart im September 2024 liegen zwischen 0,25 % (7 bis 10 Jahre Laufzeit) und 3,31 % (26 bis 35 Jahre Laufzeit) effektiver Jahreszins.
Update 7.8.2024: Der Haushaltsausschuss des
Bundestags hat die Mittel für das Förderprogramm "Jung kauft Alt"
freigegeben. Damit kann das Programm zur Förderung von Wohneigentum im
Bestand für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen demnächst
starten.
Update 26.7.2024: "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) -
so heißt das neue KfW-Förderprogramm, das damit als weitere Säule der
Wohneigentumsförderung für Familien angelegt ist. Starten soll das
Kreditprogamm voraussichtlich am 3. September 2024. 350 Millionen Euro
sind für das Förderprogramm eingeplant.
Update 31.1.2024: Aktuellen Nachrichten nach soll das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt (JkA)" im Sommer 2024 an den Start gehen. Die Förderbedingungen stehen aber noch nicht fest. Im Haushaltsentwurf sind aktuell 350 Millionen Euro dafür eingeplant.
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Ursprüngliche News vom 26.9.2023
Viel ist noch nicht bekannt über das neue KfW-Förderprogramm, das sich an junge Familien richten soll. Nach dem Wohnungsbaugipfel im Kanzleramt am 25.9.2023 wurden nur die groben Eckpunkte bekannt gegeben. Die Finanzierung der Förderung soll einmal mehr aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden
Das Förderprogramm soll den Altbau-Bestand und den wachsenden Bedarf an bezahlbaren Eigenheimen für Familien zusammenbringen und Familien beim Hauskauf unterstützen.
Hintergrund: Die gestiegenen Zinsen und hohen Sanierungskosten in Verbindung mit geplanten Sanierungsvorgaben der EU haben zu sinkenden Preisen und weniger Nachfrage bei unsanierten Altbauten geführt. Mit der neuen Förderung sollen für Familien der Erwerb einer solchen Immobilie und die anschließende Sanierung attraktiver werden.
Nachträglich erfolgt hier in der Regel keine Prüfung der JAZ. Die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs ist im Zuge der ...
Antwort lesen »Die Dampfsperre gehört immer auf die warme Seite der Konstruktion – in diesem Fall also unter die Dämmung aus Mineralwolle. Diese sollten ...
Antwort lesen »Wie Sie die Förderung für eine Klimaanlage richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so ...
Antwort lesen »Sofern es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt, ist eine Kombination problemlos möglich. Wichtig ist, dass Sie Kosten strikt teilen ...
Antwort lesen »Hier haben Sie leider keine Möglichkeit. Die Heizungsförderung darf nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer beantragen. Den ...
Antwort lesen »Ja, das sollte kein Problem darstellen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie bzw. Ihr Kunde zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Förderung problemlos und ohne Folgekosten stornieren. Zu beachten ist allerdings Folgendes: Möchten ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen aus der Ferne leider keine fundierte Antwort geben. Denn diese hängt vom aktuellen Zustand ab. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Kaltdach über einem unbeheizten Dachboden, sollte die Dämmung in oder auf der obersten Geschossdecke erfolgen. Sie ...
Antwort lesen »Eine Entscheidung ist hier immer individuell zu treffen. Entscheidend sind dabei unter anderem folgende Punkte: die selbständige ...
Antwort lesen »In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass Sie die Kosten eindeutig der geförderten Maßnahme zuordnen und keine anderen Kosten mit anrechnen. Nach Aussagen des BAFA ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
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