Der Nachweis, dass der eigene Kamin oder Kachelofen die Grenzwerte einhält, erfolgt durch eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Messung des Schornsteinfegers. Eine Nachmessung und die eventuelle Nachrüstung alter Anlagen lohnt sich aus Kosten- und Effizienzgründen jedoch meistens nicht. Hausbesitzer sollten sich daher rechtzeitig um einen Kaminofencheck kümmern.
So können Sie Ofenalter und Emissionshöhe klären
Das Alter des Kamin- oder Kachelofens kann zum Beispiel dem Typenschild entnommen werden. Teilweise sind die Angaben auf den mehrere Jahrzehnte alten Schildern jedoch nicht mehr lesbar. Auf alten Öfen wurde früher oft auch verzichtet, überhaupt ein Typenschild anzubringen. Eine zweite mögliche Quelle ist die Herstellerbescheinigung, die so genannte Prüfstandsmessbescheinigung. Fehlt diese, beantwortet womöglich ein Blick in die Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik die Frage. Dort sind viele Ofentypen und deren Emissionswerte eingetragen.
Sind auch diese Angaben unvollständig oder gibt es keine andere Informationsquelle zu den genutzten Kamin- und Kachelöfen, kann ein Fachmann des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks weiterhelfen. Die Spezialisten bringen das entsprechende Fachwissen zu den verschiedenen Ofentypen mit und können dem Hausbesitzer eine Orientierung bieten. Eine letzte Option ist die Messung durch den Schornsteinfeger, um die tatsächlichen Emissionen festzustellen.
Gesetzliche Grundlage: BImSchV
Für alte Kamin- und Kachelöfen gelten seit 2015 strengere Grenzwerte. Das ist in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV) festgelegt. Die mit Holz befeuerten Wärmespender dürfen einen Staubgrenzwert von 0,15 Gramm pro Kubikmeter und einen Kohlenmonoxid-Grenzwert von vier Gramm pro Kubikmeter nicht überschreiten. Ist das doch der Fall, müssen bis einschließlich 1984 errichtete Anlagen Anfang 2018 ausgemustert sein. Anlagen, die von 1985 bis 1994 errichtet wurden, haben noch eine Gnadenfrist bis Ende 2020.
Unter die Verordnung fallen ummauerte Feuerstätten wie Kamin- und Kachelöfen mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zudem mit einer Tür verschließbar sind. Sie können mit einem zugelassenen Staubfilter nachgerüstet werden. Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen, dürfen ebenfalls nachgerüstet werden. Von der BImSchV ausgenommen sind offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen und Kochherde. Geschlossene Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen, sind ebenfalls von der Verordnung ausgenommen.
Ebenfalls nicht unter die Verordnung fallen historische Kaminöfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden. Doch Vorsicht: Wurde der Ofen im Haus oder der Wohnung zwischenzeitlich umgesetzt, sieht der Gesetzgeber ihn als Neuanlage an. Damit fällt er wieder in den Geltungsbereich der BImSchV.
Neuer Ofen rechnet sich oft
Ein neuer Kamin- oder Kachelofen hat viele Vorteile: Messung und Nachrüstung sind oft teurer als ein kompletter neuer Ofen. Messungen bei alten Öfen schlagen mit rund 100 bis 300 Euro zu Buche, Partikelfilter für den Staub kosten inklusive Einbau bis zu 1.500 Euro. Gegen einen zu hohen CO-Gehalt ist im Übrigen der beste Filter machtlos, hier hilft nur eine Erneuerung.
Ein weiterer Vorteil moderner Feuerungsanlagen: Sie sind energiesparender, haben einen höheren Wirkungsgrad und benötigen daher für die gleiche Heizleistung weniger Holz und verursachen so geringere Brennstoffkosten. Auch bei alten Anlagen, die die gesetzlichen Vorgaben noch erfüllen, sollten Hausbesitzer über eine Erneuerung nachdenken. Ihr Brennstoffverbrauch wird mit einem neuen Ofen deutlich sinken.
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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