Der Nachweis, dass der eigene Kamin oder Kachelofen die Grenzwerte einhält, erfolgt durch eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Messung des Schornsteinfegers. Eine Nachmessung und die eventuelle Nachrüstung alter Anlagen lohnt sich aus Kosten- und Effizienzgründen jedoch meistens nicht. Hausbesitzer sollten sich daher rechtzeitig um einen Kaminofencheck kümmern.
So können Sie Ofenalter und Emissionshöhe klären
Das Alter des Kamin- oder Kachelofens kann zum Beispiel dem Typenschild entnommen werden. Teilweise sind die Angaben auf den mehrere Jahrzehnte alten Schildern jedoch nicht mehr lesbar. Auf alten Öfen wurde früher oft auch verzichtet, überhaupt ein Typenschild anzubringen. Eine zweite mögliche Quelle ist die Herstellerbescheinigung, die so genannte Prüfstandsmessbescheinigung. Fehlt diese, beantwortet womöglich ein Blick in die Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik die Frage. Dort sind viele Ofentypen und deren Emissionswerte eingetragen.
Sind auch diese Angaben unvollständig oder gibt es keine andere Informationsquelle zu den genutzten Kamin- und Kachelöfen, kann ein Fachmann des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks weiterhelfen. Die Spezialisten bringen das entsprechende Fachwissen zu den verschiedenen Ofentypen mit und können dem Hausbesitzer eine Orientierung bieten. Eine letzte Option ist die Messung durch den Schornsteinfeger, um die tatsächlichen Emissionen festzustellen.
Gesetzliche Grundlage: BImSchV
Für alte Kamin- und Kachelöfen gelten seit 2015 strengere Grenzwerte. Das ist in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV) festgelegt. Die mit Holz befeuerten Wärmespender dürfen einen Staubgrenzwert von 0,15 Gramm pro Kubikmeter und einen Kohlenmonoxid-Grenzwert von vier Gramm pro Kubikmeter nicht überschreiten. Ist das doch der Fall, müssen bis einschließlich 1984 errichtete Anlagen Anfang 2018 ausgemustert sein. Anlagen, die von 1985 bis 1994 errichtet wurden, haben noch eine Gnadenfrist bis Ende 2020.
Unter die Verordnung fallen ummauerte Feuerstätten wie Kamin- und Kachelöfen mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zudem mit einer Tür verschließbar sind. Sie können mit einem zugelassenen Staubfilter nachgerüstet werden. Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen, dürfen ebenfalls nachgerüstet werden. Von der BImSchV ausgenommen sind offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen und Kochherde. Geschlossene Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen, sind ebenfalls von der Verordnung ausgenommen.
Ebenfalls nicht unter die Verordnung fallen historische Kaminöfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden. Doch Vorsicht: Wurde der Ofen im Haus oder der Wohnung zwischenzeitlich umgesetzt, sieht der Gesetzgeber ihn als Neuanlage an. Damit fällt er wieder in den Geltungsbereich der BImSchV.
Neuer Ofen rechnet sich oft
Ein neuer Kamin- oder Kachelofen hat viele Vorteile: Messung und Nachrüstung sind oft teurer als ein kompletter neuer Ofen. Messungen bei alten Öfen schlagen mit rund 100 bis 300 Euro zu Buche, Partikelfilter für den Staub kosten inklusive Einbau bis zu 1.500 Euro. Gegen einen zu hohen CO-Gehalt ist im Übrigen der beste Filter machtlos, hier hilft nur eine Erneuerung.
Ein weiterer Vorteil moderner Feuerungsanlagen: Sie sind energiesparender, haben einen höheren Wirkungsgrad und benötigen daher für die gleiche Heizleistung weniger Holz und verursachen so geringere Brennstoffkosten. Auch bei alten Anlagen, die die gesetzlichen Vorgaben noch erfüllen, sollten Hausbesitzer über eine Erneuerung nachdenken. Ihr Brennstoffverbrauch wird mit einem neuen Ofen deutlich sinken.
Die Förderung für die neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Übertragen Sie zwei Wohnungen auf Ihre Kinder, handelt ...
Antwort lesen »Gesetzlich vorgeschrieben sind Energieausweise im Bestand nur dann, wenn Sie eine Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen. ...
Antwort lesen »Erhöhte Anforderungen gibt es hier in der Regel nicht, da von einer Wärmepumpe bis zu einer Leistung von 50 kW nach ...
Antwort lesen »Fachplanungs- und Baubegleitungs-Leistungen sind erforderlich, um die entsprechenden Nachweise zur Förderung ausstellen zu können. Sie ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum der Inbetriebnahme. Da diese in der Regel nach der Abnahme vom Schornsteinfeger erfolgt, können Sie dieses ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Dachboden ausbauen und beheizen, hat die Geschossdecke aus dem 1. OG dauerhaft beidseitig eine hohe Temperatur. Es kommt nicht ...
Antwort lesen »Die Photovoltaik-Förderung im Saarland ist unseren Informationen zur Folge leider ausgeschöpft und nicht mehr verfügbar. Sie profitieren ...
Antwort lesen »In diesem Fall besteht keine Handlungspflicht. Sie erfüllen den Ausnahmetatbestand für die Nachrüstpflicht der Dämmung an der obersten ...
Antwort lesen »Da es in diesem Fall um eine Heizung für mehrere Gebäude geht, beantragen Sie die Förderung für die Errichtung, den Umbau oder die ...
Antwort lesen »Ob die Einblasdämmung in Ihrem Fall infrage kommt, lässt sich aus der Ferne nicht mit Gewissheit sagen. Grundsätzlich ist die Kerndämmung ...
Antwort lesen »Lassen Sie eine Anlage einbauen, welche die technischen Mindestanforderungen erfüllt, können Sie die Förderung für die Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist in diesem Fall, dass ein Fachhandwerker oder ein Energieberater den fachgerechten Einbau bestätigt. ...
Antwort lesen »Haben Sie bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt, gelten die Nachrüstpflichten aus dem GEG nicht. ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Vorgaben. Energieberater können die Kosten selbst definieren und rechnen in der Regel nach Aufwand ab. Ob die Kosten im ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum BAFA. Die Experten prüfen das Vorhaben und teilen Ihnen mit, ob die TPN von Ihrem ...
Antwort lesen »Von der unteren Befüllung und dem Zweistrangsystem gehen höhere Gefahren aus, weshalb der Austausch in aller Regel empfohlen wird. Abhängig ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie den von der Wärmepumpe verbrauchten Strom erfassen können. Genaue Anforderungen an die Messeinheit gibt es aber ...
Antwort lesen »Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das freut uns sehr zu hören. Etwas einfacher funktioniert es mit einer mechanischen Lüftung, wie mit der ...
Antwort lesen »Geht es um eine WEG, empfehlen wir hierzu die Beratung durch einen Experten für WEG-Recht. Dieser prüft die Verträge und gibt auf dieser ...
Antwort lesen »Bei Gebäuden unter Denkmalschutz gibt es immer Ausnahmen. Definiert sind diese in § 105 des GEG. Dort heißt es: "Soweit bei einem ...
Antwort lesen »Haben Sie Boni für selbst nutzende Eigentümer oder einen KfW-Ergänzungskredit aus dem Programm 358 der KfW erhalten, müssen Sie den Verkauf ...
Antwort lesen »Zunächst sollten Sie prüfen lassen, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist. Diese Aufgabe übernimmt ein Energieberater aus Ihrer ...
Antwort lesen »Ältere Heizkörperventile arbeiten oft nicht genau, wodurch Heizkörper oft mehr Energie abgeben als nötig. Ein Austausch durch moderne ...
Antwort lesen »Vorhanden wird die Dämmung noch sein. Die Feuchtigkeit kann abhängig vom Material aber den Wärmeschutz herabsetzen. Das führt dazu, dass ...
Antwort lesen »Auch für massive Brüstungen gibt es Lösungen zum Anhängen der Solarmodule. Entscheidend ist dabei in der Regel, welche Art von Modulen zum ...
Antwort lesen »Hier entscheidet die Bauart und Überdeckung des Tanks. Zur Prüfung empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einer Tankschutzfirma nach AwSV ...
Antwort lesen »Um den KfW-Kredit 358 beantragen zu können, müssen Sie folgende Vorgaben erfüllen: Sie sind Eigentümer des Wohngebäudes bzw. der ...
Antwort lesen »Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Entscheiden Sie sich für einen Filter für den Kamin, fallen erst einmal Kosten von rund 300 bis 400 Euro ...
Antwort lesen »Das durchschnittliche Einkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder. Dazu gehören alle zum ...
Antwort lesen »In § 2 Nummer 3 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) heißt es: "Grundlegende Dachsanierungen sind Baumaßnahmen, bei denen die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort