x
06.03.2014
mehr zu Heizung
 

Keine Bafa-Förderung ohne hydraulischen Abgleich

Zuschuss nur für optimierte Heizung mit erneuerbaren Energien

Ein hydraulischer Abgleich ist ein Muss für alle Hausbesitzer, die bei der Heizungsmodernisierung auf erneuerbare Energien setzen und dabei Bafa-Förderung in Anspruch nehmen wollen. Die Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm (MAP) gibt es für Pelletkessel, Hackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel und Wärmepumpen. Dasselbe gilt für den Kesseltausch-Bonus.

Sparschwein auf Holzpellets
Das BAFA fördert die Modernisierung der Heizung bei einem Umstieg auf erneuerbare Energien mit einem Zuschuss. Voraussetzung ist ein hydraulischer AbgleichFoto: Deutsches Pelletinstitut

Das BAFA hat die Anforderungen für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm (MAP) konkretisiert. Im Klartext heißt das: Ohne einen hydraulischen Abgleich beziehungsweise ohne den entsprechenden Nachweis darf das BAFA keinen Zuschuss für die Modernisierung der Heizung und den Umstieg auf erneuerbare Energien bewilligen und auszahlen. Das BAFA fördert den Einbau von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien mit attraktiven Zuschüssen.

Hydraulischer Abgleich rechnet sich
Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ist eine notwendige Fördervoraussetzung, auch wenn die Durchführung zusätzlichen Aufwand und Mehrkosten verursacht. Bei einem hydraulischen Abgleich der Heizung werden in der Regel lediglich Einstellungen an bereits vorhandenen Ventilen, Reglern oder Pumpen vorgenommen. Da eine abgeglichene Heizung zu einem niedrigeren Brennstoffverbrauch und damit zu niedrigeren Kosten im laufenden Betrieb führt, rechnet sich die Maßnahme.

Auch wer einen Kesseltausch-Bonus beantragen will, muss einen hydraulischen Abgleich der neuen Heizung durchführen lassen. Der Kesseltausch-Bonus wird gewährt, wenn gleichzeitig mit der Errichtung einer Solarthermie-Anlage ein Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird.

Alternative für Sonderfälle: hydraulische Optimierung
Einzige Ausnahme: Wenn die für den hydraulischen Abgleich nötigen Voraussetzungen erst geschaffen werden müssen (zum Beispiel durch den Einbau von Thermostatventilen, Rücklaufverschraubungen oder Strangdifferenzdruckreglern bis hin zum Austausch der Heizkörper), kann er am Ende so teuer werden, dass er wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. In diesen und vergleichbaren Sonderfällen akzeptiert das BAFA anstelle des hydraulischen Abgleichs nach den anerkannten Regeln der Technik auch eine hydraulische Optimierung.

Auch eine hydraulische Optimierung ist jedoch mit einigem Aufwand verbunden: Der Fachunternehmer/Heizungsbauer muss eine Bestandsaufnahme machen und eine Heizlastberechnung oder Heizlastabschätzung vornehmen, um dann zu entscheiden, welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind. Welche Maßnahmen zur hydraulischen Optimierung wirtschaftlich vertretbar und gleichzeitig ausreichend sind, damit eine Förderung gewährt werden kann, entscheidet das BAFA im Einzelfall.

Interessierte Antragsteller sollten sich im Zweifel beim BAFA erkundigen. Hierfür stehen das "Solarpostfach" oder auch die MAP-Fachauskunft unter der Telefonnummer 06196 908-625 zur Verfügung.
 

mehr zu Heizung
 
 
 
 
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)
 
 

Sanierungsforum

Stellen Sie Ihre Fragen an unsere Experten

Zu allen Fragen/Antworten im Sanierungsforum »

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

eBook Förderung Energieberatung und Baubegleitung

 

eBook Förderung Wärmepumpe

 

eBook Förderung Holz-/Pelletheizung

 

eBook Förderung Heizungsoptimierung

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Produkte im Bereich

 
 
 
 

Produkte im Bereich

 

Sanierungsforum

hochrunter

Unsere Portalpartner

 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Newsletter-Abo