Das BAFA hat die Anforderungen für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm (MAP) konkretisiert. Im Klartext heißt das: Ohne einen hydraulischen Abgleich beziehungsweise ohne den entsprechenden Nachweis darf das BAFA keinen Zuschuss für die Modernisierung der Heizung und den Umstieg auf erneuerbare Energien bewilligen und auszahlen. Das BAFA fördert den Einbau von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien mit attraktiven Zuschüssen.
Hydraulischer Abgleich rechnet sich
Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ist eine notwendige Fördervoraussetzung, auch wenn die Durchführung zusätzlichen Aufwand und Mehrkosten verursacht. Bei einem hydraulischen Abgleich der Heizung werden in der Regel lediglich Einstellungen an bereits vorhandenen Ventilen, Reglern oder Pumpen vorgenommen. Da eine abgeglichene Heizung zu einem niedrigeren Brennstoffverbrauch und damit zu niedrigeren Kosten im laufenden Betrieb führt, rechnet sich die Maßnahme.
Auch wer einen Kesseltausch-Bonus beantragen will, muss einen hydraulischen Abgleich der neuen Heizung durchführen lassen. Der Kesseltausch-Bonus wird gewährt, wenn gleichzeitig mit der Errichtung einer Solarthermie-Anlage ein Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird.
Alternative für Sonderfälle: hydraulische Optimierung
Einzige Ausnahme: Wenn die für den hydraulischen Abgleich nötigen Voraussetzungen erst geschaffen werden müssen (zum Beispiel durch den Einbau von Thermostatventilen, Rücklaufverschraubungen oder Strangdifferenzdruckreglern bis hin zum Austausch der Heizkörper), kann er am Ende so teuer werden, dass er wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. In diesen und vergleichbaren Sonderfällen akzeptiert das BAFA anstelle des hydraulischen Abgleichs nach den anerkannten Regeln der Technik auch eine hydraulische Optimierung.
Auch eine hydraulische Optimierung ist jedoch mit einigem Aufwand verbunden: Der Fachunternehmer/Heizungsbauer muss eine Bestandsaufnahme machen und eine Heizlastberechnung oder Heizlastabschätzung vornehmen, um dann zu entscheiden, welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind. Welche Maßnahmen zur hydraulischen Optimierung wirtschaftlich vertretbar und gleichzeitig ausreichend sind, damit eine Förderung gewährt werden kann, entscheidet das BAFA im Einzelfall.
Interessierte Antragsteller sollten sich im Zweifel beim BAFA erkundigen. Hierfür stehen das "Solarpostfach" oder auch die MAP-Fachauskunft unter der Telefonnummer 06196 908-625 zur Verfügung.
Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
Antwort lesen »Relevant sind hier immer die Richtlinien, die zum Antragszeitpunkt galten. In Ihrem Fall handelt es sich dabei um die Richtlinie für die ...
Antwort lesen »Jeder Eigentümer kann die Förderung beantragen. Am einfachsten ist es, wenn der Sohn den Antrag stellt. Denn dieser kann für die selbst ...
Antwort lesen »Dämmen Sie auf der Wandverkleidung, entsteht ein Hohlraum, in dem die Temperatur stark absinkt. Dringt Feuchtigkeit aus dem Raum in diesen ...
Antwort lesen »Förderung für neue Fenster gibt es, wenn Sie diese vor Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe) mit einem Energie-Effizienz-Experten beantragen ...
Antwort lesen »Sie können einen neuen BAFA-Antrag stellen. Wichtig ist aber, dass es dabei nicht um identische Maßnahmen geht. Beantragen Sie etwa ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn laut BEG-EM-Richtlinie setzt: "Die Förderung [...] bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch ...
Antwort lesen »Wurden noch keine Verträge unterzeichnet, können Sie die Heizungsförderung der KfW beantragen. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Die KfW berücksichtigt bei der Heizungsförderung die Einkommen aller zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Innendämmung gibt es über die BEG-EM-Förderung, wenn Sie die technischen Vorgaben erfüllen. Bei Außenwänden mit ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung orientiert sich hier am GEG. Dieses sieht die getrennte Bilanzierung vor, wenn folgende Bedingungen gelten: die Art der ...
Antwort lesen »Das kommt immer auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasanbieters an. Ohne diese zu kennen, können wir Ihnen an dieser Stelle ...
Antwort lesen »Das "Aufstellen eines Energieausweises für das fertiggestellte Gebäude" ist in der Liste der förderbaren Maßnahmen mit aufgeführt. Wir ...
Antwort lesen »Ja, Sie dürfen sowohl den Handwerker wechseln als auch eine andere Wärmepumpe einbauen, ohne die Förderung zu gefährden. Wichtig ist ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie die Förderung erhalten. Denn das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es dabei keine Probleme. Die Ölheizung lässt sich gut regeln und abschalten oder drosseln, wenn der Kachelofen in ...
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