Wer jetzt noch einen barrierefreien Umbau plant, geht zumindest bei den KfW-Zuschüssen leer aus. 2017 können keine Anträge mehr im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen (455)" gestellt werden. Wenn im Bundeshaushalt wieder entsprechende Mittel vorgesehen werden, ist eine Förderung 2018 wieder möglich.
Wer bereits einen Antrag im KfW-Zuschussportal gestellt und eine Zusage der KfW erhalten hat, ist von dem Antragsstopp aber nicht betroffen! Die dafür erforderlichen Mittel wurden von der KfW reserviert.
Kreditförderung für Barrierefreiheit weiter möglich
Alternativ können Hausbesitzer, die einen Umbau für mehr Barrierefreiheit planen, die zinsgünstigen Kredite im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen (159)" nutzen und so ihre Sanierung finanzieren.
Zuschuss-Anträge für Einbruchschutz können weiter gestellt werden
Nicht betroffen von den Antragsstopp sind die Zuschüsse für mehr Einbruchschutz. Anträge auf diese Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen können weiter im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Auch hier sollten Hausbesitzer nicht mehr lange warten. Die KfW hatte schon Anfang Juli darauf hingewiesen, dass die Nachfrage bei den Zuschüssen sehr hoch ist.
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