Wer also jetzt die Verbesserung des Einbruchschutzes plant, kann nach wie vor seinen Antrag auf Zuschuss-Förderung bei der KfW stellen. Die Zusage zur Förderung einbruchsichernder Maßnahmen erhalten Hausbesitzer dann allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass Mittel aus dem Bundeshaushalt 2017 für den Verwendungszweck Einbruchschutz bereitgestellt werden. Die Zusagen für die Förderung werden also erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 und der Ausstattung von Mitteln für den Verwendungszweck Einbruchschutz im KfW-Programm 455 wirksam.
Hausbesitzer können nach Erhalt der Zusage mit dem geplanten Vorhaben beginnen. Der Zuschuss für die Maßnahmen zum Einbruchschutz wird dann frühestens 2017 ausgezahlt. Wer bereits eine Zusage ohne Vorbehalt hat, ist davon übrigens nicht betroffen. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert.
Alternativ zur Zuschussförderung steht Hausbesitzern die Kreditförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen (Programm 159) für die Förderung von Maßnahmen der Barrierereduzierung oder für den Einbruchschutz in Bestandsgebäuden zur Verfügung.
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