Selbst wenn es auf den ersten Blick gar nicht so aussieht: In vielen Kellern schlummern Wohnreserven. Das gilt besonders, seit die Heiztechnik immer schlanker wird. Kleinere Geräte lassen Eigentümern im Keller Raum für Ideen. Wollten Sie schon immer Ihr persönliches Fitness-Studio, eine eigene Sauna oder ein Heimkino? Dann nichts wie ab in den Keller! Auch ein Spielzimmer für den Nachwuchs, ein Partykeller oder eine Werkstatt finden im Keller Platz.
Ausbau: Was wird aus Ihrem Keller?
In erster Linie ist beim Keller-Ausbau also Phantasie gefragt. Abgesehen davon ist die wohl wichtigste Zutat eine effektive Wärmedämmung - und eine gute Abdichtung natürlich. Ist der Keller feucht, muss er zunächst trockengelegt werden. Schließlich sollten die neuen Wohnräume im Keller trocken und beheizbar sein. Spätestens im Winter wird es im Keller sonst ungemütlich. Und auch Schimmel soll keine Möglichkeit haben, sich auszubreiten. Mit einer umfassenden Kellerdämmung können Eigentümer für ein wohnliches und gesundes Klima sorgen. Daneben helfen neue Kellerfenster, die Wärme in den Wohnräumen zu halten. Sie lassen darüber hinaus gesundes Tageslicht in den Keller. Für eine ausreichende Belüftung kann zusätzlich eine Lüftungsanlage sorgen.
Wärmedämmung bringt Wohnlichkeit
Im Wohnkeller ist eine Rundum-Dämmung gefragt: Neben den Kellerwänden sollte auch der Kellerboden gut gedämmt werden, um die neuen Wohnräume im Keller gegen das kalte Erdreich abzuschotten. Zumindest bei den Kellerwänden haben Eigentümer die Wahl zwischen einer Außendämmung (Perimeterdämmung) und einer Innendämmung. Die Außendämmung ist am effektivsten, allerdings aufwendig, relativ teuer und auch nicht immer machbar.
Achtung - Bauauflagen für Keller beachten!
Wichtig zu wissen: Vor dem Kellerausbau sollten Eigentümer prüfen, ob sie für ihr Vorhaben eine Genehmigung brauchen und ob ihr Keller überhaupt dafür geeignet ist. Denn für den Kellerausbau gibt es bestimmte Bauauflagen: Für die Umwandlung in Wohnräume muss der Keller beispielsweise eine Mindesthöhe haben und über ausreichend große Fenster verfügen. Aber auch niedrigere, fensterlose Keller müssen kein Dasein als Rumpelkammer fristen. Eine zusätzliche Toilette oder eine Wellness-Landschaft sind durchaus erlaubt.
Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
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Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
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