Selbst wenn es auf den ersten Blick gar nicht so aussieht: In vielen Kellern schlummern Wohnreserven. Das gilt besonders, seit die Heiztechnik immer schlanker wird. Kleinere Geräte lassen Eigentümern im Keller Raum für Ideen. Wollten Sie schon immer Ihr persönliches Fitness-Studio, eine eigene Sauna oder ein Heimkino? Dann nichts wie ab in den Keller! Auch ein Spielzimmer für den Nachwuchs, ein Partykeller oder eine Werkstatt finden im Keller Platz.
Ausbau: Was wird aus Ihrem Keller?
In erster Linie ist beim Keller-Ausbau also Phantasie gefragt. Abgesehen davon ist die wohl wichtigste Zutat eine effektive Wärmedämmung - und eine gute Abdichtung natürlich. Ist der Keller feucht, muss er zunächst trockengelegt werden. Schließlich sollten die neuen Wohnräume im Keller trocken und beheizbar sein. Spätestens im Winter wird es im Keller sonst ungemütlich. Und auch Schimmel soll keine Möglichkeit haben, sich auszubreiten. Mit einer umfassenden Kellerdämmung können Eigentümer für ein wohnliches und gesundes Klima sorgen. Daneben helfen neue Kellerfenster, die Wärme in den Wohnräumen zu halten. Sie lassen darüber hinaus gesundes Tageslicht in den Keller. Für eine ausreichende Belüftung kann zusätzlich eine Lüftungsanlage sorgen.
Wärmedämmung bringt Wohnlichkeit
Im Wohnkeller ist eine Rundum-Dämmung gefragt: Neben den Kellerwänden sollte auch der Kellerboden gut gedämmt werden, um die neuen Wohnräume im Keller gegen das kalte Erdreich abzuschotten. Zumindest bei den Kellerwänden haben Eigentümer die Wahl zwischen einer Außendämmung (Perimeterdämmung) und einer Innendämmung. Die Außendämmung ist am effektivsten, allerdings aufwendig, relativ teuer und auch nicht immer machbar.
Achtung - Bauauflagen für Keller beachten!
Wichtig zu wissen: Vor dem Kellerausbau sollten Eigentümer prüfen, ob sie für ihr Vorhaben eine Genehmigung brauchen und ob ihr Keller überhaupt dafür geeignet ist. Denn für den Kellerausbau gibt es bestimmte Bauauflagen: Für die Umwandlung in Wohnräume muss der Keller beispielsweise eine Mindesthöhe haben und über ausreichend große Fenster verfügen. Aber auch niedrigere, fensterlose Keller müssen kein Dasein als Rumpelkammer fristen. Eine zusätzliche Toilette oder eine Wellness-Landschaft sind durchaus erlaubt.
Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das Nachrüsten der Klimaanlage grundsätzlich kein Problem. Wichtig ist, dass sich die ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
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