Selbst wenn es auf den ersten Blick gar nicht so aussieht: In vielen Kellern schlummern Wohnreserven. Das gilt besonders, seit die Heiztechnik immer schlanker wird. Kleinere Geräte lassen Eigentümern im Keller Raum für Ideen. Wollten Sie schon immer Ihr persönliches Fitness-Studio, eine eigene Sauna oder ein Heimkino? Dann nichts wie ab in den Keller! Auch ein Spielzimmer für den Nachwuchs, ein Partykeller oder eine Werkstatt finden im Keller Platz.
Ausbau: Was wird aus Ihrem Keller?
In erster Linie ist beim Keller-Ausbau also Phantasie gefragt. Abgesehen davon ist die wohl wichtigste Zutat eine effektive Wärmedämmung - und eine gute Abdichtung natürlich. Ist der Keller feucht, muss er zunächst trockengelegt werden. Schließlich sollten die neuen Wohnräume im Keller trocken und beheizbar sein. Spätestens im Winter wird es im Keller sonst ungemütlich. Und auch Schimmel soll keine Möglichkeit haben, sich auszubreiten. Mit einer umfassenden Kellerdämmung können Eigentümer für ein wohnliches und gesundes Klima sorgen. Daneben helfen neue Kellerfenster, die Wärme in den Wohnräumen zu halten. Sie lassen darüber hinaus gesundes Tageslicht in den Keller. Für eine ausreichende Belüftung kann zusätzlich eine Lüftungsanlage sorgen.
Wärmedämmung bringt Wohnlichkeit
Im Wohnkeller ist eine Rundum-Dämmung gefragt: Neben den Kellerwänden sollte auch der Kellerboden gut gedämmt werden, um die neuen Wohnräume im Keller gegen das kalte Erdreich abzuschotten. Zumindest bei den Kellerwänden haben Eigentümer die Wahl zwischen einer Außendämmung (Perimeterdämmung) und einer Innendämmung. Die Außendämmung ist am effektivsten, allerdings aufwendig, relativ teuer und auch nicht immer machbar.
Achtung - Bauauflagen für Keller beachten!
Wichtig zu wissen: Vor dem Kellerausbau sollten Eigentümer prüfen, ob sie für ihr Vorhaben eine Genehmigung brauchen und ob ihr Keller überhaupt dafür geeignet ist. Denn für den Kellerausbau gibt es bestimmte Bauauflagen: Für die Umwandlung in Wohnräume muss der Keller beispielsweise eine Mindesthöhe haben und über ausreichend große Fenster verfügen. Aber auch niedrigere, fensterlose Keller müssen kein Dasein als Rumpelkammer fristen. Eine zusätzliche Toilette oder eine Wellness-Landschaft sind durchaus erlaubt.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort