Sind im Keller schon Spuren von Feuchtigkeit oder sogar Bauschäden sichtbar, ist es höchste Zeit für eine Sanierung. Sichtbare Anzeichen für Schäden sind Schimmel-Bildung an den Wänden oder der Decke oder auch Salzausblühungen am Mauerwerk. Aber auch ein muffiger Geruch kann ein Hinweis auf einen feuchten Keller sein. Durch länger andauernde Feuchtigkeit können sich im Altbau auch statische Probleme ergeben (durch Korrosion der Deckenträger). Feuchtigkeit kann zudem im Mauerwerk aufsteigen und auch die anderen Stockwerke gefährden, weil sie die Bausubstanz angreift. Spätestens dann ist eine Kellersanierung notwendig. Denn ein feuchtes Haus verliert schnell an Wert.
Kellersanierung dem Fachmann überlassen
In jedem Fall ist hier der Einsatz eines Fachmanns gefragt. Denn eine unsachgemäße Reparatur kann eine ohnehin meist recht teure Kellersanierung noch kostspieliger machen. Beginnen sollte die Kellersanierung deshalb mit einer gründlichen Ursachenforschung: Erst wenn die Feuchtigkeitsquelle ausgemacht wurde, kann der Keller trockengelegt und abgedichtet werden. Auf Nummer sicher gehen Hausbesitzer dabei mit einer Außenabdichtung der Kellerwand. Diese ist jedoch aufwändig, teuer und in dicht bebauten Gebieten auch nicht immer möglich. Alternativ kann eine Innenabdichtung des Kellers die Lösung sein. Spezielle Sanierputze für salzbelastetes Mauerwerk helfen beim Trocknen der Wände und auch für die Schimmel-Sanierung stehen viele Spezialmittel bereit.
Mit Kellerdämmung Wohnraum schaffen
Wie aufwändig die Kellersanierung wird, hängt vom Schaden, aber auch vom Sollziel ab. Doch hier sollten Hausbesitzer nicht am falschen Ende sparen. Es kann sich lohnen, nicht nur die Feuchtigkeitslecks zu stopfen, sondern im Zug der Sanierung auch in eine bessere Kellerdämmung zu investieren. Denn ein ungedämmter Keller bildet ein großes Wärmeschlupfloch, dass sich auf der Heizkostenabrechnung niederschlägt. Im günstigsten Fall reicht eine nachträgliche Kellerdeckendämmung aus, um unnötige Wärmeverluste zum Erdreich hin zu unterbinden. Mit einer Innendämmung der Wände und des Bodens oder einer nachträglichen Perimeterdämmung können Hausbesitzer aus einem reinen Lagerraum einen gemütlichen Wohnkeller machen. So zahlt sich die Kellersanierung mehrfach aus: durch ein gesundes, schimmelfreies Wohnklima, weniger Heizkosten und mehr Platz im Haus. Wichtig ist, dass Hausbesitzer hier die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) für die Kellerdämmung beachten.
Übrigens: Es muss nicht immer die Bausubstanz sein. Auch durch falsches Lüften kann Feuchtigkeit in den Keller gelangen, besonders im Sommer. Schlägt sich der in der warmen Luft enthaltene Wasserdampf an den kalten Kellerwänden nieder, kann das zu Schimmel führen. Im Sommer sollten Hausbesitzer den Keller daher besser weniger und nur in den kühlen Nachstunden lüften. Besser fürs Lüften geeignet ist die trockene Winterluft.
Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
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Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
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Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
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