Sind im Keller schon Spuren von Feuchtigkeit oder sogar Bauschäden sichtbar, ist es höchste Zeit für eine Sanierung. Sichtbare Anzeichen für Schäden sind Schimmel-Bildung an den Wänden oder der Decke oder auch Salzausblühungen am Mauerwerk. Aber auch ein muffiger Geruch kann ein Hinweis auf einen feuchten Keller sein. Durch länger andauernde Feuchtigkeit können sich im Altbau auch statische Probleme ergeben (durch Korrosion der Deckenträger). Feuchtigkeit kann zudem im Mauerwerk aufsteigen und auch die anderen Stockwerke gefährden, weil sie die Bausubstanz angreift. Spätestens dann ist eine Kellersanierung notwendig. Denn ein feuchtes Haus verliert schnell an Wert.
Kellersanierung dem Fachmann überlassen
In jedem Fall ist hier der Einsatz eines Fachmanns gefragt. Denn eine unsachgemäße Reparatur kann eine ohnehin meist recht teure Kellersanierung noch kostspieliger machen. Beginnen sollte die Kellersanierung deshalb mit einer gründlichen Ursachenforschung: Erst wenn die Feuchtigkeitsquelle ausgemacht wurde, kann der Keller trockengelegt und abgedichtet werden. Auf Nummer sicher gehen Hausbesitzer dabei mit einer Außenabdichtung der Kellerwand. Diese ist jedoch aufwändig, teuer und in dicht bebauten Gebieten auch nicht immer möglich. Alternativ kann eine Innenabdichtung des Kellers die Lösung sein. Spezielle Sanierputze für salzbelastetes Mauerwerk helfen beim Trocknen der Wände und auch für die Schimmel-Sanierung stehen viele Spezialmittel bereit.
Mit Kellerdämmung Wohnraum schaffen
Wie aufwändig die Kellersanierung wird, hängt vom Schaden, aber auch vom Sollziel ab. Doch hier sollten Hausbesitzer nicht am falschen Ende sparen. Es kann sich lohnen, nicht nur die Feuchtigkeitslecks zu stopfen, sondern im Zug der Sanierung auch in eine bessere Kellerdämmung zu investieren. Denn ein ungedämmter Keller bildet ein großes Wärmeschlupfloch, dass sich auf der Heizkostenabrechnung niederschlägt. Im günstigsten Fall reicht eine nachträgliche Kellerdeckendämmung aus, um unnötige Wärmeverluste zum Erdreich hin zu unterbinden. Mit einer Innendämmung der Wände und des Bodens oder einer nachträglichen Perimeterdämmung können Hausbesitzer aus einem reinen Lagerraum einen gemütlichen Wohnkeller machen. So zahlt sich die Kellersanierung mehrfach aus: durch ein gesundes, schimmelfreies Wohnklima, weniger Heizkosten und mehr Platz im Haus. Wichtig ist, dass Hausbesitzer hier die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) für die Kellerdämmung beachten.
Übrigens: Es muss nicht immer die Bausubstanz sein. Auch durch falsches Lüften kann Feuchtigkeit in den Keller gelangen, besonders im Sommer. Schlägt sich der in der warmen Luft enthaltene Wasserdampf an den kalten Kellerwänden nieder, kann das zu Schimmel führen. Im Sommer sollten Hausbesitzer den Keller daher besser weniger und nur in den kühlen Nachstunden lüften. Besser fürs Lüften geeignet ist die trockene Winterluft.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
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Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
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Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
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