Die zusätzliche Förderung erhalten Hausbesitzer, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen. Zugleich werden erstmals auch so genannte Kombinationslösungen gefördert. Mit dem Einbau einer Lüftungsanlage (Lüftungspaket) in Kombination mit einer weiteren förderfähigen Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung, Erneuerung der Fenster) werden Bauschäden wie Schimmel verhindert und der Wohnkomfort gesteigert. Das Heizungspaket unterstützt den Einbau besonders effizienter Heizungen, wenn das komplette Heizsystem (Heizung und Wärmeverteilung) optimiert wird. Diese Paketlösungen bei der Förderung füllen eine Lücke zwischen den Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen zum Effizienzhaus.
Bessere Förderung sowohl im Kreditprogramm als auch bei Zuschüssen
Hausbesitzer erhalten für das Lüftungspaket beziehungsweise Heizungspaket im Kreditprogramm einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Wer die Sanierung aus eigenen Mitteln finanziert, kann einen Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten von 50.000 Euro, maximal also 7.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit beantragen.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Heizungspaket ist dann förderfähig, wenn eine Heizung außer Betrieb genommen wird, die nicht auf Brennwerttechnik basiert und die nicht unter die gesetzliche Austauschpflicht für Heizkessel nach EnEV fällt. Die neue Heizung muss den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen und das gesamte Heizungssystem optimiert werden.
Das Lüftungspaket besteht aus der Erneuerung oder dem erstmaligen Einbau einer förderfähigen Lüftungsanlage (Zu- und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestens einer förderfähigen Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster).
Wichtig zur Antragstellung: Mit den Maßnahmen des Heizungs- und Lüftungspakets können Hausbesitzer ab 01.01.2016 beginnen. Der Antrag kann jedoch erst ab dem 01.04.2016 direkt bei der KfW gestellt werden. Die Einbindung eines Energieberaters von der Liste der Energie-Effizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes ist Pflicht.
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