Die zusätzliche Förderung erhalten Hausbesitzer, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen. Zugleich werden erstmals auch so genannte Kombinationslösungen gefördert. Mit dem Einbau einer Lüftungsanlage (Lüftungspaket) in Kombination mit einer weiteren förderfähigen Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung, Erneuerung der Fenster) werden Bauschäden wie Schimmel verhindert und der Wohnkomfort gesteigert. Das Heizungspaket unterstützt den Einbau besonders effizienter Heizungen, wenn das komplette Heizsystem (Heizung und Wärmeverteilung) optimiert wird. Diese Paketlösungen bei der Förderung füllen eine Lücke zwischen den Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen zum Effizienzhaus.
Bessere Förderung sowohl im Kreditprogramm als auch bei Zuschüssen
Hausbesitzer erhalten für das Lüftungspaket beziehungsweise Heizungspaket im Kreditprogramm einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Wer die Sanierung aus eigenen Mitteln finanziert, kann einen Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten von 50.000 Euro, maximal also 7.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit beantragen.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Heizungspaket ist dann förderfähig, wenn eine Heizung außer Betrieb genommen wird, die nicht auf Brennwerttechnik basiert und die nicht unter die gesetzliche Austauschpflicht für Heizkessel nach EnEV fällt. Die neue Heizung muss den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen und das gesamte Heizungssystem optimiert werden.
Das Lüftungspaket besteht aus der Erneuerung oder dem erstmaligen Einbau einer förderfähigen Lüftungsanlage (Zu- und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestens einer förderfähigen Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster).
Wichtig zur Antragstellung: Mit den Maßnahmen des Heizungs- und Lüftungspakets können Hausbesitzer ab 01.01.2016 beginnen. Der Antrag kann jedoch erst ab dem 01.04.2016 direkt bei der KfW gestellt werden. Die Einbindung eines Energieberaters von der Liste der Energie-Effizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes ist Pflicht.
Sind Sie nicht umgemeldet, aber Eigentümer, können Sie die Förderung der Heizung beantragen. Nötig ist dazu mindestens eine ...
Antwort lesen »Handelt es sich um einen Boden zu unbeheizten Räumen oder zu Erdreich, ist eine Dämmung unter der Fußbodenheizung nötig. Diese können Sie ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist erst einmal für jedes Gebäude, das mit Wärme versorgt wird, ein eigener Antrag zu stellen. Anschließend lassen ...
Antwort lesen »Laut Datenblatt hat das Lüftungsgerät einen Wärmebereitstellungsgrad von 85 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme ...
Antwort lesen »In diesem Fall hilft aller Voraussicht nach nur eine feuchtetechnische Untersuchung mittels Probebohrung. Unter Umständen ist auch die ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnisse vom Gebäude ist eine fundierte Empfehlung in diesem Fall leider nicht möglich. Diese bekommen Sie aber von einem ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie für jede durchgeführte Sanierungsmaßnahme in Anspruch nehmen, die gemäß den technischen ...
Antwort lesen »Nach Abschluss aller Maßnahmen benötigen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Energieberater. Damit der Experte diese ...
Antwort lesen »In der geltenden Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude ist eine Sperrfrist nicht vorgegeben. Aus diesem Grund sollte es möglich ...
Antwort lesen »Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten ...
Antwort lesen »Sie können hier Fördermittel für Maßnahmen im eigenen Haus beantragen. Das betrifft den Anschluss an das Wärmenetz (auch wenn dieser ...
Antwort lesen »Auch bei vermieteten Objekten gibt es Ausnahmen von der Heizungs-Austauschpflicht im GEG. So können alte Heizungen bestehen bleiben, wenn ...
Antwort lesen »In der BEG-EM-Richtlinie sind folgende Nachweise zur Förderung der Lüftung aufgeführt: Bestätigung eines Experten der ...
Antwort lesen »Geben Sie den Keller als beheizt an, ändern sich die Rahmenbedingungen und der spezifische Energiebedarf ist durch die höhere Fläche unter ...
Antwort lesen »Nein. Ein Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht. Das Dokument zeigt allerdings auf, welche Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus zu empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, ...
Antwort lesen »Nach § 4 der 1. BImSchV dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass die Heizung die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Ihr Budget zur Förderung der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist hier beides möglich. Aus energetischer Sicht ist es günstiger, die Scheiben zu tauschen. Auf diese Weise verbessern Sie ...
Antwort lesen »Ob es sich bei einem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, entscheidet Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ...
Antwort lesen »Hier herrscht Uneinigkeit unter den Beratern. Generell sollten Sie aber bei der tatsächlichen Kubatur bleiben und den detailliert geplanten ...
Antwort lesen »Generell ist pro Haus ein Antrag auf Heizungsförderung zu stellen. Hier gibt es mehrere Sachverhalte. Zum einen erneuern Sie zweimal den ...
Antwort lesen »Befindet sich keine funktionstüchtige Heizung im Haus, bekommen Sie bei der Heizungsförderung maximal die Basis-Förderung und den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, in diesem Jahr die bestehende Förderung zu stornieren und gleich danach eine neue Förderung bei der KfW zu ...
Antwort lesen »Die einfachste Lösung ist hier eine Warmwasserwärmepumpe. Diese nimmt warme Luft auf, entzieht ihr Energie und bläst sie dann abgekühlt in ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller, der die Garantie auf die Anlage gibt. Wichtig ist, dass Sie dessen Vorgaben ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung mehrmals beantragen. Die förderbaren Kosten stehen bei der Heizungsförderung seit 2024 allerdings nur ...
Antwort lesen »Das ist unabhängig voneinander. Relevant ist hier immer der Antragszeitpunkt. Sie können 2024 Fördergelder für Maßnahmen in Höhe von 60.000 ...
Antwort lesen »Das Fördervorhaben in ist in aller Regel nicht übertragbar, sodass der Zuschussempfänger sich nicht ändern kann. Wir gehen daher davon aus, ...
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