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01.06.2014
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KfW-Förderung: Das ändert sich zum 1. Juni 2014

Neuerungen im KfW-Programm Energieeffizient Sanieren

Wer eine KfW-Förderung für seine Sanierung beantragen möchte, muss ab dem 1. Juni 2014 einige Neuerungen beachten. So können ausschließlich sachverständige Energieberater aus der Liste der Energieeffizienz-Experten den Antrag auf Förderung stellen. Neu bei den förderfähigen Maßnahmen sind die Dachbegrünung im Rahmen einer Dachdämmung und die Schaffung von Nistplätzen bei der Sanierung der Gebäudehülle.

Euroscheine und Euromünzen
KfW-Förderung erleichtert die Finanzierung einer Sanierung. Künftig gibt es zum Beispiel Fördermittel für die DachbegrünungFoto: Energie-Fachberater.de

Damit Hausbesitzer auch künftig problemlos eine KfW-Förderung beantragen können, hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen in den KfW-Programmen Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren:

Online-Bestätigung zum Antrag auf KfW-Förderung
Ohne die "Online-Bestätigung zum Antrag" gibt es keinen Zuschuss und auch keinen KfW-Kredit. Ab dem 1. Juni 2014 ist die Erstellung der "Online-Bestätigung zum Antrag" nur noch für die sachverständigen Energieberater möglich, die in der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes eingetragen sind. Hausbesitzer, die eine KfW-Förderung beantragen wollen, müssen sich also einen Energieberater aus dieser Liste suchen.

Neue Bemessungsgrundlage bei Anbau, Dachausbau und Dachaufstockung
Wer seine Wohnfläche durch Anbau, Umbau, Dachausbau oder Dachaufstockung erweitert, muss die neue Bemessungsgrundlage für die KfW-Förderung beachten. Entscheidend für die maximale Förderung im Programm Energieeffizienz Sanieren (151/152) ist jetzt die Anzahl der sanierten Wohneinheiten in bestehenden Gebäuden. Wohneinheiten, die durch Erweiterung, Umbau oder Ausbau bestehender Gebäude neu entstehen (also neue abgeschlossene Wohnungen mit eigenem Eingang, Bad und Küche), werden nur im KfW-Programm Energieeffizient Bauen (KfW-Programm 153) gefördert.

Standards für KfW-Effizienzhäuser bleiben gleich
Das energetische Niveau von KfW-Effizienzhäusern leitet sich auch nach Inkrafttreten der EnEV 2014 aus der unveränderten Referenzgebäudeausführung der EnEV ab. Die KfW-Effizienzhaus-Standards können also mit den gleichen baulichen Mitteln wie bisher erreicht werden.

KfW-Förderung für Dachbegrünung und Nistplätze
Wer KfW-Förderung für eine Dachdämmung beantragt, kann künftig im gleichen Zuge auch Fördermittel für eine Dachbegrünung erhalten. Ebenso förderfähig ist jetzt der Einbau von Lösungen für Nistplätze für Vögel und andere Tiere, damit diese bei der Sanierung von Dach oder Fassade nicht verloren gehen.

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Quelle: KfW / Energie-Fachberater.de
 
 

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