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12.09.2016

KfW-Förderung für Einbruchschutz kann weiter beantragt werden

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen werden nach wie vor zugesagt

In der dunklen Jahreszeit von Oktober bis März wird gibt es die meisten Einbrüche. Höchste Zeit also, den Einbruchschutz zu verbessern! Die KfW hat aktuell darauf hingewiesen, dass Anträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz weiter gestellt werden können. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz aus Mitteln des Bundesbauministeriums (BMUB) werden nämlich weiterhin zugesagt.

Aufgebrochene Wohnungstür
Mehr Sicherheit dank KfW-Förderung: Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz werden nach wie vor von der KfW vergebenFoto: "Nicht bei mir!"

Mit der KfW-Förderung für mehr Einbruchschutz lassen sich die Maßnahmen leichter finanzieren. Derzeit werden die Zuschüsse noch aus Haushaltsmitteln 2016 zugesagt. Sind diese aufgebraucht, können Zusagen seitens der KfW unter dem Vorbehalt erteilt werden, dass im Bundeshaushalt 2017 wieder Mittel für die Förderung des Einbruchschutzes bereitgestellt werden. Das steht allerdings erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts für 2017 fest. Im Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt für 2017 sind ausreichende Mittel (über 50 Mio. Euro) vorgesehen.

Hausbesitzer müssen mindestes 2.000 Euro für Förderung investieren
Für den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz ist weiterhin eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro erforderlich. Eine Absenkung dieses Betrags ist grundsätzlich im nächsten Jahr möglich. aber bisher noch nicht entschieden. Die KfW ist dazu derzeit noch in Gesprächen mit dem Bundesbauministerium.

Förderprogramm für mehr Einbruchschutz
Für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden steht Hausbesitzern die Zuschussförderung im Programm Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 455) zur Verfügung. 

 
 
 
Quelle: KfW
 
 

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