Der Kreditbetrag für die Batteriespeicher-Förderung liegt bei maximal 2.000 Euro pro Kilowatt installierter Solaranlagen-Leistung (kWp). Wer seine bereits bestehende Photovoltaik-Anlage mit einem Batteriespeicher nachrüstet, hat sogar Anspruch auf 2.200 Euro je kWp – denn die Kosten bei einer Nachrüstung sind etwas höher. Der attraktive Tilgungszuschuss, der nicht zurück gezahlt werden muss, beläuft sich bis Mitte des Jahres auf 19 Prozent der förderfähigen Kosten; maximal 380 Euro je kWp Anlagenleistung beziehungsweise 418 Euro bei einer Nachrüstung. Im zweiten Halbjahr 2017 wird der Zuschuss nur noch 16 Prozent betragen. In dem Förderprogramm der KfW für die Förderung der Solarstromspeicher stehen jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung, es endet Ende 2018.
Mit dem Kredit können Hausbesitzer die Anschaffung eines Solarstromspeichers vollständig finanzieren. Wer sich eine typische Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von fünf Kilowatt (kWp) neu zulegt, erhält einen maximalen Kreditbetrag von 10.000 Euro und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 1.900 Euro für den Batteriespeicher.
Hohe Nachfrage erwartet
Hausbesitzer, die sich für einen Solarstromspeicher interessieren und eine Förderung erhalten möchten, sollten sich mit der Antragstellung beeilen. Experten erwarten, dass es wie im letzten Jahr einen Run auf die attraktive Förderung gibt. Der Fördertopf für 2017 könnte daher schon im Laufe des Jahres und nicht erst zum 31. Dezember 2017 leer sein. 2016 ist das recht früh passiert: Nach dem Start der KfW-Förderung am 1. März 2016 waren die Fördermittel für 2016 bereits Anfang Oktober 2016 ausgeschöpft.
Mehr Photovoltaikstrom-Eigenverbrauch durch Batteriespeicher
Bei gut geplanten Photovoltaik-Anlagen sind Renditen von fünf bis sechs Prozent pro Jahr möglich. Eigentümer refinanzieren die Investition in ihre Anlage, indem sie den Solarstrom teilweise selbst verbrauchen und teilweise in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Da Solarstrom mittlerweile nur noch halb so viel kostet wie der Strom vom Energieversorger, lohnt es sich, möglichst viel des erzeugten Solarstroms vor Ort selbst zu verbrauchen. Das reduziert den teuren Strombezug aus dem Netz.
Da der Solarstrom vor allem mittags erzeugt wird, der Verbrauch im Haus aber auch morgens und abends erfolgt, lassen sich ohne technische Hilfsmittel nur rund 30 Prozent des selbst erzeugten Solarstroms selbst nutzen. Der Rest muss eingespeist werden. Mit Speichern erhöhen Eigentümer den lukrativen Eigenverbrauch auf 60 bis 70 Prozent.
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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