Der Kreditbetrag für die Batteriespeicher-Förderung liegt bei maximal 2.000 Euro pro Kilowatt installierter Solaranlagen-Leistung (kWp). Wer seine bereits bestehende Photovoltaik-Anlage mit einem Batteriespeicher nachrüstet, hat sogar Anspruch auf 2.200 Euro je kWp – denn die Kosten bei einer Nachrüstung sind etwas höher. Der attraktive Tilgungszuschuss, der nicht zurück gezahlt werden muss, beläuft sich bis Mitte des Jahres auf 19 Prozent der förderfähigen Kosten; maximal 380 Euro je kWp Anlagenleistung beziehungsweise 418 Euro bei einer Nachrüstung. Im zweiten Halbjahr 2017 wird der Zuschuss nur noch 16 Prozent betragen. In dem Förderprogramm der KfW für die Förderung der Solarstromspeicher stehen jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung, es endet Ende 2018.
Mit dem Kredit können Hausbesitzer die Anschaffung eines Solarstromspeichers vollständig finanzieren. Wer sich eine typische Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von fünf Kilowatt (kWp) neu zulegt, erhält einen maximalen Kreditbetrag von 10.000 Euro und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 1.900 Euro für den Batteriespeicher.
Hohe Nachfrage erwartet
Hausbesitzer, die sich für einen Solarstromspeicher interessieren und eine Förderung erhalten möchten, sollten sich mit der Antragstellung beeilen. Experten erwarten, dass es wie im letzten Jahr einen Run auf die attraktive Förderung gibt. Der Fördertopf für 2017 könnte daher schon im Laufe des Jahres und nicht erst zum 31. Dezember 2017 leer sein. 2016 ist das recht früh passiert: Nach dem Start der KfW-Förderung am 1. März 2016 waren die Fördermittel für 2016 bereits Anfang Oktober 2016 ausgeschöpft.
Mehr Photovoltaikstrom-Eigenverbrauch durch Batteriespeicher
Bei gut geplanten Photovoltaik-Anlagen sind Renditen von fünf bis sechs Prozent pro Jahr möglich. Eigentümer refinanzieren die Investition in ihre Anlage, indem sie den Solarstrom teilweise selbst verbrauchen und teilweise in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Da Solarstrom mittlerweile nur noch halb so viel kostet wie der Strom vom Energieversorger, lohnt es sich, möglichst viel des erzeugten Solarstroms vor Ort selbst zu verbrauchen. Das reduziert den teuren Strombezug aus dem Netz.
Da der Solarstrom vor allem mittags erzeugt wird, der Verbrauch im Haus aber auch morgens und abends erfolgt, lassen sich ohne technische Hilfsmittel nur rund 30 Prozent des selbst erzeugten Solarstroms selbst nutzen. Der Rest muss eingespeist werden. Mit Speichern erhöhen Eigentümer den lukrativen Eigenverbrauch auf 60 bis 70 Prozent.
Abhängig von Ihrem Wohnort bzw. vom Standort des Gebäudes gilt die Solarpflicht bei wesentlichen Dachsanierungen. So zum Beispiel in ...
Antwort lesen »Die aktuell gültige BEG-EM-Richtlinie fordert, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind die Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz förderbar. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Netzbetreiber ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) müssen die Anforderungen an die Dämmung nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches ist möglich. Sowohl GEG als auch BEG lassen das zu. So ist beispielsweise in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im ausgebauten Dachgeschoss, kommt nur die Neubauförderung infrage. Hier gibt es leider keine ...
Antwort lesen »Für eine barrierefreie Badsanierung steht Ihnen das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Über dieses erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
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Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
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Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort