Der Kreditbetrag für die Batteriespeicher-Förderung liegt bei maximal 2.000 Euro pro Kilowatt installierter Solaranlagen-Leistung (kWp). Wer seine bereits bestehende Photovoltaik-Anlage mit einem Batteriespeicher nachrüstet, hat sogar Anspruch auf 2.200 Euro je kWp – denn die Kosten bei einer Nachrüstung sind etwas höher. Der attraktive Tilgungszuschuss, der nicht zurück gezahlt werden muss, beläuft sich bis Mitte des Jahres auf 19 Prozent der förderfähigen Kosten; maximal 380 Euro je kWp Anlagenleistung beziehungsweise 418 Euro bei einer Nachrüstung. Im zweiten Halbjahr 2017 wird der Zuschuss nur noch 16 Prozent betragen. In dem Förderprogramm der KfW für die Förderung der Solarstromspeicher stehen jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung, es endet Ende 2018.
Mit dem Kredit können Hausbesitzer die Anschaffung eines Solarstromspeichers vollständig finanzieren. Wer sich eine typische Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von fünf Kilowatt (kWp) neu zulegt, erhält einen maximalen Kreditbetrag von 10.000 Euro und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 1.900 Euro für den Batteriespeicher.
Hohe Nachfrage erwartet
Hausbesitzer, die sich für einen Solarstromspeicher interessieren und eine Förderung erhalten möchten, sollten sich mit der Antragstellung beeilen. Experten erwarten, dass es wie im letzten Jahr einen Run auf die attraktive Förderung gibt. Der Fördertopf für 2017 könnte daher schon im Laufe des Jahres und nicht erst zum 31. Dezember 2017 leer sein. 2016 ist das recht früh passiert: Nach dem Start der KfW-Förderung am 1. März 2016 waren die Fördermittel für 2016 bereits Anfang Oktober 2016 ausgeschöpft.
Mehr Photovoltaikstrom-Eigenverbrauch durch Batteriespeicher
Bei gut geplanten Photovoltaik-Anlagen sind Renditen von fünf bis sechs Prozent pro Jahr möglich. Eigentümer refinanzieren die Investition in ihre Anlage, indem sie den Solarstrom teilweise selbst verbrauchen und teilweise in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Da Solarstrom mittlerweile nur noch halb so viel kostet wie der Strom vom Energieversorger, lohnt es sich, möglichst viel des erzeugten Solarstroms vor Ort selbst zu verbrauchen. Das reduziert den teuren Strombezug aus dem Netz.
Da der Solarstrom vor allem mittags erzeugt wird, der Verbrauch im Haus aber auch morgens und abends erfolgt, lassen sich ohne technische Hilfsmittel nur rund 30 Prozent des selbst erzeugten Solarstroms selbst nutzen. Der Rest muss eingespeist werden. Mit Speichern erhöhen Eigentümer den lukrativen Eigenverbrauch auf 60 bis 70 Prozent.
Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
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Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
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