Der Kreditbetrag für die Batteriespeicher-Förderung liegt bei maximal 2.000 Euro pro Kilowatt installierter Solaranlagen-Leistung (kWp). Wer seine bereits bestehende Photovoltaik-Anlage mit einem Batteriespeicher nachrüstet, hat sogar Anspruch auf 2.200 Euro je kWp – denn die Kosten bei einer Nachrüstung sind etwas höher. Der attraktive Tilgungszuschuss, der nicht zurück gezahlt werden muss, beläuft sich bis Mitte des Jahres auf 19 Prozent der förderfähigen Kosten; maximal 380 Euro je kWp Anlagenleistung beziehungsweise 418 Euro bei einer Nachrüstung. Im zweiten Halbjahr 2017 wird der Zuschuss nur noch 16 Prozent betragen. In dem Förderprogramm der KfW für die Förderung der Solarstromspeicher stehen jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung, es endet Ende 2018.
Mit dem Kredit können Hausbesitzer die Anschaffung eines Solarstromspeichers vollständig finanzieren. Wer sich eine typische Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von fünf Kilowatt (kWp) neu zulegt, erhält einen maximalen Kreditbetrag von 10.000 Euro und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 1.900 Euro für den Batteriespeicher.
Hohe Nachfrage erwartet
Hausbesitzer, die sich für einen Solarstromspeicher interessieren und eine Förderung erhalten möchten, sollten sich mit der Antragstellung beeilen. Experten erwarten, dass es wie im letzten Jahr einen Run auf die attraktive Förderung gibt. Der Fördertopf für 2017 könnte daher schon im Laufe des Jahres und nicht erst zum 31. Dezember 2017 leer sein. 2016 ist das recht früh passiert: Nach dem Start der KfW-Förderung am 1. März 2016 waren die Fördermittel für 2016 bereits Anfang Oktober 2016 ausgeschöpft.
Mehr Photovoltaikstrom-Eigenverbrauch durch Batteriespeicher
Bei gut geplanten Photovoltaik-Anlagen sind Renditen von fünf bis sechs Prozent pro Jahr möglich. Eigentümer refinanzieren die Investition in ihre Anlage, indem sie den Solarstrom teilweise selbst verbrauchen und teilweise in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Da Solarstrom mittlerweile nur noch halb so viel kostet wie der Strom vom Energieversorger, lohnt es sich, möglichst viel des erzeugten Solarstroms vor Ort selbst zu verbrauchen. Das reduziert den teuren Strombezug aus dem Netz.
Da der Solarstrom vor allem mittags erzeugt wird, der Verbrauch im Haus aber auch morgens und abends erfolgt, lassen sich ohne technische Hilfsmittel nur rund 30 Prozent des selbst erzeugten Solarstroms selbst nutzen. Der Rest muss eingespeist werden. Mit Speichern erhöhen Eigentümer den lukrativen Eigenverbrauch auf 60 bis 70 Prozent.
Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
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