Jeder, der sich in den letzten Wochen über das KfW-Programm "Investitionszuschuss Barrierereduzierung" 455-B informieren wollte, ist sicher über diesen Hinweis auf der KfW-Seite gestolpert: "Die Nachfrage für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung ist nach wie vor hoch. Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist so lange möglich, bis die Fördermittel aufgebraucht sind. Sollten Sie konkrete Maßnahmen planen, empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe Antragstellung und Umsetzung." Trotz deutlich aufgestockter Mittel drohte schon weit vor Jahresende ein Förderstopp in dem beliebten Förderprogramm zum Abbau von Barrieren, die Nachfrage ist weiterhin hoch.
Jetzt können Eigentümer und Mieter, die noch in der Planungsphase sind, aufatmen: Die Fördermittel wurden um 50 Millionen Euro auf nunmehr 150 Millionen Euro zu erhöht. Anträge für einen Zuschuss für altersgerechte Umbauten können damit weiterhin gestellt werden.
Schon in den Vorjahren hohe Nachfrage und immer wieder Förderstopps
Das KfW-Programm "Investitionszuschuss Barrierereduzierung" 455-B ist schon lange ein Renner unter den Eigentümern, die Nachfrage ungebrochen hoch. Schon in den Vorjahren gab es in dem beliebten Förderprogramm Förderstopps schon deutlich vor Jahresende: im Juli 2016, August 2017 sowie Oktober 2019 waren die Fördertöpfe jeweils leer.
Mit den aufgestockten Mitteln konnte ein Förderstopp für 2020 vorerst abgewendet werden. Doch ob die Mittel bis Ende des Jahres reichen, ist dennoch fraglich: Laut Förderreport der KfW waren nämlich schon Ende März 2020 mehr als die Hälfte der Mittel verbraucht. Kein Wunder - haben doch sicher viele Eigentümer, die Ende 2019 leer ausgingen, ihre Antragstellung ins erste Quartal 2020 verschoben. Eigentümer und Mieter, die Barrieren im Zuge einer Sanierung beseitigen, können im KfW-Programm 455-B zehn Prozent der förderfähigen Kosten – maximal 5.000 Euro – als Zuschuss erhalten. Wer das gesamte Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, erhält sogar 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
Besonders beliebte Umbaumaßnahmen waren nach Auskunft der KfW in den Vorjahren der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen und der Einbau von Aufzügen.
Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
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