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17.11.2023
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KfW übernimmt 2024 komplette Heizungsförderung

BAFA wickelt Zuschüsse für Gebäudehülle und Haustechnik ab

Mit Bekanntwerden der Förderrichtlinie BEG EM für einzelne Sanierungsmaßnahmen ist klar: Die KfW übernimmt ab 2024 wieder die komplette Heizungsförderung - das gilt sowohl für die Zuschüsse als auch für die neuen Förderkredite für den klimafreundlichen Heizungstausch und einzelne Sanierungsmaßnahmen. Das BAFA bearbeitet demnach weiterhin die Zuschuss-Anträge zu Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung und damit alle Sanierungsmaßnahmen, bei denen ein Energieberater oder eine Energieberaterin involviert ist.

KfW
Ab 2024 wickelt die KfW die komplette Heizungsförderung ab, sowohl Zuschüsse als auch FörderkrediteFoto: KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow

Update 17.11.2023: Mit Bekanntwerden der Förderrichtlinie für die Förderung von Einzelmaßnahmen BEG EM ab 2024 steht nun auch fest, dass die Aufgaben unter KfW und BAFA neu verteilt werden. Bevor die neue Förderrichtlinie 2024 in Kraft treten kann, muss diese noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Zuständig für die Förderung ab Januar 2024 sind:

KfW: Der Zuschuss für eine neue Heizung (mit Ausnahme Errichtung Gebäudenetz) sowie Förderkredite werden bei der KfW beantragt.

BAFA: Der Zuschuss für Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes wird weiterhin beim BAFA beantragt. Ebenfalls über das BAFA läuft die Antragstellung für Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür), Anlagentechnik (z.B. Lüftung) und Heizungsoptimierung.

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Ursprüngliche News vom 15.9.2023

Die Eckpunkte für die neue Heizungsförderung ab 2024 stehen schon fest, sie soll begleitend zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingeführt werden. Wie jetzt bekannt wurde, wird es zusätzlich auch Änderungen bei der Zuständigkeit für die Förderanträge geben: Demnach soll die neue Heizungsförderung ab 2024 wieder komplett von der KfW abgewickelt werden. Sowohl die Zuschüsse als auch die Förderkredite müssen künftig also bei der KfW beantragt werden. Die Bereiche Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung bleiben in der Zuständigkeit des BAFA.

Wer bis Ende 2023 noch einen Förderantrag stellen möchte, kann das wie gewohnt: Alle Zuschussanträge - egal ob Heizung, Gebäudehülle oder Gebäudetechnik - werden bis zum 31.12.2023 noch komplett über das BAFA abgewickelt. Die Kreditförderung für die Effizienzhaus-Sanierung läuft über die KfW.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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