Update 8.4.2026: Das KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" (455-B) steht wieder zur Verfügung - Eigentümer:innen können den Zuschuss für barrierefreie Bäder, Wohnungen und Häuser ab sofort wieder beantragen. Da die Fördermittel begrenzt sind, lohnt sich eine zügige Antragstellung.
Gefördert werden zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
Für einzelne Maßnahmen gibt es Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
--> Wichtig zu wissen: Ein Förderantrag kann nur gestellt werden, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen wurde! Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Der Antrag wird online im KfW-Zuschussportal gestellt.
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Update 30.12.2025: Nach Angaben der KfW können private Eigentümer, Mieter und Vermieter voraussichtlich ab Frühjahr 2026 wieder Zuschüsse im Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" (455-B) beantragen. Bis dahin werden die technischen Voraussetzungen für den neuen Antragsprozess geschaffen.
--> Wichtig zu wissen: Ein Förderantrag kann nur gestellt werden, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen wurde! Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten aber nicht als Vorhabenbeginn - Eigentümer können also ihre Maßnahmen wie ein barrierefreies Bad bereits planen und dann zügig nach Förderstart ihren Antrag stellen.
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Ursprüngliche News vom 19. November 2025
Gibt es 2026 wieder Zuschüsse für Barrierefreiheit? Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) berichtet, dass im Haushalt 2026 wieder Mittel im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" (455-B) bereitgestellt werden. Die Mittel kommen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Geplant sind nach Angaben des Bundesbauministeriums 50 Millionen Euro.
Die Mittel für den alters- und barrierefreien Umbau werden dringend gebraucht! Denn barrierefreie Badezimmer sind keine Komfortfrage, sondern eine soziale Notwendigkeit. Ein Bad ohne Stolperfallen und mit ausreichend Bewegungsfläche ermöglicht in einer alternden Gesellschaft vielen Senioren, ihren Alltag noch allein bewältigen zu können und so lang wie möglich im gewohnten Umfeld zu leben.
Haushaltsmittel sind knapp bemessen
Eingeplant für den Zuschuss sind im kommenden Jahr bisher 50 Millionen Euro. Zum Vergleich: In früheren Programmjahren standen jährlich 75 Millionen Euro zur Verfügung – die regelmäßig schon zur Jahresmitte ausgeschöpft waren. 2024 waren die Mittel daraufhin verdoppelt worden, so dass zuletzt 150 Millionen Euro zur Verfügung standen.
Aktuell nur KfW-Förderkredite verfügbar
Wer noch 2025 einen altersgerechten Umbau plant, kann nur den (leider deutlich weniger attraktiven) KfW-Förderkredit im Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)" nutzen. In diesem Programm sind bis zu 50.000 Euro Förderkredit möglich - für Maßnahmen zur Barrierefreiheit, für Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes sowie für den Kauf von barrierearm umgebautem Wohnraum.
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Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
Antwort lesen »Das ist eine besondere Situation, in der üblicherweise nur Speziallösungen zur Anwendung kommen. Ein konventionelles WDVS lässt sich aller ...
Antwort lesen »Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Heizungsoptimierung erst abschließen und danach die Förderung der Wärmepumpe beantragen. ...
Antwort lesen »Das kommt darauf an, welche Maßnahme Sie fördern lassen möchten. Geht es allein um die Förderung der Fassadendämmung, ist das Dach ...
Antwort lesen »Die förderbaren Maßnahmen sind nicht zu 100 Prozent identisch. Für den erstmaligen Einbau der Dachfenster können Sie die steuerliche ...
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