Update 9.8.2022: Die Fördermittel im Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" sind ausgeschöpft. Es können keine Anträge bei der KfW mehr gestellt werden. Bereits zugesagte Anträge sind von dem Förderstopp nicht betroffen. Noch verfügbar sind die günstigen Förderkredite im Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)".
Update 3.8.2022: Schon einen Monat nach Start der Förderung werden die Fördermittel knapp! Die KfW schreibt auf der Programmseite: "Aktuell können Sie als privater Eigentümer oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Aufgrund der hohen Nachfrage werden die Fördermittel in wenigen Wochen ausgeschöpft sein. Wir empfehlen eine zeitnahe Antragstellung, wenn Sie die Umsetzung barrierereduzierender Maßnahmen planen. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen. Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind."
Wer die KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit im Programm 455-B beantragen möchte, sollte seinen Förderantrag zügig stellen. Das ist online im KfW-Zuschussportal möglich. Antragsberechtigt sind private Eigentümer:innen und Mieter:innen.
Zehn Prozent Zuschuss für Barrierefreiheit
Die Förderung der KfW für Barrierefreiheit umfasst für einzelne Maßnahmen (wie Einbau einer bodengleichen Dusche, ein barrierefreies Bad, den Einbau eines Homelifts oder Treppenlifts) einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer mit einem Komplett-Umbau den Standard "Altersgerechtes Haus" erfüllt, erhält sogar 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
Förderkredit ist Alternative zum Zuschuss
Alternativ kann die Kreditförderung der KfW genutzt werden: Dafür stehen im KfW-Programm Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt in diesem Fall vor dem Start der Sanierung bei einem Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen und Versicherungen).
Alle weitere Informationen finden Sie unter: Barrierefrei Umbauen mit KfW-Förderung und Förderung für die barrierefreie Badsanierung sowie Förderung für ein barriefreies Grundstück.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "In seinem vertrauten Umfeld so lange wie möglich leben zu können, ist insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen wichtig. Deshalb freue ich mich, dass die Förderung Barrierearmes Wohnen in Kürze wieder fortgeführt werden kann. Für 2022 wird der Bund Fördermittel in Höhe von 75 Mio. Euro für das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen/ Barrierereduzierung zur Verfügung stellen. Mit diesem Programm unterstützen wir die dringend erforderlichen baulichen Anpassungen im Wohnungsbestand. Der Bedarf wird in den kommenden Jahren angesichts des fortschreitenden demografischen Wandels nochmals deutlich anwachsen."
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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