Mit dem Klimaschutzgesetz werden CO2-Ziele verbindlich. Die einzelnen Ministerien - wie Verkehr und Landwirtschaft - werden in die Pflicht genommen, die Einhaltung der Klimaziele sicherzustellen. Im Gesetz wurden die CO2-Minderungsziele festgelegt für die Bereiche Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft/Sonstige.
Wird die festgeschriebene Emissionsmenge überschritten, muss das zuständige Ministerium ein Sofortprogramm für den Sektor vorlegen, mit dem ein Erreichen der Ziele sichergestellt wird. Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die zuständigen Ministerien der Bundesregierung dazu, die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral aufzustellen und mit den Ländern eng zusammenzuarbeiten. Die Bundesregierung und der Bundestag werden dabei von einem unabhängigen Expertenrat unterstützt, deren Mitglieder im kommenden Jahr von der Bundesregierung benannt werden.
Keine direkten Vorgaben für Hausbesitzer aus dem Klimaschutzgesetz
Für private Hausbesitzer ergeben sich aus dem Klimaschutzgesetz zunächst keine direkten Vorgaben. Wichtiger für Eigentümer sind das Brennstoffemissionshandelsgesetz, das den CO2-Preis festlegt und damit auch die Heizkosten beeinflusst, das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht, das auch den Steuerbonus für Sanierungen enthält, und das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die EnEV ablöst und im Laufe des Jahres 2020 in Kraft treten soll.
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