Nach langen Jahren soll es unter der Ampelregierung wieder ein Bundesministerium für Bauen und Wohnen geben. Was bringt das für die Belange von Eigentümer:innen? Allgemein kündigt die neue Bundesregierung eine wirtschaftlich effiziente, sozialverträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele an, die sich an der eingesparten Tonne CO2 orientiert. Dabei setzt sie auf technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und Quartierslösungen. Die Förderprogramme sollen entsprechend weiterentwickelt und umgeschichtet werden.
Die wichtigsten Punkte aus dem Koalitionsvertrag:
1. Gebäudenergiegesetz (GEG) 2.0 - das ist geplant
Ende 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, die neue Bundesregierung plant eine Überarbeitung und Verschärfung. Diese Punkte sind vorgesehen:
2. Energieausweis und Sanierungsfahrplan
Sanierungsfahrpläne sollen breit und systematisch genutzt werden. Deshalb plant die Koalition kostenlose Sanierungsfahrpläne für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Immobilienkauf. Der Energieausweis soll vereinheitlicht und digitalisiert werden.
3. Förderung
Was wird künftig noch gefördert? Konkrete Änderungen bei der BEG-Förderung sind explizit nicht erwähnt. Spätestens 2024, wenn die GEG-Anforderungen steigen, werden wohl auch die Förderungen angepasst. Auch schon festgehalten ist, dass mit Vollendung des Kohleausstieges die Förderung von erneuerbaren Energien auslaufen wird. Zwei gute Nachrichten gibt es aber auf jeden Fall schon:
4. Mehr Solaranlagen auf den Dächern - Photovoltaik-Ausbau
Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll das verpflichtend werden, bei privaten Neubauten die Regel. Damit das klappt, sollen bürokratische Hürden abgebaut und Wege eröffnet werden, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. Geplant ist auch, das Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems zu novellieren und die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten zu vereinfachen und zu stärken.
5. EEG-Umlage und Strompreis
Die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis soll beendet werden. Für Verbraucher:innen bedeutet das sinkende Strompreise. Das macht zusammen mit dem Photovoltaik-Ausbau Wärmepumpen attraktiver.
Gleichzeitig setzt die Ampel auf einen steigenden CO2-Preis. Haushalte mit geringerem Einkommen sollen dabei unterstützt werden. Einfache Regel: Was gut ist fürs Klima, wird günstiger – was schlecht ist, teurer.
6. Heizung & Co
Die neue Bundesregierung will sich für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen. Angestrebt wird ein sehr hoher Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärme. Bis 2030 soll 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden.
7. Nachhaltigkeit im Gebäudebereich
Der Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten sollen künftig verstärkt betrachtet werden. Dafür will die neue Bundesregierung unter anderem einen digitalen Gebäuderessourcenpass einführen. Ziel ist eine Kreislaufwirtschaft auch im Gebäudebereich.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
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