Nach langen Jahren soll es unter der Ampelregierung wieder ein Bundesministerium für Bauen und Wohnen geben. Was bringt das für die Belange von Eigentümer:innen? Allgemein kündigt die neue Bundesregierung eine wirtschaftlich effiziente, sozialverträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele an, die sich an der eingesparten Tonne CO2 orientiert. Dabei setzt sie auf technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und Quartierslösungen. Die Förderprogramme sollen entsprechend weiterentwickelt und umgeschichtet werden.
Die wichtigsten Punkte aus dem Koalitionsvertrag:
1. Gebäudenergiegesetz (GEG) 2.0 - das ist geplant
Ende 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, die neue Bundesregierung plant eine Überarbeitung und Verschärfung. Diese Punkte sind vorgesehen:
2. Energieausweis und Sanierungsfahrplan
Sanierungsfahrpläne sollen breit und systematisch genutzt werden. Deshalb plant die Koalition kostenlose Sanierungsfahrpläne für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Immobilienkauf. Der Energieausweis soll vereinheitlicht und digitalisiert werden.
3. Förderung
Was wird künftig noch gefördert? Konkrete Änderungen bei der BEG-Förderung sind explizit nicht erwähnt. Spätestens 2024, wenn die GEG-Anforderungen steigen, werden wohl auch die Förderungen angepasst. Auch schon festgehalten ist, dass mit Vollendung des Kohleausstieges die Förderung von erneuerbaren Energien auslaufen wird. Zwei gute Nachrichten gibt es aber auf jeden Fall schon:
4. Mehr Solaranlagen auf den Dächern - Photovoltaik-Ausbau
Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll das verpflichtend werden, bei privaten Neubauten die Regel. Damit das klappt, sollen bürokratische Hürden abgebaut und Wege eröffnet werden, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. Geplant ist auch, das Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems zu novellieren und die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten zu vereinfachen und zu stärken.
5. EEG-Umlage und Strompreis
Die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis soll beendet werden. Für Verbraucher:innen bedeutet das sinkende Strompreise. Das macht zusammen mit dem Photovoltaik-Ausbau Wärmepumpen attraktiver.
Gleichzeitig setzt die Ampel auf einen steigenden CO2-Preis. Haushalte mit geringerem Einkommen sollen dabei unterstützt werden. Einfache Regel: Was gut ist fürs Klima, wird günstiger – was schlecht ist, teurer.
6. Heizung & Co
Die neue Bundesregierung will sich für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen. Angestrebt wird ein sehr hoher Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärme. Bis 2030 soll 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden.
7. Nachhaltigkeit im Gebäudebereich
Der Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten sollen künftig verstärkt betrachtet werden. Dafür will die neue Bundesregierung unter anderem einen digitalen Gebäuderessourcenpass einführen. Ziel ist eine Kreislaufwirtschaft auch im Gebäudebereich.
Abhängig von Ihrem Wohnort bzw. vom Standort des Gebäudes gilt die Solarpflicht bei wesentlichen Dachsanierungen. So zum Beispiel in ...
Antwort lesen »Die aktuell gültige BEG-EM-Richtlinie fordert, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind die Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz förderbar. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Netzbetreiber ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) müssen die Anforderungen an die Dämmung nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches ist möglich. Sowohl GEG als auch BEG lassen das zu. So ist beispielsweise in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im ausgebauten Dachgeschoss, kommt nur die Neubauförderung infrage. Hier gibt es leider keine ...
Antwort lesen »Für eine barrierefreie Badsanierung steht Ihnen das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Über dieses erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort