Nach langen Jahren soll es unter der Ampelregierung wieder ein Bundesministerium für Bauen und Wohnen geben. Was bringt das für die Belange von Eigentümer:innen? Allgemein kündigt die neue Bundesregierung eine wirtschaftlich effiziente, sozialverträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele an, die sich an der eingesparten Tonne CO2 orientiert. Dabei setzt sie auf technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und Quartierslösungen. Die Förderprogramme sollen entsprechend weiterentwickelt und umgeschichtet werden.
Die wichtigsten Punkte aus dem Koalitionsvertrag:
1. Gebäudenergiegesetz (GEG) 2.0 - das ist geplant
Ende 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, die neue Bundesregierung plant eine Überarbeitung und Verschärfung. Diese Punkte sind vorgesehen:
2. Energieausweis und Sanierungsfahrplan
Sanierungsfahrpläne sollen breit und systematisch genutzt werden. Deshalb plant die Koalition kostenlose Sanierungsfahrpläne für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Immobilienkauf. Der Energieausweis soll vereinheitlicht und digitalisiert werden.
3. Förderung
Was wird künftig noch gefördert? Konkrete Änderungen bei der BEG-Förderung sind explizit nicht erwähnt. Spätestens 2024, wenn die GEG-Anforderungen steigen, werden wohl auch die Förderungen angepasst. Auch schon festgehalten ist, dass mit Vollendung des Kohleausstieges die Förderung von erneuerbaren Energien auslaufen wird. Zwei gute Nachrichten gibt es aber auf jeden Fall schon:
4. Mehr Solaranlagen auf den Dächern - Photovoltaik-Ausbau
Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll das verpflichtend werden, bei privaten Neubauten die Regel. Damit das klappt, sollen bürokratische Hürden abgebaut und Wege eröffnet werden, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. Geplant ist auch, das Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems zu novellieren und die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten zu vereinfachen und zu stärken.
5. EEG-Umlage und Strompreis
Die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis soll beendet werden. Für Verbraucher:innen bedeutet das sinkende Strompreise. Das macht zusammen mit dem Photovoltaik-Ausbau Wärmepumpen attraktiver.
Gleichzeitig setzt die Ampel auf einen steigenden CO2-Preis. Haushalte mit geringerem Einkommen sollen dabei unterstützt werden. Einfache Regel: Was gut ist fürs Klima, wird günstiger – was schlecht ist, teurer.
6. Heizung & Co
Die neue Bundesregierung will sich für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen. Angestrebt wird ein sehr hoher Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärme. Bis 2030 soll 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden.
7. Nachhaltigkeit im Gebäudebereich
Der Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten sollen künftig verstärkt betrachtet werden. Dafür will die neue Bundesregierung unter anderem einen digitalen Gebäuderessourcenpass einführen. Ziel ist eine Kreislaufwirtschaft auch im Gebäudebereich.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
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