Weil immer mehr Eigentümer:innen Wärmepumpen einbauen oder ihre Häuser an ein Wärmenetz angeschlossen werden, wird Gas für die übrigen Kund:innen immer teurer. Der Grund: Immer weniger Gaskunden müssen für die Instandhaltung eines gleichbleibend großen Gasnetzes bezahlen. Wenn die Betreiber ihre Netze dann nicht verkleinern können, werden diese auch zunehmend überdimensioniert. Im Extremfall könnte ein einzelner Haushalt Kosten in Millionenhöhe verursachen, weil die Gasversorgung für ihn künstlich aufrechterhalten werden muss.
Eine neue Studie des Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM im Auftrag des Umweltinstitut München zeigt die stark steigenden Netzkosten. Um diese hohen Kosten abzumildern, müssen Städte und Stadtwerke den Ausstieg aus den Gasnetzen frühzeitig planen und Haushalte Quartier für Quartier vom Gas auf erneuerbare Wärme umstellen, so die Studie. Nur so könnten Teile des Gasnetzes Schritt für Schritt außer Betrieb genommen und damit hohe Zusatzkosten vermieden werden.
Netzkosten nehmen Fahrt auf / Für Haushalte mit Gasheizung steigen die Kosten
Für 2026 haben die deutschen Netzbetreiber im Durchschnitt bereits eine Erhöhung der Netzgebühren um zehn Prozent angekündigt. Die Modellrechnung des Fraunhofer IFAM zeigt, dass diese Entwicklung bis 2045 massiv an Fahrt aufnehmen wird. Ein typischer Drei-Personen-Haushalt muss demnach in den letzten Jahren, in denen mit Gas geheizt werden darf, mit Netzkosten von 3.300 bis 4.300 Euro rechnen, was etwa einer Verzehnfachung der Netzkosten entspricht. Denn heute würde derselbe Haushalt etwa 300 bis 400 Euro für Netzkosten zahlen.
--> Fazit: Den Letzten beißen die Hunde. Wer noch lange mit Gas heizen will, wird feststellen, dass die neue Gasheizung zur Kostenfalle mit bis zu zehnfach erhöhten Netzkosten wird.
Stilllegung der Gasnetze - wie ist der richtige Weg?
Obwohl in immer mehr Städten über die Stilllegung der Gasnetze gesprochen wird, ist eine solche bis heute nicht rechtssicher möglich. Das Wirtschaftsministerium möchte dies nun ändern: Gasnetzbetreiber sollen in Zukunft das Recht haben, Haushalte vom Gasnetz zu trennen und neue Anschlüsse zu verweigern. Angekündigt werden soll das mit einer Frist von zehn Jahren, so ein Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums.
Die Studie sieht das mit Skepsis: Eine Ankündigungsfrist von zehn Jahren würde einen geordneten, schrittweisen Rückzug aus der Gasversorgung erschweren. Denn die Modellrechnungen zeigen, dass unnötige Kosten nur vermieden werden können, wenn Gasnetzbetreiber gezielt und frühzeitig wenig genutzte Netzteile außer Betrieb nehmen können. Auch eine einheitliche Planungspflicht für Netzbetreiber ist bisher nicht vorgesehen: Nach dem Entwurf des Wirtschaftsministeriums bleibt es den Netzbetreibern überlassen, wann sie den Ausstieg aus der Gasversorgung planen. Würden Netzbetreiber hingegen verpflichtet, bis 2027 ihre Planung vorzulegen, könnten Zusatzkosten in Milliardenhöhe vermieden werden.
Das Umweltinstitut München sieht ohne Planungspflicht zudem die Gefahr, dass Stadtwerke und andere Gasnetzbetreiber aus eigenen Interessen die Planung absichtlich verzögern und die Kosten für alle anderen damit in die Höhe treiben: Denn die Netzbetreiber haben kein Eigeninteresse an einer Stilllegung der Gasnetze. Sie können anfallende Mehrkosten einfach auf ihre Kunden umlegen. Um möglichst lange an ihrem Geschäftsmodell festhalten zu können, werden sie darauf setzen, dass der Staat im Notfall mit neuen Subventionen einspringt. Die Regierung hat die Verantwortung, das zu vermeiden.
Die Studie “Kosteneinsparungen einer frühen Gasnetzstilllegungsplanung” kann online hier abgerufen werden.
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Nachträglich erfolgt hier in der Regel keine Prüfung der JAZ. Die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs ist im Zuge der ...
Antwort lesen »Die Dampfsperre gehört immer auf die warme Seite der Konstruktion – in diesem Fall also unter die Dämmung aus Mineralwolle. Diese sollten ...
Antwort lesen »Wie Sie die Förderung für eine Klimaanlage richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so ...
Antwort lesen »Sofern es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt, ist eine Kombination problemlos möglich. Wichtig ist, dass Sie Kosten strikt teilen ...
Antwort lesen »Hier haben Sie leider keine Möglichkeit. Die Heizungsförderung darf nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer beantragen. Den ...
Antwort lesen »Ja, das sollte kein Problem darstellen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie bzw. Ihr Kunde zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Förderung problemlos und ohne Folgekosten stornieren. Zu beachten ist allerdings Folgendes: Möchten ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen aus der Ferne leider keine fundierte Antwort geben. Denn diese hängt vom aktuellen Zustand ab. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Kaltdach über einem unbeheizten Dachboden, sollte die Dämmung in oder auf der obersten Geschossdecke erfolgen. Sie ...
Antwort lesen »Eine Entscheidung ist hier immer individuell zu treffen. Entscheidend sind dabei unter anderem folgende Punkte: die selbständige ...
Antwort lesen »In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
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Antwort lesen »Wichtig ist, dass Sie die Kosten eindeutig der geförderten Maßnahme zuordnen und keine anderen Kosten mit anrechnen. Nach Aussagen des BAFA ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
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Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
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Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
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Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
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