Weil immer mehr Eigentümer:innen Wärmepumpen einbauen oder ihre Häuser an ein Wärmenetz angeschlossen werden, wird Gas für die übrigen Kund:innen immer teurer. Der Grund: Immer weniger Gaskunden müssen für die Instandhaltung eines gleichbleibend großen Gasnetzes bezahlen. Wenn die Betreiber ihre Netze dann nicht verkleinern können, werden diese auch zunehmend überdimensioniert. Im Extremfall könnte ein einzelner Haushalt Kosten in Millionenhöhe verursachen, weil die Gasversorgung für ihn künstlich aufrechterhalten werden muss.
Eine neue Studie des Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM im Auftrag des Umweltinstitut München zeigt die stark steigenden Netzkosten. Um diese hohen Kosten abzumildern, müssen Städte und Stadtwerke den Ausstieg aus den Gasnetzen frühzeitig planen und Haushalte Quartier für Quartier vom Gas auf erneuerbare Wärme umstellen, so die Studie. Nur so könnten Teile des Gasnetzes Schritt für Schritt außer Betrieb genommen und damit hohe Zusatzkosten vermieden werden.
Netzkosten nehmen Fahrt auf / Für Haushalte mit Gasheizung steigen die Kosten
Für 2026 haben die deutschen Netzbetreiber im Durchschnitt bereits eine Erhöhung der Netzgebühren um zehn Prozent angekündigt. Die Modellrechnung des Fraunhofer IFAM zeigt, dass diese Entwicklung bis 2045 massiv an Fahrt aufnehmen wird. Ein typischer Drei-Personen-Haushalt muss demnach in den letzten Jahren, in denen mit Gas geheizt werden darf, mit Netzkosten von 3.300 bis 4.300 Euro rechnen, was etwa einer Verzehnfachung der Netzkosten entspricht. Denn heute würde derselbe Haushalt etwa 300 bis 400 Euro für Netzkosten zahlen.
--> Fazit: Den Letzten beißen die Hunde. Wer noch lange mit Gas heizen will, wird feststellen, dass die neue Gasheizung zur Kostenfalle mit bis zu zehnfach erhöhten Netzkosten wird.
Stilllegung der Gasnetze - wie ist der richtige Weg?
Obwohl in immer mehr Städten über die Stilllegung der Gasnetze gesprochen wird, ist eine solche bis heute nicht rechtssicher möglich. Das Wirtschaftsministerium möchte dies nun ändern: Gasnetzbetreiber sollen in Zukunft das Recht haben, Haushalte vom Gasnetz zu trennen und neue Anschlüsse zu verweigern. Angekündigt werden soll das mit einer Frist von zehn Jahren, so ein Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums.
Die Studie sieht das mit Skepsis: Eine Ankündigungsfrist von zehn Jahren würde einen geordneten, schrittweisen Rückzug aus der Gasversorgung erschweren. Denn die Modellrechnungen zeigen, dass unnötige Kosten nur vermieden werden können, wenn Gasnetzbetreiber gezielt und frühzeitig wenig genutzte Netzteile außer Betrieb nehmen können. Auch eine einheitliche Planungspflicht für Netzbetreiber ist bisher nicht vorgesehen: Nach dem Entwurf des Wirtschaftsministeriums bleibt es den Netzbetreibern überlassen, wann sie den Ausstieg aus der Gasversorgung planen. Würden Netzbetreiber hingegen verpflichtet, bis 2027 ihre Planung vorzulegen, könnten Zusatzkosten in Milliardenhöhe vermieden werden.
Das Umweltinstitut München sieht ohne Planungspflicht zudem die Gefahr, dass Stadtwerke und andere Gasnetzbetreiber aus eigenen Interessen die Planung absichtlich verzögern und die Kosten für alle anderen damit in die Höhe treiben: Denn die Netzbetreiber haben kein Eigeninteresse an einer Stilllegung der Gasnetze. Sie können anfallende Mehrkosten einfach auf ihre Kunden umlegen. Um möglichst lange an ihrem Geschäftsmodell festhalten zu können, werden sie darauf setzen, dass der Staat im Notfall mit neuen Subventionen einspringt. Die Regierung hat die Verantwortung, das zu vermeiden.
Die Studie “Kosteneinsparungen einer frühen Gasnetzstilllegungsplanung” kann online hier abgerufen werden.
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Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
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Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
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Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
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Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
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