Weil immer mehr Eigentümer:innen Wärmepumpen einbauen oder ihre Häuser an ein Wärmenetz angeschlossen werden, wird Gas für die übrigen Kund:innen immer teurer. Der Grund: Immer weniger Gaskunden müssen für die Instandhaltung eines gleichbleibend großen Gasnetzes bezahlen. Wenn die Betreiber ihre Netze dann nicht verkleinern können, werden diese auch zunehmend überdimensioniert. Im Extremfall könnte ein einzelner Haushalt Kosten in Millionenhöhe verursachen, weil die Gasversorgung für ihn künstlich aufrechterhalten werden muss.
Eine neue Studie des Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM im Auftrag des Umweltinstitut München zeigt die stark steigenden Netzkosten. Um diese hohen Kosten abzumildern, müssen Städte und Stadtwerke den Ausstieg aus den Gasnetzen frühzeitig planen und Haushalte Quartier für Quartier vom Gas auf erneuerbare Wärme umstellen, so die Studie. Nur so könnten Teile des Gasnetzes Schritt für Schritt außer Betrieb genommen und damit hohe Zusatzkosten vermieden werden.
Netzkosten nehmen Fahrt auf / Für Haushalte mit Gasheizung steigen die Kosten
Für 2026 haben die deutschen Netzbetreiber im Durchschnitt bereits eine Erhöhung der Netzgebühren um zehn Prozent angekündigt. Die Modellrechnung des Fraunhofer IFAM zeigt, dass diese Entwicklung bis 2045 massiv an Fahrt aufnehmen wird. Ein typischer Drei-Personen-Haushalt muss demnach in den letzten Jahren, in denen mit Gas geheizt werden darf, mit Netzkosten von 3.300 bis 4.300 Euro rechnen, was etwa einer Verzehnfachung der Netzkosten entspricht. Denn heute würde derselbe Haushalt etwa 300 bis 400 Euro für Netzkosten zahlen.
--> Fazit: Den Letzten beißen die Hunde. Wer noch lange mit Gas heizen will, wird feststellen, dass die neue Gasheizung zur Kostenfalle mit bis zu zehnfach erhöhten Netzkosten wird.
Stilllegung der Gasnetze - wie ist der richtige Weg?
Obwohl in immer mehr Städten über die Stilllegung der Gasnetze gesprochen wird, ist eine solche bis heute nicht rechtssicher möglich. Das Wirtschaftsministerium möchte dies nun ändern: Gasnetzbetreiber sollen in Zukunft das Recht haben, Haushalte vom Gasnetz zu trennen und neue Anschlüsse zu verweigern. Angekündigt werden soll das mit einer Frist von zehn Jahren, so ein Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums.
Die Studie sieht das mit Skepsis: Eine Ankündigungsfrist von zehn Jahren würde einen geordneten, schrittweisen Rückzug aus der Gasversorgung erschweren. Denn die Modellrechnungen zeigen, dass unnötige Kosten nur vermieden werden können, wenn Gasnetzbetreiber gezielt und frühzeitig wenig genutzte Netzteile außer Betrieb nehmen können. Auch eine einheitliche Planungspflicht für Netzbetreiber ist bisher nicht vorgesehen: Nach dem Entwurf des Wirtschaftsministeriums bleibt es den Netzbetreibern überlassen, wann sie den Ausstieg aus der Gasversorgung planen. Würden Netzbetreiber hingegen verpflichtet, bis 2027 ihre Planung vorzulegen, könnten Zusatzkosten in Milliardenhöhe vermieden werden.
Das Umweltinstitut München sieht ohne Planungspflicht zudem die Gefahr, dass Stadtwerke und andere Gasnetzbetreiber aus eigenen Interessen die Planung absichtlich verzögern und die Kosten für alle anderen damit in die Höhe treiben: Denn die Netzbetreiber haben kein Eigeninteresse an einer Stilllegung der Gasnetze. Sie können anfallende Mehrkosten einfach auf ihre Kunden umlegen. Um möglichst lange an ihrem Geschäftsmodell festhalten zu können, werden sie darauf setzen, dass der Staat im Notfall mit neuen Subventionen einspringt. Die Regierung hat die Verantwortung, das zu vermeiden.
Die Studie “Kosteneinsparungen einer frühen Gasnetzstilllegungsplanung” kann online hier abgerufen werden.
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Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
Antwort lesen »Das ist eine besondere Situation, in der üblicherweise nur Speziallösungen zur Anwendung kommen. Ein konventionelles WDVS lässt sich aller ...
Antwort lesen »Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Heizungsoptimierung erst abschließen und danach die Förderung der Wärmepumpe beantragen. ...
Antwort lesen »Das kommt darauf an, welche Maßnahme Sie fördern lassen möchten. Geht es allein um die Förderung der Fassadendämmung, ist das Dach ...
Antwort lesen »Die förderbaren Maßnahmen sind nicht zu 100 Prozent identisch. Für den erstmaligen Einbau der Dachfenster können Sie die steuerliche ...
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