An der Zapfsäule machen sich die Preiserhöhungen direkt seit Jahresbeginn bemerkbar. Auch beim Heizölkauf ist mit Aufschlägen zu rechnen, gleiches gilt für die Gaspreise. Wie hoch die Erhöhungeninsgesamt ausfallen, hängt von den Anbietern ab – sie entscheiden selbst, ob sie die gesamten Kosten der sogenannten CO2-Abgabe an die Kunden weitergeben. Für Eigentümer und Mieter gilt damit seit Jahresbeginn 2021: Heizkosten können wegen des CO2-Preises höher ausfallen.
Mit welchen Kosten müssen wir ab 2021 rechnen?
Die CO2-Abgabe beginnt bei 25 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß und steigt zunächst bis 2025 jährlich auf dann 55 Euro. Für eine Beispielfamilie im Einfamilienhaus mit Gasheizung und Benziner veranschlagt die Verbraucherzentrale NRW insgesamt rund 205 Euro CO2-Preis für 2021. Vier Jahre später sind es schon 451 Euro.
So teuer wird das Heizen mit Ölheizung und Gasheizung:
Künftige Heizkosten mit Ölheizung und CO2-Preis
Heizöl verteuert sich 2021 um 7,9 Cent pro Liter. Ein Jahresbedarf von 2.000 Litern Heizöl wird ab 2021 mit etwa 158 Euro CO2-Preis belegt, vier Jahre später mit rund 350 Euro. Langfristig ist deshalb der Umstieg auf andere Energieträger zu empfehlen. Wärmepumpe, Pelletheizung und Solarthermie-Anlagen nutzen erneuerbare Energien. Für sie fällt die neue CO2-Abgabe nicht an und ihr Einbau wird staatlich stark gefördert. Auch für eine Wärmedämmung, die den Verbrauch spürbar senkt, gibt es Zuschüsse. Kurzfristig auszahlen können sich zudem kleinere Maßnahmen wie die Dämmung der Heizungsrohre oder die Nutzung programmierbarer Thermostate.
Künftige Heizkosten mit Gasheizung und CO2-Preis
Erdgas verteuert sich 2021 um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh ist 2021 mit einem CO2-Preis von 120 Euro zu rechnen. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 264 Euro. Ob Kunden allerdings wirklich entsprechend mehr zahlen müssen, hängt von der Preispolitik der Versorger ab. Diese müssen jede Erhöhung mit sechs Wochen Vorlauf ankündigen. Soll der Preis also zum Jahresbeginn steigen, muss das bis Mitte November geschehen. Kunden haben dann ein Sonderkündigungsrecht und sollten günstigere Alternativen prüfen.
Wer seine Gasheizung mit Flüssiggas betreibt, muss 2021 mit einem Preisaufschlag von 3,85 Cent pro Liter rechnen. Bis 2026 werden die Kosten für Flüssiggas um mindestens 8,47 Cent pro Liter steigen.
Entlastung bei Strompreis und Förderung für Heizungstausch und Sanierung
Eine Entlastung für die höheren Heizkosten soll es unter anderem über eine Senkung des Strompreises geben. Die Absenkung des Strompreises soll auch den Wechsel zu strombasierten Alternativen wie Elektroautos oder Wärmepumpen finanziell attraktiver machen. Außerdem gibt es attraktive Fördermittel für klimafreundliche Heizungen und weitere Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch senken. Wer aktuell eine neue Heizung benötigt, sollte unbedingt auf den Einsatz erneuerbarer Energien achten.
Wie geht es weiter mit dem CO2-Preis und den Heizkosten?
Die CO2-Abgabe ist am 1. Januar 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO2 gestartet. Im Jahr 2026 geht der Festpreis in einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 über. Eine Auswertung im Jahr 2025 soll ergeben, ob für die Folgejahre eine freie Preisbildung erfolgt.
Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort