An der Zapfsäule machen sich die Preiserhöhungen direkt seit Jahresbeginn bemerkbar. Auch beim Heizölkauf ist mit Aufschlägen zu rechnen, gleiches gilt für die Gaspreise. Wie hoch die Erhöhungeninsgesamt ausfallen, hängt von den Anbietern ab – sie entscheiden selbst, ob sie die gesamten Kosten der sogenannten CO2-Abgabe an die Kunden weitergeben. Für Eigentümer und Mieter gilt damit seit Jahresbeginn 2021: Heizkosten können wegen des CO2-Preises höher ausfallen.
Mit welchen Kosten müssen wir ab 2021 rechnen?
Die CO2-Abgabe beginnt bei 25 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß und steigt zunächst bis 2025 jährlich auf dann 55 Euro. Für eine Beispielfamilie im Einfamilienhaus mit Gasheizung und Benziner veranschlagt die Verbraucherzentrale NRW insgesamt rund 205 Euro CO2-Preis für 2021. Vier Jahre später sind es schon 451 Euro.
So teuer wird das Heizen mit Ölheizung und Gasheizung:
Künftige Heizkosten mit Ölheizung und CO2-Preis
Heizöl verteuert sich 2021 um 7,9 Cent pro Liter. Ein Jahresbedarf von 2.000 Litern Heizöl wird ab 2021 mit etwa 158 Euro CO2-Preis belegt, vier Jahre später mit rund 350 Euro. Langfristig ist deshalb der Umstieg auf andere Energieträger zu empfehlen. Wärmepumpe, Pelletheizung und Solarthermie-Anlagen nutzen erneuerbare Energien. Für sie fällt die neue CO2-Abgabe nicht an und ihr Einbau wird staatlich stark gefördert. Auch für eine Wärmedämmung, die den Verbrauch spürbar senkt, gibt es Zuschüsse. Kurzfristig auszahlen können sich zudem kleinere Maßnahmen wie die Dämmung der Heizungsrohre oder die Nutzung programmierbarer Thermostate.
Künftige Heizkosten mit Gasheizung und CO2-Preis
Erdgas verteuert sich 2021 um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh ist 2021 mit einem CO2-Preis von 120 Euro zu rechnen. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 264 Euro. Ob Kunden allerdings wirklich entsprechend mehr zahlen müssen, hängt von der Preispolitik der Versorger ab. Diese müssen jede Erhöhung mit sechs Wochen Vorlauf ankündigen. Soll der Preis also zum Jahresbeginn steigen, muss das bis Mitte November geschehen. Kunden haben dann ein Sonderkündigungsrecht und sollten günstigere Alternativen prüfen.
Wer seine Gasheizung mit Flüssiggas betreibt, muss 2021 mit einem Preisaufschlag von 3,85 Cent pro Liter rechnen. Bis 2026 werden die Kosten für Flüssiggas um mindestens 8,47 Cent pro Liter steigen.
Entlastung bei Strompreis und Förderung für Heizungstausch und Sanierung
Eine Entlastung für die höheren Heizkosten soll es unter anderem über eine Senkung des Strompreises geben. Die Absenkung des Strompreises soll auch den Wechsel zu strombasierten Alternativen wie Elektroautos oder Wärmepumpen finanziell attraktiver machen. Außerdem gibt es attraktive Fördermittel für klimafreundliche Heizungen und weitere Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch senken. Wer aktuell eine neue Heizung benötigt, sollte unbedingt auf den Einsatz erneuerbarer Energien achten.
Wie geht es weiter mit dem CO2-Preis und den Heizkosten?
Die CO2-Abgabe ist am 1. Januar 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO2 gestartet. Im Jahr 2026 geht der Festpreis in einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 über. Eine Auswertung im Jahr 2025 soll ergeben, ob für die Folgejahre eine freie Preisbildung erfolgt.
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Heizungsaustausch-Pflicht aus § 72 GEG gilt nur für 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse die Luft-Wasser-Wärmepumpe über das Programm 261 gefördert wird. Wir ...
Antwort lesen »Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort