An der Zapfsäule machen sich die Preiserhöhungen direkt seit Jahresbeginn bemerkbar. Auch beim Heizölkauf ist mit Aufschlägen zu rechnen, gleiches gilt für die Gaspreise. Wie hoch die Erhöhungeninsgesamt ausfallen, hängt von den Anbietern ab – sie entscheiden selbst, ob sie die gesamten Kosten der sogenannten CO2-Abgabe an die Kunden weitergeben. Für Eigentümer und Mieter gilt damit seit Jahresbeginn 2021: Heizkosten können wegen des CO2-Preises höher ausfallen.
Mit welchen Kosten müssen wir ab 2021 rechnen?
Die CO2-Abgabe beginnt bei 25 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß und steigt zunächst bis 2025 jährlich auf dann 55 Euro. Für eine Beispielfamilie im Einfamilienhaus mit Gasheizung und Benziner veranschlagt die Verbraucherzentrale NRW insgesamt rund 205 Euro CO2-Preis für 2021. Vier Jahre später sind es schon 451 Euro.
So teuer wird das Heizen mit Ölheizung und Gasheizung:
Künftige Heizkosten mit Ölheizung und CO2-Preis
Heizöl verteuert sich 2021 um 7,9 Cent pro Liter. Ein Jahresbedarf von 2.000 Litern Heizöl wird ab 2021 mit etwa 158 Euro CO2-Preis belegt, vier Jahre später mit rund 350 Euro. Langfristig ist deshalb der Umstieg auf andere Energieträger zu empfehlen. Wärmepumpe, Pelletheizung und Solarthermie-Anlagen nutzen erneuerbare Energien. Für sie fällt die neue CO2-Abgabe nicht an und ihr Einbau wird staatlich stark gefördert. Auch für eine Wärmedämmung, die den Verbrauch spürbar senkt, gibt es Zuschüsse. Kurzfristig auszahlen können sich zudem kleinere Maßnahmen wie die Dämmung der Heizungsrohre oder die Nutzung programmierbarer Thermostate.
Künftige Heizkosten mit Gasheizung und CO2-Preis
Erdgas verteuert sich 2021 um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh ist 2021 mit einem CO2-Preis von 120 Euro zu rechnen. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 264 Euro. Ob Kunden allerdings wirklich entsprechend mehr zahlen müssen, hängt von der Preispolitik der Versorger ab. Diese müssen jede Erhöhung mit sechs Wochen Vorlauf ankündigen. Soll der Preis also zum Jahresbeginn steigen, muss das bis Mitte November geschehen. Kunden haben dann ein Sonderkündigungsrecht und sollten günstigere Alternativen prüfen.
Wer seine Gasheizung mit Flüssiggas betreibt, muss 2021 mit einem Preisaufschlag von 3,85 Cent pro Liter rechnen. Bis 2026 werden die Kosten für Flüssiggas um mindestens 8,47 Cent pro Liter steigen.
Entlastung bei Strompreis und Förderung für Heizungstausch und Sanierung
Eine Entlastung für die höheren Heizkosten soll es unter anderem über eine Senkung des Strompreises geben. Die Absenkung des Strompreises soll auch den Wechsel zu strombasierten Alternativen wie Elektroautos oder Wärmepumpen finanziell attraktiver machen. Außerdem gibt es attraktive Fördermittel für klimafreundliche Heizungen und weitere Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch senken. Wer aktuell eine neue Heizung benötigt, sollte unbedingt auf den Einsatz erneuerbarer Energien achten.
Wie geht es weiter mit dem CO2-Preis und den Heizkosten?
Die CO2-Abgabe ist am 1. Januar 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO2 gestartet. Im Jahr 2026 geht der Festpreis in einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 über. Eine Auswertung im Jahr 2025 soll ergeben, ob für die Folgejahre eine freie Preisbildung erfolgt.
Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort