Wie geht's weiter mit der KfW-Förderung? Infos für die Programme 261, 263, 458, 459, 522 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Wie geht's weiter mit der BAFA-Förderung? Infos für Einzelmaßnahmen BEG EM
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Ursprüngliche News vom 8.7.2026
Die Kürzungen bei der Heizungs- und Sanierungsförderung kommen schneller als gedacht: Heute hat der Haushaltsausschuss im Bundestag den geänderten Förderbedingungen zugestimmt. Die Änderungen bei Förderhöhe und Anforderungen sollen ab dem 21. Juli 2026 gelten. Um Vorzieheffekte zu verhindern und die Änderungen bei der Antragstellung technisch umzusetzen, stoppen KfW und BAFA die Erstellung neuer (g)BzA und TPB in der Nacht auf Donnerstag. Vom 9. bis zum 20. Juli 2026 können dann keine neuen (g)BzA und TPB mehr erstellt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Förderstopp.
Ab wann gelten die neuen Förderbedingungen und gekürzten Zuschüsse?
Die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Tag können nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen bei KfW und BAFA gestellt werden.
Wie lange können sich Eigentümer die alten Förderbedingungen noch sichern?
Bis zum 8.7.2026 24.00 Uhr können Energieberater und Heizungsbetriebe noch (g)BzA bei der KfW und TPB beim BAFA erstellen. Diese sind die Vorausetzung für einen Förderantrag zu den bisherigen Konditionen. Ab dem 9.7.2026 ist das vorerst nicht mehr möglich. Die entsprechenden Portale sind allerdings schon seit Mittwoch Nachmittag überlastet und teilweise nicht erreichbar.
Es gibt aber eine Vertrauensschutzregelung: Antragsstellende mit gültiger (g)BzA bzw. TPB, die aber noch keinen Antrag gestellt haben, können während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen bei BAFA und KfW stellen.
Was bedeutet Umstellungsphase?
Vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorzunehmen. In dieser Zeit können keine neuen (g)BzA bei der KfW bzw. TPB beim BAFA mehr erstellt werden.
Wann können nach der Umstellung wieder (g)BzAs, TPBs und Förderanträge gestellt werden?
Neue BzAs/TPBs können dann wieder ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden. Für Förderanträge, die ab dem 21. Juli 2026 mit neuen BzAs und TPBs gestellt werden, gelten automatisch die neuen Förderbedingungen.
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Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
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