Die Bundesnetzagentur führt regelmäßig Überprüfungen bei elektrischen Geräten und Funkprodukten durch, teils auch nach Hinweisen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Überprüfungen finden sowohl online als auch im stationären Handel statt. Durch eine intensive Zusammenarbeit mit den Zollbehörden sollen zudem nicht konforme Produkte bereits an der EU-Außengrenze gestoppt werden. Aktuell warnt die Bundesnetzagentur vor möglichen Gefahren bei unzulässigen Wechselrichtern für Photovoltaik-Anlagen im stationären und im Onlinehandel. Verschiedene Wechselrichter für sogenannte Balkonkraftwerke wurden geprüft und zahlreiche Mängel festgestellt.
Formale und technische Anforderungen garantieren Sicherheit für Verbraucher
Aufgefallen sind unter anderem Solarwechselrichter, bei denen kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keine deutsche Händleradresse zu finden waren.
Es ist nicht erlaubt, Produkte in Deutschland zu vertreiben und zu nutzen, die über kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keinen europäischen Ansprechpartner verfügen. Diese formellen Anforderungen bei Produkten sind wichtig, da sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf signalisieren, dass sie diese Produkte bedenkenlos nutzen können.
Neben den formellen Anforderungen sind auch technische Anforderungen zu erfüllen, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einfach kontrollieren können. Daher führt die Bundesnetzagentur auch messtechnische Untersuchungen durch. Aktuell laufen bei der Bundesnetzagentur entsprechende Verfahren gegen Hersteller von Solarwechselrichtern, die zwar den formale Voraussetzungen genügen, jedoch bei der messtechnischen Überprüfung im Labor Mängel aufweisen. So überschreiten einige Produkte im Betrieb gesetzliche Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit.
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Balkonkraftwerk online kaufen: Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher
Um die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen geht es bei Anlagen zur Versorgung mehrerer Gebäude. Die Förderung ...
Antwort lesen »Die Entlastung können alle beantragen, die eine Heizungsanlage selbst betreiben, Brennstoffe kaufen und diese auch bezahlen. Erfüllen Sie ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich ist es eine gute Idee, überschüssigem Strom der Solaranlage im Sommer für die Warmwasserbereitung zu nutzen. Haben Sie ...
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Antwort lesen »Das GEG behandelt alle Regenerative-Energien-Anlagen gleich und fordert die Kombination in der Beschlussfassung des Bundestages vom ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge hat das BMWK in der vergangenen Woche einen Entwurf zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von ...
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Antwort lesen »Ja, das ist kein Problem. Sie haben nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Sollte es ohne Ihr ...
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