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23.03.2026
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Marktcheck Stromtarife für Wärmepumpen

Vergleichbarkeit und Transparenz noch nicht auseichend

Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, müssen laut Gesetz aus dem Netz steuerbar sein. Im Gegenzug erhalten Verbraucher:innen einen Rabatt auf die Netzentgelte, der über die Stromrechnung gewährt wird. Ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zeigt: Obwohl auf den gängigen Vergleichsportalen kaum entsprechende Wärmestromtarife nach der neuen Regelung zu finden sind, bieten alle 23 befragten Stromanbieter Wärmestromtarife an, acht davon bundesweit. Doch diese Tarife sind schwer zu vergleichen und die Tarifinformationen häufig intransparent.

Wärmepumpe vor einem Reihenhaus
Ein Marktcheck der Verbraucherzetnrale NRW ergab: Vergleichbarkeit und Transparenz sind bei Stromtarifen für Wärmepumpen noch nicht auseichendFoto: energie-fachberater.de

Die Preise der Wärmestromtarife liegen bei durchschnittlich 24 Cent pro Kilowattstunde inklusive Netzentgeltreduktion, plus circa 140 Euro Grundpreis pro Jahr. Voraussetzung für diese vergünstigten Tarife ist, dass die Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler angeschlossen ist (Modul 2). Ist sie das nicht, bekommen Haushalte eine pauschale Entlastung (Modul 1).

Bessere Vergleichbarkeit von Tarifen erforderlich
Auffälligstes Ergebnis des Marktchecks ist die erschwerte Vergleichbarkeit der Tarife: Einige Stromlieferanten weisen Preise aus, die die Netzentgeltreduzierung nach Modul 2 bereits enthalten, weitere geben an, diese erst mit der Rechnung weiterzugeben. Und bei anderen fehlt hierzu jegliche Angabe. So ist der tatsächlich zu zahlende Preis nur schwer erkennbar und die Tarife verschiedener Anbieter können kaum verglichen werden.

Informationen über Neuregelung und Tarife häufig intransparent
Zwei Drittel der befragten Anbieter geben an, über einen eigenen Tarifrechner über ihre Preise zu informieren. Doch nur die Hälfte der untersuchten Tarifrechner ist verbraucherfreundlich: In mehreren Fällen sind die Tarifrechner nicht nutzbar oder nicht auffindbar, in anderen Fällen ist unklar, ob die Netzentgeltreduzierung in den Preisen enthalten ist. Bei einem Viertel der Anbieter fand die Verbraucherzentrale zudem keine Information zu der neuen gesetzlichen Regelung auf der Internetseite - auch hier fehlen also Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit.

Wärmestrom-Tarife ohne eigenen Stromzähler sind teurer
Haushalte mit Wärmpumpe ohne separaten Stromzähler erhalten eine pauschale Entlastung (Modul 1). Für diesen Fall bieten Stromversorger üblicherweise an, die Wärmepumpe über einen Haushaltsstromvertrag zu beliefern, die Tarife sind dadurch teurer. Nur jedes vierte Unternehmen, das sich an der Umfrage beteiligt hat, bietet für diesen Fall einen Wärmestromtarif mit Modul 1 an. Die Preise liegen bei durchschnittlich 31,5 Cent pro Kilowattstunde, wobei die Haushalte zusätzlich den pauschalen Netzentgeltrabatt erhalten.

Den kompletten Marktcheck der Verbraucherzentrale findest du hier.

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Quelle: Verbraucherzentrale NRW
 
 

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