Steckersolargeräte mit einer Leistung von weniger als einem Kilowatt sind bisher eher ein Nischenmarkt der Solarenergie. Doch es gibt immer mehr dieser kleinen Photovoltaik-Systeme. Die Solaranlagen für den Balkon versprechen eine einfache Handhabung bei der Montage und Nutzung. Erstmals wurden nun in einer Marktstudie der Verbraucherzentrale NRW und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) Daten zur Anbieter-, Markt- und Absatzstruktur erhoben. An der Umfrage haben 58 von 156 in Deutschland aktiven Anbieter von Steckersolargeräten teilgenommen.
Reger Wettbewerb auf dem Markt für Steckersolargeräte
Der Markt für Balkon-Solaranlagen zeigt ein buntes Bild kleiner und großer Anbieter. Darunter sind sowohl zahlreiche junge Unternehmen wie auch etablierte Anbieter von Photovoltaik-Zubehör. Alle zusammen agieren in einem sich dynamisch entwickelnden Markt: Bisher dominieren einige größere Anbieter den Markt, gleichzeitig sorgen neue Anbieter und die vielen kleineren Unternehmen für einen regen Wettbewerb. Der Handel spielt dabei bisher kaum eine Rolle: Drei Viertel der Steckersolargeräte werden direkt an die Endnutzer:innen verkauft. Absatzwege über die Handelsketten werden bisher noch kaum genutzt.
Studie zeigt überraschend hohe Gesamtzahl bei Steckersolargeräten in Deutschland
Das Ergebnis der Studie in Bezug auf die betriebenen Balkon-Solaranlagen in Deutschland liegt erfreulicherweise im oberen Bereich der bisherigen Schätzungen. Doch Expert:innen mahnen dringenden Handlungsbedarf an - Politik und Netzbetreiber müssen Hürden endlich aus dem Weg räumen. Denn noch immer gibt es Streit über den normkonformen Anschluss und unangemessene Forderungen der Netzbetreiber. Auch die Meldeprozesse sind für Steckersolargeräte zu komplex. Nur zehn bis zwanzig Prozent werden überhaupt angemeldet.
Balkon spielt nicht die größte Rolle bei der Montage / Viele Steckersolargeräte werden auf Flachdach oder in den Garten gestellt
Bezüglich des Einsatzortes von Steckersolargeräten ist die häufigste Anwendungsart mit 44 Prozent die Aufständerung beispielsweise auf Flachdächern oder im Garten. Erst die zweithäufigste Anwendung ist mit 29 Prozent der Balkon. Der Schuko-Stecker hat sich der Umfrage zufolge als Standard-Steckverbindung durchgesetzt - 77 Prozent aller Steckersolargeräte in Deutschland nutzen ihn.
Die komplette Studie "Der Markt für Steckersolargeräte 2022" finden Sie hier.
Weiterlesen: Solaranlage am Balkon: Möglichkeiten, Kosten und Tipps
Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
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